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   FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 9 K 9353/13   

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https://dejure.org/2014,34039
FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 9 K 9353/13 (https://dejure.org/2014,34039)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2014 - 9 K 9353/13 (https://dejure.org/2014,34039)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2014 - 9 K 9353/13 (https://dejure.org/2014,34039)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Abzweigung des Kindergeldes durch die Familienkasse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 74 Abs. 1; AO § 5
    Ermessen der Familienkasse hinsichtlich der Abzweigung des Kindergeldes Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten keine Abzweigung bei Aufnahme des Kindes in den Haushalt des Berechtigten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Ermessen der Familienkasse hinsichtlich der Abzweigung des Kindergeldes - Unterhaltsleistungen des Kindergeldberechtigten - keine Abzweigung bei Aufnahme des Kindes in den Haushalt des Berechtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 2151
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 17.12.2008 - III R 6/07

    Abzweigung des Kindergeldes an den Sozialhilfeträger, der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 9 K 9353/13
    Dies sei nach der BFH-Rechtsprechung aber kein Hindernis für eine Abzweigung des Kindergeldes an ihn, da sein Vater Grundsicherungsleistungen nach dem SGB zwecks Aufstockung seines (nicht existenzdeckenden) Erwerbseinkommens als selbständiger Rechtsanwalt beziehe (Hinweis auf Urteil des BFH vom 17. Dezember 2008 III R 6/07, BStBl II 2009, 926).

    Zu Unrecht beruft sich der Kläger auf den Ausnahmetatbestand gemäß BFH-Urteil in BStBl II 2009, 926.

  • BFH, 26.08.2010 - III R 16/08

    Abzweigungsentscheidung bei nachträglicher Erfüllung der Unterhaltspflicht -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 11.09.2014 - 9 K 9353/13
    Eine Verletzung der Unterhaltspflicht liegt vor, wenn der Kindergeldberechtigte objektiv und dauerhaft für den wesentlichen Unterhalt des Kindes nicht aufkommt; die Pflichtverletzung muss nicht schuldhaft sein (BFH-Urteil vom 26. August 2010 III R 16/08, BStBl II 2013, 617 m. w. N.).
  • BFH, 26.02.2015 - III B 124/14

    Abzweigung des Kindergeldes an das Kind bei Erhalt von Grundsicherungsleistungen

    Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 11. September 2014  9 K 9353/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.
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