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FG Berlin, 14.05.2001 - 9 K 9043/01 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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EStG § 33a Abs. 1
Unterhaltsverpflichtung gegenüber Geschwistern nach türkischem Recht fallen nicht unter § 33a EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Unterhaltsverpflichtung gegenüber Geschwistern nach türkischem Recht fallen nicht unter § 33a EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Berlin, 14.05.2001 - 9 K 9043/01
- BFH, 30.09.2003 - III R 19/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Rheinland-Pfalz, 14.12.2000 - 6 K 1023/99
Begriff der gesetzlich unterhaltsberechtigten
Auszug aus FG Berlin, 14.05.2001 - 9 K 9043/01
Soweit sich der Kläger darauf beruft, dass er nach türkischem Recht gegenüber seiner Schwester unterhaltsverpflichtet sei, mag dies zutreffen und nach den Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB - auch zivilrechtlich von Bedeutung sein (vergleiche zur gesetzlichen Unterhaltspflicht nach türkischem Recht die grundlegenden Ausführungen in dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 2000 6 K 1023/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 442, Revision eingelegt (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs - BFH -: III R 8/01)).Der Senat läßt die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung im Sinne des § 115 Abs. 2 Nr. 1 Finanzgerichtsordnung - FGO - zu, da höchstrichterlich nicht geklärt ist, inwieweit die Vorschriften des EGBGB im Rahmen des § 33a Abs. 1 EStG zu berücksichtigen sind (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 2000, a. a. O.).
- BFH, 04.07.2002 - III R 8/01
Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Berlin, 14.05.2001 - 9 K 9043/01
Soweit sich der Kläger darauf beruft, dass er nach türkischem Recht gegenüber seiner Schwester unterhaltsverpflichtet sei, mag dies zutreffen und nach den Vorschriften des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch - EGBGB - auch zivilrechtlich von Bedeutung sein (vergleiche zur gesetzlichen Unterhaltspflicht nach türkischem Recht die grundlegenden Ausführungen in dem Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 14. Dezember 2000 6 K 1023/99, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2001, 442, Revision eingelegt (Aktenzeichen des Bundesfinanzhofs - BFH -: III R 8/01)). - BFH, 12.11.1993 - III R 39/92
Unterstützung des im Ausland lebenden Kindes
Auszug aus FG Berlin, 14.05.2001 - 9 K 9043/01
Einheitliche Unterhaltszahlungen für mehrere Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, sind nach Köpfen aufzuteilen, und zwar auch, soweit unterhaltene Personen nicht unterhaltsberechtigt sind (Urteil des BFH vom 12. November 1993 III R 39/92, BStBl Teil II 1994, 731). - BFH, 04.07.2002 - III R 53/98
Außergewöhnliche Belastung; Unterhaltsleistungen an Angehörige
Auszug aus FG Berlin, 14.05.2001 - 9 K 9043/01
Hierbei kann offen bleiben, ob Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen angesichts der Abzugsverbotsregelung in § 33a Abs. 5 EStG überhaupt nach § 33 EStG abgezogen werden dürfen (vergleiche hierzu Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 18. Dezember 1997 1 97 071 K 7, EFG 1999, 70, Revision wurde zugelassen (Aktenzeichen des BFH: III R 53/98)). - FG Nürnberg, 06.10.1998 - I 340/97
Abzugsfähigkeit von wegen einer Behinderung entstandenen Aufwendungen als …
Auszug aus FG Berlin, 14.05.2001 - 9 K 9043/01
Hierbei kann offen bleiben, ob Unterhaltszahlungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen angesichts der Abzugsverbotsregelung in § 33a Abs. 5 EStG überhaupt nach § 33 EStG abgezogen werden dürfen (vergleiche hierzu Urteil des Finanzgerichts Bremen vom 18. Dezember 1997 1 97 071 K 7, EFG 1999, 70, Revision wurde zugelassen (Aktenzeichen des BFH: III R 53/98)).