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   FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97   

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FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97 (https://dejure.org/2003,13520)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26.06.2003 - 13 K 261/97 (https://dejure.org/2003,13520)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 26. Juni 2003 - 13 K 261/97 (https://dejure.org/2003,13520)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abzugsfähigkeit der Aufwendungen für eine "Computer-Arbeitsbrille" als Werbungskosten; Absetzung für Abnutzung für eine als Arbeitsmittel geltende Arbeitsbrille; Ausschluss von Werbungskosten bei Kostenerstattungsanspruch gegen den Arbeitgeber

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufwendungen für eine Computer-Arbeitsbrille als Werbungsksoten; Einkommensteuer 1995

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für eine Computer-Arbeitsbrille als Werbungskostten - Einkommensteuer 1995

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Aufwendungen für Computer-Arbeitsbrille als Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Anschaffung einer "Computer-Arbeitsplatz-Brille"

  • IWW (Kurzinformation)

    Anschaffung einer "Computer-Arbeitsplatz-Brille"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 2004, 111
  • EFG 2003, 1682
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 23.10.1992 - VI R 31/92

    Anschaffung von Brille für Bildschirmtätigkeit nicht als Werbungskosten absetzbar

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97
    Dies lehnte der Beklagte im geänderten Einkommensteuerbescheid 1995 vom 29. Oktober 1997 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 23. Oktober 1992 VI R 31/92 (BStBl II 1993, 193) ab; das Einspruchsverfahren blieb insoweit erfolglos.

    Aufwendungen zur Kompensation körperlicher Mängel beträfen stets auch die allgemeine Lebensführung i. S. des § 12 Nr. 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes ( EStG ), so dass ein Werbungskostenabzug nicht in Betracht komme (Hinweis auf das BFH-Urteil in BStBl II 1993, 193).

    Dabei kann dahinstehen, ob das BFH-Urteil in BStBl II 1993, 193 auf die vorliegend streitige Brille anwendbar ist; diese wurde vom Augenarzt speziell am Computer-Arbeitsplatz des Klägers im Physiologischen Institut ausgemessen, während in dem BFH-Urteil von einer "normalen Sehbrille" die Rede ist.

    Die Revision wird gem. § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zugelassen, da der Senat (möglicherweise) von dem BFH-Urteil in BStBl II 1993, 193 abweicht.

  • EuGH, 19.01.1982 - 8/81

    Becker

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97
    Das EG-Gemeinschaftsrecht ist unmittelbar geltendes Recht, auf das sich Steuerbürger auch vor der Umsetzung in nationales Recht berufen können (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Januar 1982 Rs. 8/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1982, 281; BFH-Urteil vom 21. März 1996 IX R 36/95, BStBl II 1996, 399, 401).
  • BFH, 21.03.1996 - XI R 36/95

    Keine "Emmott'sche Fristenhemmung" bei richtlinienwidriger Auslegung und

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97
    Das EG-Gemeinschaftsrecht ist unmittelbar geltendes Recht, auf das sich Steuerbürger auch vor der Umsetzung in nationales Recht berufen können (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Januar 1982 Rs. 8/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1982, 281; BFH-Urteil vom 21. März 1996 IX R 36/95, BStBl II 1996, 399, 401).
  • BFH, 08.02.1974 - VI R 326/70

    Arbeitsmittel - Mehrjährige Nutzungsdauer - Werbungskosten - Zeitpunkt der

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97
    Denn Arbeitsmittel eines Arbeitnehmers mit einer mehrjährigen Nutzungsdauer können gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6, 7 EStG nicht bereits im Jahr der Anschaffung voll als Werbungskosten abgesetzt werden (BFH-Urteil vom 08. Februar 1974 VI R 326/70, BStBl II 1974, 306 ).
  • BFH, 15.01.1996 - IX R 36/95
    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 26.06.2003 - 13 K 261/97
    Das EG-Gemeinschaftsrecht ist unmittelbar geltendes Recht, auf das sich Steuerbürger auch vor der Umsetzung in nationales Recht berufen können (vgl. Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 19. Januar 1982 Rs. 8/81, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung 1982, 281; BFH-Urteil vom 21. März 1996 IX R 36/95, BStBl II 1996, 399, 401).
  • BFH, 20.07.2005 - VI R 50/03

    Bildschirm-Arbeitsbrille; Werbungskostenabzug

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2003, 1682 veröffentlicht.
  • FG Schleswig-Holstein, 05.06.2007 - 5 K 357/02

    Wertaufholungsgebot verfassungsgemäß

    Im Übrigen wird - vor allem im Rahmen der erstmaligen Wertaufholung - einer übermäßigen steuerlichen Belastung der Steuerpflichtigen auch durch die Möglichkeit der Streckung des Zuschreibungsgewinns gem. § 52 Abs. 16 Satz 3 EStG 1999 durch die Bildung von Wertaufholungsrücklagen über einen Zeitraum von 5 Jahren und die Begrenzung der Bewertung auf die ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten entgegengewirkt (vgl. auch FG Rheinland-Pfalz, EFG 2003, 1682; Schleswig-Holst. FG, Beschl. v. 9. Sept. 2005, 1 V 330/02, S. 11, 17 n. v.), so dass vor diesem Hintergrund insgesamt kein Verstoß gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip angenommen werden kann.
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