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   FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 5 K 84/99   

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https://dejure.org/2001,15082
FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 5 K 84/99 (https://dejure.org/2001,15082)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12.01.2001 - 5 K 84/99 (https://dejure.org/2001,15082)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 12. Januar 2001 - 5 K 84/99 (https://dejure.org/2001,15082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • Wolters Kluwer

    Keine Protokollergänzung nach Schluss der mündlichen Verhandlung; Antrag auf vollinhaltliche Übertragung einer auf Tonband aufgenommenen Zeugenaussage in das Protokoll; Fristverlängerung für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Akteneinsicht durch Abhören des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Protokollergänzung nach Schluss der mündlichen Verhandlung; Antrag auf vollinhaltliche Übertragung einer auf Tonband aufgenommenen Zeugenaussage in das Protokoll; Fristverlängerung für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Akteneinsicht durch Abhören des ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Protokollergänzung nach Schluss der mündlichen Verhandlung; Antrag auf vollinhaltliche Übertragung einer auf Tonband aufgenommenen Zeugenaussage in das Protokoll; Fristverlängerung für die Einlegung einer Nichtzulassungsbeschwerde; Akteneinsicht durch Abhören des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 583
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 30.09.1986 - VIII B 59/85

    Zur Anfechtbarkeit eines eine beantragte Aufnahme bestimmter Vorgänge in ein

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 5 K 84/99
    Wird ein Antrag nach § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO so spät gestellt, ist er nach allgemeiner Auffassung unzulässig (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 30. September 1986 - VIII B 59/85; BFH/NV 1987, 24 m.w.H.).

    Die vom BFH im o.g. Beschluss VIII B 59/85 näher begründete Ansicht, dass ein nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung gestellter Antrag auf Ergänzung des Protokolls unzulässig ist, wird grundsätzlich auch in allen aktuellen Kommentierungen des § 160 Abs. 4 ZPO vertreten (so u.a. von Koch in Gräber, FGO -Kommentar, 4. Auflage, Rz. 9 zu § 94 FGO ; Stöcker in Beermann: Steuerliches Verfahrensrecht, Rzn 3 und 45 zu § 94 FGO ; Stöber in Zöller. ZPO -Kommentar. 22. Auflage, Rz 14 zu 3 160 ZPO und Hartmann in Baumbach/Lauterbach, Rz 19 zu § 160 ZPO ).

  • BFH, 25.01.2000 - VI B 109/98

    Protokollberichtigung; Beschwerde gegen Ablehnungsbeschluss

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 5 K 84/99
    Er ist grundsätzlich auch nicht beschwerdefähig, soweit eine inhaltliche Berichtigung der Niederschrift begehrt worden ist (Beschlüsse des BFH vom 25. Januar 2000 - VI B 109/98 und vom 16. März 2000 - VIII V 24/00; veröffentlicht in BFH/NV 2000, 868 und 1124).
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 5 K 84/99
    Nach Hartmann ist deshalb insbesondere bei einem nicht rechtskundigen Beteiligten eine derartige Erklärung "meist als Berichtigungsantrag zu werten" (Baumbach/Lauterbauch. Rz 3 zu § 164 ZPO unter Hinweis auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 5. Oktober 1976-2 BvR 558/75; BVerfGE 42, 369).
  • BVerwG, 20.08.1987 - 6 B 2.87

    Protokoll - Parteivernehmung - Rüge

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 5 K 84/99
    Er hätte deshalb noch während der mündlichen Verhandlung den Antrag stellen können und müssen, dass die o.g. Aktenzeichen gleichfalls diktiert werden (vgl. zum Rügeverlust bei ähnlicher Fallgestaltung den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 20. August 1987 - 6 B 2/87, veröffentlicht in Neue Juristische Wochenschrift (NJW) 1988, 579).
  • BFH, 06.10.1993 - II B 113/93

    Berschwerdemöglichkeiten gegen die Ablehnung einer Protokollberichtigung

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 5 K 84/99
    Der Beschluss ist nicht anfechtbar, soweit der Senat über den Antrag auf Protokollergänzung hinsichtlich der erbetenen Aktenzeichen (oben unter Ziffer 1) entschieden hat (BFH-Beschluss vom 6. Oktober 1993 - II B 113/93 in BFH/NV 1994, 388).
  • BFH, 26.06.1985 - IV R 22/83

    Einkommensteuerpflichtigkeit von Gewinnanteile der Gesellschafter an einer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 12.01.2001 - 5 K 84/99
    Wird ein Antrag nach § 160 Abs. 4 Satz 1 ZPO so spät gestellt, ist er nach allgemeiner Auffassung unzulässig (Beschluss des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 30. September 1986 - VIII B 59/85; BFH/NV 1987, 24 m.w.H.).
  • BFH, 07.06.2010 - VIII B 24/10

    Rechtliches Gehör - Wahrnehmung eigener Interessen

    Es bedarf auch keiner Entscheidung, ob die Auffassung des FG Baden-Württemberg zutrifft, wonach eine Ergänzung des Protokolls (§ 160a Abs. 2 Satz 3 ZPO) von den Beteiligten nur gefordert werden kann, wenn die Revision zugelassen worden ist (FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 2001  5 K 84/99, Entscheidungen der Finanzgerichte 2001, 583).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.2005 - 11 A 1751/04
    Einhellige Auffassung: siehe etwa BVerwG, Beschluss vom 18. Januar 1963 - II C 16/60 -, NJW 1963, 730; BayVGH, Beschluss vom 24. Januar 1977 - 118 XI 75 -, BayVBl. 1977, 444; BFH, Beschlüsse vom 30. September 1986 - VIII B 59/85 -, BfH/NV 1989, 24, und vom 7. März 2005 - VIII S 3/05 -, BFH/NV 2005, 1131; FG Bad.-Württ., Beschluss vom 12. Januar 2001 - 5 K 85/99 -, EFG 2001, 583 (jeweils mit w. Nw.).
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