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   FG Thüringen, 25.04.2017 - 2 K 664/16   

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https://dejure.org/2017,43010
FG Thüringen, 25.04.2017 - 2 K 664/16 (https://dejure.org/2017,43010)
FG Thüringen, Entscheidung vom 25.04.2017 - 2 K 664/16 (https://dejure.org/2017,43010)
FG Thüringen, Entscheidung vom 25. April 2017 - 2 K 664/16 (https://dejure.org/2017,43010)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Thüringen

    § 12 Abs 1 UStG 2005, § 12 Abs 2 Nr 10 Buchst b UStG 2005, UStG VZ 2012
    Kein ermäßigter Steuersatz für Busunternehmer bei einer gemeindegebietsübergreifenden Beförderung von Schülern an verschiedenen Schulen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Personenbeförderungsleistungen: einheitliche Beförderungsleistung eines Busunternehmers bei Beförderung von Schülern zu unterschiedlichen Schulen in unterschiedlichen Gemeinden auf einer Tour

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 1035
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 19.04.2012 - V R 35/11

    Ermittlung der "Beförderungsstrecke" i. S. d. § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG - Annahme

    Auszug aus FG Thüringen, 25.04.2017 - 2 K 664/16
    Beförderungsstrecke ist die vom Beförderungsunternehmer aufgrund des Beförderungsvertrages zurückgelegte Strecke (BFH, Urt. v. 19.04.2012 V R 35/11, BFH/NV 2012, 1834 Rz. 25) bzw. die Strecke, auf welcher der Beförderungsunternehmer seine (eigentliche) Beförderungsleistung erbringt.

    Andererseits darf im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems ein aus mehreren Einzelleistungen zusammengesetzter Umsatz (Leistungsbündel), bei dem die einzelnen Leistungselemente so eng miteinander verknüpft sind, dass sie objektiv einen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, nicht künstlich in seine einzelnen Leistungsbestandteile aufgespalten werden, sondern ist als einheitliche, komplexe Leistung anzusehen (BFH, Urt. vom 19.04.2012 V R 35/11, BFH/NV 2012, 1834 Rz. 23 m.w.N. - Beförderung durch Taxiunternehmer; EuGH, Urt. v. 17.01.2013 C-224/11 - BG? Leasing, UR 2013, 262 - Rz. 29 ff. m.w.N.).

    Maßgebend ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, unter denen der Umsatz erfolgt (BFH, Urt. v. 31.05.2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206 - Beförderung durch Taxiunternehmer ["Doppelfahrt"]; BFH, Urt. v. 19.07.2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208 - Beförderung durch Taxiunternehmer ["Wartefahrt"]; BFH, Urt. v. 19.04.2012 V R 35/11, BFH/NV 2012, 1834 Rz. 20 ff. m.w.N. - Beförderung mehrerer Personen).

  • EuGH, 17.01.2013 - C-224/11

    BGŻ Leasing - Mehrwertsteuer - Leasingleistung, die zusammen mit einer vom

    Auszug aus FG Thüringen, 25.04.2017 - 2 K 664/16
    Andererseits darf im Interesse eines funktionierenden Mehrwertsteuersystems ein aus mehreren Einzelleistungen zusammengesetzter Umsatz (Leistungsbündel), bei dem die einzelnen Leistungselemente so eng miteinander verknüpft sind, dass sie objektiv einen untrennbaren wirtschaftlichen Vorgang bilden, dessen Aufspaltung wirklichkeitsfremd wäre, nicht künstlich in seine einzelnen Leistungsbestandteile aufgespalten werden, sondern ist als einheitliche, komplexe Leistung anzusehen (BFH, Urt. vom 19.04.2012 V R 35/11, BFH/NV 2012, 1834 Rz. 23 m.w.N. - Beförderung durch Taxiunternehmer; EuGH, Urt. v. 17.01.2013 C-224/11 - BG? Leasing, UR 2013, 262 - Rz. 29 ff. m.w.N.).
  • BFH, 19.07.2007 - V R 68/05

    Verfassungsgemäße Typisierung bei der ermäßigten Umsatzbesteuerung bestimmter

    Auszug aus FG Thüringen, 25.04.2017 - 2 K 664/16
    Maßgebend ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, unter denen der Umsatz erfolgt (BFH, Urt. v. 31.05.2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206 - Beförderung durch Taxiunternehmer ["Doppelfahrt"]; BFH, Urt. v. 19.07.2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208 - Beförderung durch Taxiunternehmer ["Wartefahrt"]; BFH, Urt. v. 19.04.2012 V R 35/11, BFH/NV 2012, 1834 Rz. 20 ff. m.w.N. - Beförderung mehrerer Personen).
  • BFH, 31.05.2007 - V R 18/05

    Umsatzsteuerbegünstigung für Krankenfahrten (Hin- und Rückfahrt) mit Taxi im

    Auszug aus FG Thüringen, 25.04.2017 - 2 K 664/16
    Maßgebend ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände, unter denen der Umsatz erfolgt (BFH, Urt. v. 31.05.2007 V R 18/05, BStBl II 2008, 206 - Beförderung durch Taxiunternehmer ["Doppelfahrt"]; BFH, Urt. v. 19.07.2007 V R 68/05, BStBl II 2008, 208 - Beförderung durch Taxiunternehmer ["Wartefahrt"]; BFH, Urt. v. 19.04.2012 V R 35/11, BFH/NV 2012, 1834 Rz. 20 ff. m.w.N. - Beförderung mehrerer Personen).
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