Zivilprozessordnung
Buch 1 - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 252) |
Abschnitt 3 - Verfahren (§§ 128 - 252) |
Titel 1 - Mündliche Verhandlung (§§ 128 - 165) |
(1) Der Inhalt des Protokolls kann in einer gebräuchlichen Kurzschrift, durch verständliche Abkürzungen oder auf einem Ton- oder Datenträger vorläufig aufgezeichnet werden.
(2) 1Das Protokoll ist in diesem Fall unverzüglich nach der Sitzung herzustellen. 2Soweit Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 und 5 mit einem Tonaufnahmegerät vorläufig aufgezeichnet worden sind, braucht lediglich dies in dem Protokoll vermerkt zu werden. 3Das Protokoll ist um die Feststellungen zu ergänzen, wenn eine Partei dies bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens beantragt oder das Rechtsmittelgericht die Ergänzung anfordert. 4Sind Feststellungen nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 unmittelbar aufgenommen und ist zugleich das wesentliche Ergebnis der Aussagen vorläufig aufgezeichnet worden, so kann eine Ergänzung des Protokolls nur um das wesentliche Ergebnis der Aussagen verlangt werden.
(3) 1Die vorläufigen Aufzeichnungen sind zu den Prozessakten zu nehmen oder, wenn sie sich nicht dazu eignen, bei der Geschäftsstelle mit den Prozessakten aufzubewahren. 2Aufzeichnungen auf Ton- oder Datenträgern können gelöscht werden,
3Soweit das Gericht über eine zentrale Datenspeichereinrichtung verfügt, können die vorläufigen Aufzeichnungen an Stelle der Aufbewahrung nach Satz 1 auf der zentralen Datenspeichereinrichtung gespeichert werden.
(4) Die endgültige Herstellung durch Aufzeichnung auf Datenträger in der Form des § 130b ist möglich.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts vom 12.12.2007
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
18.12.2007 | Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts | 12.12.2007 | |
01.04.2005 | Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) | 22.03.2005 |
ermächtigung § 130bGerichtliches elektronisches Dokument § 130cFormulare; Verordnungs-
ermächtigung § 130dNutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden § 131Beifügung von Urkunden § 132Fristen für Schriftsätze § 133Abschriften § 134Einsicht von Urkunden § 135Mitteilung von Urkunden unter Rechtsanwälten § 136Prozessleitung durch Vorsitzenden § 137Gang der mündlichen Verhandlung § 138Erklärungspflicht über Tatsachen; Wahrheitspflicht § 139Materielle Prozessleitung § 140Beanstandung von Prozessleitung oder Fragen § 141Anordnung des persönlichen Erscheinens § 142Anordnung der Urkundenvorlegung § 143Anordnung der Aktenübermittlung § 144Augenschein; Sachverständige § 145Prozesstrennung § 146Beschränkung auf einzelne Angriffs- und Verteidigungsmittel § 147Prozessverbindung § 148Aussetzung bei Vorgreiflichkeit § 149Aussetzung bei Verdacht einer Straftat § 150Aufhebung von Trennung, Verbindung oder Aussetzung § 151(weggefallen) § 152Aussetzung bei Eheaufhebungsantrag § 153Aussetzung bei Vaterschafts-
anfechtungsklage § 154Aussetzung bei Ehe- oder Kindschaftsstreit § 155Aufhebung der Aussetzung bei Verzögerung § 156Wiedereröffnung der Verhandlung § 157Untervertretung in der Verhandlung § 158Entfernung infolge Prozessleitungs-
anordnung § 159Protokollaufnahme § 160Inhalt des Protokolls § 160aVorläufige Protokoll-
aufzeichnung § 161Entbehrliche Feststellungen § 162Genehmigung des Protokolls § 163Unterschreiben des Protokolls § 164Protokoll-
berichtigung § 165Beweiskraft des Protokolls
Rechtsprechung zu § 160a ZPO
224 Entscheidungen zu § 160a ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 08.04.2021 - 19 W 11/21
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- BFH, 01.10.2012 - IX B 104/12
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- VK Mecklenburg-Vorpommern, 07.01.2020 - 3 VK 8/19
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- BGH, 13.04.2011 - XII ZR 131/09
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- BFH, 15.07.2010 - VIII B 90/09
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- BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 361/21
Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG
Zum selben Verfahren:
- BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
Arbeitgeberzuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG
- BAG, 08.03.2022 - 3 AZR 362/21
- BVerwG, 16.06.2016 - 9 A 4.15
Anhörung; Erörterung; Anhörungstermin; Erörterungstermin; Verhandlungsleiter; ...
- BSG, 15.12.2015 - B 13 R 9/15 B
Sozialgerichtsverfahren - Beurteilung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei einer ...
- BPatG, 05.03.2013 - 20 W (pat) 28/12
Patenteinspruchsbeschwerdeverfahren - "Anordnung zur Erfassung von Berührungen ...
Querverweise
Auf § 160a ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren
- Mündliche Verhandlung
- § 161 (Entbehrliche Feststellungen)
- Patentgesetz (PatG)
- Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt
- § 46
- Verfahren vor dem Patentgericht
- 3. - Gemeinsame Vorschriften
- § 92
- Designgesetz (DesignG)
- Nichtigkeit und Löschung
- § 34a (Nichtigkeitsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt)
- Finanzgerichtsordnung (FGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 94
- Sozialgerichtsgesetz (SGG)
- Verfahren
- Gemeinsame Verfahrensvorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 122
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Verfahren
- Verfahren im ersten Rechtszug
- § 105 [Niederschrift]