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   FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07   

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FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07 (https://dejure.org/2009,24465)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.11.2009 - 2 K 1242/07 (https://dejure.org/2009,24465)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. November 2009 - 2 K 1242/07 (https://dejure.org/2009,24465)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Prüfungsanordnung bei einem gewerblich tätigen Kleinunternehmer; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit sowie Willkürverbot und Schikaneverbot i.R.d. Handhabung des Auswahlermessens bei Erlass der Prüfungsanordnung; Erfordernis einer Angabe der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 5; AO § 193 Abs. 1; AO § 196; FGO § 102
    Auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung gegen einen Steuerpflichtigen, der sein Unternehmen in eine GmbH & Co. KG eingebracht hat, deren einziger Kommanditst er ist; Rahmen der gerichtlichen Nachprüfung einer Prüfungsanordnung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Prüfungsanordnung gegen einen Steuerpflichtigen, der sein Unternehmen in eine GmbH & Co. KG eingebracht hat, deren einziger Kommanditst er ist - Rahmen der gerichtlichen Nachprüfung einer Prüfungsanordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BFH, 23.06.2003 - X B 165/02

    Ap - Begründung Prüfungsanordnung, Prüfungsturnus

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07
    Durch die ständige Rechtsprechung des BFH ist hinreichend geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem gewerblich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (BFH-Entscheidungen vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 ; vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311 ; vom 2. Oktober 1991 X R 1/88, BStBl II 1992, 274 jeweils m.w.N.; vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273; vom 28. April 1983 IV R 255/82, BStBl II 1983, 621 ; vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BStBl II 1983, 286 ).

    An einen bestimmten Prüfungsturnus oder Prüfungsrhythmus sind die Finanzbehörden nach der Rechtsprechung des BFH weder nach der AO noch nach der BpO im Einzelfall gebunden (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2007 I B 140/06, BFH/NV 2007, 2050 ; vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 m. w. N.).

    Soweit sich der Kläger mit seiner Bezugnahme auf seine Kleinunternehmereigenschaft daher im Kern auf den durchschnittlichen ... Prüfungsturnus als Maßstab beruft, ist dieser nach der Rechtsprechung des BFH als rechtliches Kriterium untauglich, weil es sich insoweit nur um eine nachträglich ermittelte statistische Durchschnittsgröße handelt und eine zeitlich vorhersehbare Außenprüfung auch dem mit der Außenprüfung verfolgten Ziel, durch ihre präventive Wirkung zur richtigen Steuererhebung beizutragen, widersprechen würde (BFH-Beschluss vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 m. w. N.).

  • BFH, 23.07.1985 - VIII R 48/85

    Eine Außenprüfung kann sich auch auf Steueransprüche erstrecken, die

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07
    Des Weiteren ist die Rechtsprechung wiederholt davon ausgegangen, dass die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann nach § 193 Abs. 1 AO geprüft werden können, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; (z.B. BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 65/88 BStBl 1990 II, 2; vom 20. Juni 1984 I R 111/80, BStBl II 1984, 815 ; vom 23. Juli 1985 VIII R 48/85, BStBl II 1986, 433 ).
  • BFH, 24.08.1989 - IV R 65/88

    1. Erneuter Erlaß einer Prüfungsanordnung nach vorangegangener Aufhebung aus

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07
    Des Weiteren ist die Rechtsprechung wiederholt davon ausgegangen, dass die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann nach § 193 Abs. 1 AO geprüft werden können, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; (z.B. BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 65/88 BStBl 1990 II, 2; vom 20. Juni 1984 I R 111/80, BStBl II 1984, 815 ; vom 23. Juli 1985 VIII R 48/85, BStBl II 1986, 433 ).
  • BFH, 20.06.1984 - I R 111/80

    Bekanntgabe der Prüfungsanordnung - Prüfungsumfang - Besteuerungszeiträume -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07
    Des Weiteren ist die Rechtsprechung wiederholt davon ausgegangen, dass die steuerlichen Verhältnisse früherer Unternehmer auch dann nach § 193 Abs. 1 AO geprüft werden können, wenn sie ihren Betrieb veräußert oder aufgegeben haben; (z.B. BFH-Urteile vom 24. August 1989 IV R 65/88 BStBl 1990 II, 2; vom 20. Juni 1984 I R 111/80, BStBl II 1984, 815 ; vom 23. Juli 1985 VIII R 48/85, BStBl II 1986, 433 ).
  • BFH, 02.10.1991 - X R 89/89

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß grundsätzlich nur

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07
    dd) Die Handhabung des Auswahlermessens bei Erlass der Prüfungsanordnung durch den Beklagten darf schließlich auch nicht den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bzw. das Willkür- und Schikaneverbot verletzt haben (z. B. BFH-Urteile vom 29. Oktober 1992 IV R 47/91, BFH/NV 1993, 149; vom 2. Oktober 1991 X R 89/89, BStBl II 1992, 220 ).
  • BFH, 10.06.1992 - I R 142/90

    Prüfungszeitraum bei Umstufung vom Mittelbetrieb zum Großbetrieb

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07
    Der zeitliche Umfang einer Außenprüfung (§ 194 Abs. 1 Satz 2 AO ) liegt daher im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörde (z.B. BFH-Urteil vom 10. Juni 1992 I R 142/90, BStBl II 1992, 784 m. w. N.).
  • BFH, 11.12.1991 - I R 66/90

    Adressierung und Bekanntgabe einer Prüfungsanordnung durch die Steuerfahndung an

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07
    Dies setzt allerdings voraus, dass konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen einer gewerblichen Betätigung vorliegen (BFH-Entscheidungen vom 23. Oktober 1990 VIII R 45/88, BStBl II 1991, 278 ; vom 11. Dezember 1991 I R 66/90, BStBl II 1992, 595; vom 21. März 1997 IV B 62/96, BFH/NV 1997, 633; vom 2. März 1999 I B 132/98, BFH/NV 1999, 1183 ; vom 15. Juli 2005 I B 25/05, BFH/NV 2005, 1967 ).
  • BFH, 07.02.2002 - IV R 9/01

    Anschlußprüfung - Großbetrieb - Sachgerechte Ermessenserwägung - Einteilung in

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07
    Soweit die Finanzbehörde das ihr insoweit zustehende Ermessen durch Bestimmungen in der BpO eingeschränkt hat, ist diese Selbstbeschränkung im gerichtlichen Verfahren zu beachten (BFH-Urteile a.a.O., und vom 7. Februar 2002 IV R 9/01 BStBl II 2002, 269 ).
  • BFH, 10.02.1983 - IV R 104/79

    Erweiterung einer Außenprüfung - Prüfungszeitraum - Begründung der Erweiterung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07
    Durch die ständige Rechtsprechung des BFH ist hinreichend geklärt, dass eine auf § 193 Abs. 1 AO gestützte Anordnung einer Prüfung bei einem gewerblich Tätigen keiner weiteren Begründung bedarf; das gilt auch für einen Kleinstbetrieb (BFH-Entscheidungen vom 23. Juni 2003 X B 165/02, BFH/NV 2003, 1147 ; vom 20. Oktober 2003 IV B 67/02, BFH/NV 2004, 311 ; vom 2. Oktober 1991 X R 1/88, BStBl II 1992, 274 jeweils m.w.N.; vom 30. Juni 1989 III R 8/88, BFH/NV 1990, 273; vom 28. April 1983 IV R 255/82, BStBl II 1983, 621 ; vom 10. Februar 1983 IV R 104/79, BStBl II 1983, 286 ).
  • BFH, 28.11.1985 - IV R 323/84

    Eine Außenprüfung kann auch auf nichtbetriebliche Sachverhalte ausgedehnt werden,

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 04.11.2009 - 2 K 1242/07
    Der Finanzbehörde kann darüber hinaus nicht versagt sein, die in einem solchen Zusammenhang getroffenen Feststellungen bei der Ermittlung der nichtbetrieblichen Steuermerkmale auszuwerten und weitergehend auch diese Merkmale im Rahmen der Außenprüfung aufzuklären; es wäre nicht sinnvoll und mit dem Zweck der Prüfungsermächtigung nicht vereinbar, solche Ermittlungsbefugnisse mit dem Resultat zu verneinen, dass die erforderliche Aufklärung nunmehr durch Einzelermittlungen nach den §§ 88 ff. AO an Amtsstelle oder durch den Betriebsprüfer vorgenommen werden müsste (z.B. BFH-Urteil vom 28. November 1985 IV R 323/84, BStBl 1986 11, 437 m.w.N.).
  • BFH, 20.10.2003 - IV B 67/02

    Anschlussprüfung - Mittel-, Klein und Kleinstbetriebe

  • BFH, 23.10.1990 - VIII R 45/88

    Eine Prüfungsanordnung kann auch dann nach § 193 Abs. 1 AO 1977 erlassen werden,

  • BFH, 29.10.1992 - IV R 47/91

    Anforderungen an eine ordnungsgemäße Ermessensentscheidung eines Finanzamtes

  • BFH, 29.05.2007 - I B 140/06

    Keine weitere Begründung für eine Anschlussprüfung bei einem gewerblich Tätigen

  • BFH, 16.06.2009 - X B 222/08

    Fortbildung des Rechts: Voraussetzungen und Begründung einer Prüfungsanordnung -

  • BFH, 28.04.1983 - IV R 255/82

    Begründung einer Prüfungsanordnung - Begründungsmangel - Heilung eines

  • BFH, 15.07.2005 - I B 25/05

    Anordnung einer Außenprüfung - Begründungspflicht

  • BFH, 02.10.1991 - X R 1/88

    Die Anordnung einer Außenprüfung gem. § 193 Abs. 1 AO 1977 muß - auch bei einer

  • BFH, 02.03.1999 - I B 132/98

    Prüfungsanordnung gegenüber nach ausländischem Recht gegründeter KapG;

  • BFH, 30.06.1989 - III R 8/88

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Außenprüfung aus besonderem Anlass

  • BFH, 21.03.1997 - IV B 62/96

    Beschwerde wegen angeblicher Abweichung von seiner Rechtsprechung durch den

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