Rechtsprechung
FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 4 V 905/16 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 69 Abs 3 FGO, § 370 Abs 1 Nr 2 AO, § 235 Abs 1 AO, § 68 Abs 1 S 1 EStG 2009, EStG VZ 2013
Aussetzung der Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen - Steuerhinterziehung bei Bezug von Kindergeld - subjektiver Tatbestand - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Hinterziehungszinsen auf Kindergeldrückforderung - bedingter Vorsatz bei der Nichtmitteilung des Abbruchs der Berufsausbildung der Tochter infolge der Geburt eines eigenen Kindes und der anschließenden Elternzeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJ 2018, 131
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 14.12.2016 - 121 Ss 175/16
Steuerhinterziehung: Kindergeldbezug für in der Türkei lebende Kinder; …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 4 V 905/16
Ausführliche - nicht nur formelhafte - Feststellungen zum subjektiven Tatbestand sind namentlich dann erforderlich, wenn sich aufgrund der Schilderung des äußeren Sachverhalts nicht von selbst versteht, dass der Täter vorsätzlich gehandelt hat (Kammergericht Berlin -KG-, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - (4) 121 Ss 175/16 (205/16) -, Rn. 19, juris m.w.N.).Insbesondere kann derjenige, der Tatsachen gänzlich verschweigt, durchaus auch von deren Unerheblichkeit ausgehen (KG, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - (4) 121 Ss 175/16 (205/16) -, Rn. 20, juris m.w.N.).
Wer dagegen etwas vergisst oder wegen Unkenntnis der Steuerrechtslage erst gar nicht an die Abgabe einer Erklärung denkt, unterlässt nicht vorsätzlich, sondern gegebenenfalls nur fahrlässig (KG, Beschluss vom 14. Dezember 2016 - (4) 121 Ss 175/16 (205/16) -, Rn. 21, juris).
- FG Sachsen-Anhalt, 20.08.2019 - 4 K 903/16
Voraussetzungen für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 4 V 905/16
Die Vollziehung des Bescheides über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen vom 15. März 2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23. August 2016 wird bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens 4 K 903/16 ausgesetzt.Nachdem ihr Einspruch als unbegründet zurückgewiesen worden war, hat die Antragstellerin zum Aktenzeichen 4 K 903/16 Klage erhoben, über die noch nicht entschieden worden ist, und im vorliegenden Verfahren die Aussetzung der Vollziehung der angefochtenen Bescheide beantragt, nachdem die Antragsgegnerin einen entsprechenden Antrag abgelehnt hatte.
- FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.03.2017 - 4 V 905/16
Dieses Merkblatt hat jedoch einen erheblichen Umfang, angesichts dessen es nicht allzu fernliegend erscheint, dass es von den Kindergeldberechtigten nicht von vorne bis hinten gelesen wird und auch die Antragstellerin dies unterlassen hat (ebenso Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 24. Juli 2014 - 1 K 102/13 -, Rn. 77, juris).