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   FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 3 K 149/16   

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https://dejure.org/2019,43638
FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 3 K 149/16 (https://dejure.org/2019,43638)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.11.2019 - 3 K 149/16 (https://dejure.org/2019,43638)
FG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. November 2019 - 3 K 149/16 (https://dejure.org/2019,43638)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dieselbe Angelegenheit; einheitlicher Lebenssachverhalt; einheitlicher Rahmen; innerer Zusammenhang

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Anwaltliche Leistung: Einheitliche Angelegenheit trotz getrennter Vollmachten bei unterschiedlichen Adressaten parallel erlassener Steuerbescheide

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 02.04.2014 - B 4 AS 27/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rechtsanwaltsvergütung -

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 3 K 149/16
    Eine andere Beurteilung sei auch nicht deshalb gerechtfertigt, weil die Aufhebung der individuellen Ansprüche und die Anordnung der Erstattung überzahlter Leistungen in getrennten Bescheiden geregelt worden sei (vgl. BSG, Urteil vom 2.04.2014 B 4 AS 27/13 R - juris).
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 59/11

    Rechtsmissbräuchlichkeit eines Kostenfestsetzungsverfahrens bei Verfolgung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 3 K 149/16
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11, VersR 2013, 207 Rn. 9 und - VI ZB 61/11, juris Rn. 9; vom 20. November 2012 - VI ZB 73/11, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - V ZB 58/12, NJW-RR 2013, 337 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 08.05.2014 - IX ZR 219/13

    Rechtsanwaltsvergütung: Vertretung mehrerer geschädigter Kapitalanleger

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 3 K 149/16
    Der Bundesgerichtshof führt hierzu in seinem Urteil vom 8.05.2014 IX ZR 219/13, NJW 2014, 2126 und juris folgendes aus: Weisungsgemäß erbrachte anwaltliche Leistungen betreffen in der Regel dieselbe Angelegenheit, wenn zwischen ihnen ein innerer Zusammenhang besteht und sie sowohl inhaltlich als auch in der Zielsetzung so weitgehend übereinstimmen, dass von einem einheitlichen Rahmen der anwaltlichen Tätigkeit gesprochen werden kann.
  • BGH, 20.05.2014 - VI ZB 9/13

    Kostenfestsetzungsverfahren: Rechtsmissbräuchlichkeit eines

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 3 K 149/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Beschluss vom 20.05.2014 VI ZB 9/13, NJW 2014, 2285 und juris) kann ein Kostenfestsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich angesehen werden, wenn der Antragsteller die Festsetzung von Mehrkosten beantragt, die darauf beruhen, dass mehrere von demselben Prozessbevollmächtigten vertretene Antragsteller in engem zeitlichen Zusammenhang mit weitgehend gleichlautenden Antragsbegründungen aus einem weitgehend identischen Lebenssachverhalt ohne sachlichen Grund in getrennten Prozessen gegen denselben Antragsgegner vorgegangen sind.
  • BGH, 18.10.2012 - V ZB 58/12

    Kostenfestsetzung: Abzug von Mehrkosten wegen missbräuchlicher Prozessführung im

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 3 K 149/16
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11, VersR 2013, 207 Rn. 9 und - VI ZB 61/11, juris Rn. 9; vom 20. November 2012 - VI ZB 73/11, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - V ZB 58/12, NJW-RR 2013, 337 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BFH, 17.07.2014 - II R 40/12

    Trennung von Klageverfahren gegen Schenkungsteuerbescheide im Revisionsverfahren

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 3 K 149/16
    Darüber hinaus lagen hier auch die Voraussetzungen einer Streitgenossenschaft gemäß § 59 FGO i.V.m. den §§ 59, 60 ZPO (vgl. dazu BFH, Beschluss vom 17.07.2014 II R 40/12, BFH/NV 2014, 1579 sowie Althammer in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, §§ 59, 60) vor, so dass auch eine einheitliche Bescheidung durch das Finanzamt und eine gemeinsame Klageerhebung durch sämtliche Kläger hätte erfolgen können.
  • BGH, 11.09.2012 - VI ZB 61/11

    Kostenfestsetzung bzgl. des einstweiligen Verfügungsverfahrens auf Unterlassung

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 3 K 149/16
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11, VersR 2013, 207 Rn. 9 und - VI ZB 61/11, juris Rn. 9; vom 20. November 2012 - VI ZB 73/11, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - V ZB 58/12, NJW-RR 2013, 337 Rn. 5, jeweils mwN).
  • BGH, 20.11.2012 - VI ZB 73/11

    Berücksichtigung der ungerechtfertigten Verursachung von Mehrkosten wegen

    Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 27.11.2019 - 3 K 149/16
    Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann dazu führen, dass das Festsetzungsverlangen als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren ist und die unter Verstoß gegen Treu und Glauben zur Festsetzung angemeldeten Mehrkosten vom Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren abzusetzen sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. September 2012 - VI ZB 59/11, VersR 2013, 207 Rn. 9 und - VI ZB 61/11, juris Rn. 9; vom 20. November 2012 - VI ZB 73/11, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2012 - V ZB 58/12, NJW-RR 2013, 337 Rn. 5, jeweils mwN).
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