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   FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10305/08   

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https://dejure.org/2013,6504
FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10305/08 (https://dejure.org/2013,6504)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2013 - 10 K 10305/08 (https://dejure.org/2013,6504)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2013 - 10 K 10305/08 (https://dejure.org/2013,6504)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe der dem Bevollmächtigten der Klägerin für ein außergerichtliches Vorverfahren in Kindergeldsachen zu erstattenden Kosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattung der Kosten des für das Einspruchsverfahrens wegen Kindergeld hinzugezogenen Bevollmächtigten Berechnung des Gegenstandswerts des außergerichtlichen Verfahrens

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erstattung der Kosten des für das Einspruchsverfahrens wegen Kindergeld hinzugezogenen Bevollmächtigten - Berechnung des Gegenstandswerts des außergerichtlichen Verfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 948
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 24.05.2000 - VI S 4/00

    Streitwert in Kindergeldsachen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10305/08
    der Gründe; vom 24. Mai 2000 - VI S 4/00, BStBl. II 2000, 544, unter II. der Gründe; ebenso FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 04. Oktober 2002 - 18 K 7935/00 Kg, EFG 2003, 119; vom 14. August 2000 - 14 K 6470/98 Kg, juris).

    Mit der Regelung des § 42 Abs. 5 GKG a.F. wird einerseits dem Umstand Rechnung getragen, dass das wirtschaftliche Interesse des Klägers nicht nur in der Gewährung bereits entstandener Ansprüche besteht, sondern auch darin, für die Zukunft Leistungen zu erhalten, zum anderen soll aus sozialpolitischen Gründen die gerichtliche Durchsetzung derartiger Ansprüche dadurch erleichtert werden, dass der Streitwert eine vergleichsweise niedrige Bemessungsgrundlage hat (zum letzteren Aspekt BFH, Beschluss vom 24. Mai 2000 a.a.O.).

  • FG Düsseldorf, 31.03.2006 - 18 K 1795/05

    Kindergeldabzweigung; Kostenerstattung; Einspruchsverfahren - Abzweigung des

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10305/08
    Es ist kein Grund ersichtlich, dem Kindergeldberechtigten im Falle des erfolgreichen Einspruchs gegen die Aufhebung der Festsetzung den Anspruch auf Erstattung seiner notwendigen Aufwendungen zu verwehren (BFH am angegebenen Ort [a.a.O.]; ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2006 - 18 K 1795/05, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2006, 909, unter 2. der Gründe).

    cc) Der Rechtsgedanke des § 42 Abs. 5 GKG a.F. ist auch für die Bestimmung des Gegenstandswertes des außergerichtlichen Vorverfahrens über die Kindergeldfestsetzung anzuwenden mit der Folge, dass als Gegenstandswert die bis zur Einlegung des Einspruchs angefallenen Kindergeldbeträge zuzüglich eines Jahresbetrages des Kindergeldes anzusetzen sind (ebenso FG Düsseldorf, Urteil vom 31. März 2006, a.a.O.).

  • BFH, 20.10.2005 - III S 20/05

    Jahr

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10305/08
    bb) Nach dem Rechtsgedanken des § 42 Abs. 5 GKG a.F. ist für Klageverfahren in Kindergeldsachen anerkannt, dass sich der Streitwert nach dem Jahresbetrag des Kindergeldes zuzüglich des bis zur Erhebung der Klage aufgelaufenen Kindergeldanspruchs bemisst (BFH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - III S 25/11, juris, Tz. 3; vom 20. Oktober 2005 - III S 20/05, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2006, 77, unter II.2.
  • BFH, 23.07.2002 - VIII R 73/00

    Kindergeld; Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10305/08
    Gemäß § 77 Abs. 1 Satz 1 EStG kommt eine Erstattung von Kosten des Vorverfahrens für Einsprüche "gegen die Kindergeldfestsetzung" in Betracht; hierunter fallen ohne weiteres Einsprüche gegen eine zu niedrige Festsetzung, aber auch solche wegen der Ablehnung und gegen die Aufhebung einer Kindergeldfestsetzung (BFH, Urteil vom 23. Juli 2002 - VIII R 73/00, Sammlung der amtlich nicht veröffentlichten Entscheidungen des Bundesfinanzhofs [BFH/NV] 2003, 25).
  • BFH, 28.10.2011 - III S 25/11

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Vorabentscheidungsverfahren: Streitwert bei

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10305/08
    bb) Nach dem Rechtsgedanken des § 42 Abs. 5 GKG a.F. ist für Klageverfahren in Kindergeldsachen anerkannt, dass sich der Streitwert nach dem Jahresbetrag des Kindergeldes zuzüglich des bis zur Erhebung der Klage aufgelaufenen Kindergeldanspruchs bemisst (BFH, Beschlüsse vom 28. Oktober 2011 - III S 25/11, juris, Tz. 3; vom 20. Oktober 2005 - III S 20/05, Bundessteuerblatt [BStBl.] II 2006, 77, unter II.2.
  • FG Düsseldorf, 04.10.2002 - 18 K 7935/00

    Streitwert; Kindergeld; Abzweigungsbetrag; Rückständige Beträge; Fälligkeit - Der

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10305/08
    der Gründe; vom 24. Mai 2000 - VI S 4/00, BStBl. II 2000, 544, unter II. der Gründe; ebenso FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 04. Oktober 2002 - 18 K 7935/00 Kg, EFG 2003, 119; vom 14. August 2000 - 14 K 6470/98 Kg, juris).
  • FG Düsseldorf, 14.08.2000 - 14 K 6470/98

    Kindergeld; Kostenentscheidung; Streitwert - Streitwert und Kostenentscheidung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 14.02.2013 - 10 K 10305/08
    der Gründe; vom 24. Mai 2000 - VI S 4/00, BStBl. II 2000, 544, unter II. der Gründe; ebenso FG Düsseldorf, Beschlüsse vom 04. Oktober 2002 - 18 K 7935/00 Kg, EFG 2003, 119; vom 14. August 2000 - 14 K 6470/98 Kg, juris).
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