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   FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15   

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https://dejure.org/2017,28581
FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15 (https://dejure.org/2017,28581)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.05.2017 - 7 K 7134/15 (https://dejure.org/2017,28581)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 7 K 7134/15 (https://dejure.org/2017,28581)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 S 4 EStG 2009, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2009, § 162 Abs 1 AO, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2009, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG 2009
    "Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 Satz 4 EStG - Keine Anerkennung vom Gesetzgeber nicht vorgesehener Pauschbeträge - Kein Werbungskostenabzug von Aufwendungen für den Bezug der "FAZ" - Anerkennung von Kosten für ein ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 12 EStG, § 35a EStG, § 4 Abs 5 S 1 Nr 6b EStG, § 9 Abs 1 S 3 Nr 6 EStG
    Einkommensteuer 2011 und 2012

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Mindestens 10%ige Zeitersparnis als Voraussetzung für offensichtlich verkehrsgünstigere Verkehrsverbindung - kein pauschaler Werbungskostenabzug eines Wirtschaftsprüfers für Arbeitsmittel, Werbungskosten sowie Bezug der FAZ - kein Betriebsausgabenabzug für 3 Räume in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Entfernungspauschale
    Die Regelungen zur Entfernungspauschale im Einzelnen
    Ermittlung der Entfernung
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BFH, 13.07.2011 - VI R 61/10

    Erd- und Pflanzarbeiten im Garten als Handwerkerleistung

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
    Gegenteiliges ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern angeführten Urteil des BFH vom 13.07.2011 (VI R 61/10, BStBl II 2012, 232).

    Wie der BFH im Urteil vom 13.07.2011 (VI R 61/10, BStBl II 2012, 232, II. 2. b) der Gründe m. w. N.) hervorgehoben hat, können Handwerkerleistungen, die die Errichtung eines "Haushalts", also einen Neubau, betreffen, die Steuerermäßigung nicht vermitteln, während Maßnahmen in einem bereits vorhandenen Haushalt, zu dem auch der dazugehörige - stets schon vorhandene - Grund und Boden gehört, begünstig sind.

    Zum einen formuliert der BFH (Urteil vom 13.07.2011 VI R 61/10, BStBl II 2012, 232, II. 2. b) der Gründe) die Abgrenzung in der Weise, dass Maßnahmen, welche "die Errichtung eines "Haushalts", also einen Neubau, betreffen", nicht begünstigungsfähig sind.

  • BFH, 15.12.2016 - VI R 86/13

    Höchstbetrag bei Nutzung eines Arbeitszimmers zur Einkünfteerzielung durch

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
    Es ist Sache des Steuerpflichtigen, darzulegen und nachzuweisen, in welcher Weise er das häusliche Zimmer im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit genutzt hat (BFH, Urteil vom 15.12.2016 VI R 86/13, DStR 2017, 442, II. 4. m. w. N.).

    Denn die betriebliche/ berufliche Mitbenutzung des Arbeitszimmers durch einen anderen Steuerpflichtigen stellt in Bezug auf den Steuerpflichtigen, der den Abzug der Erwerbsaufwendungen für das Arbeitszimmer geltend macht, keine Privatnutzung dar, und auch der ggf. anzusetzende Höchstbetrag steht jedem Steuerpflichtigen gesondert zu (BFH, Urteil vom 15.12.2016 VI R 86/13, DStR 2017, 442, II. 2. g) m. w. N.).

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
    Dies gilt aber nur, soweit keine Zweifel daran bestehen, dass ein abgrenzbarer Teil der Aufwendungen beruflich veranlasst ist (BFH, Beschluss vom 21.09.2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, C. III. 2. e) der Gründe).

    Dieses Ergebnis deckt sich auch mit der Rechtsprechung des Hessischen Finanzgerichts - FG -, welches bei einem Steuerberater (allerdings vor dem BFH-Beschluss vom 21.09.2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, C. III. 2. e) der Gründe) den Werbungskostenabzug für die Kosten des Bezugs der FAZ verneint hat (Urteil vom 19.06.2008 9 K 2738/05, DStR-Entscheidungsdienst - DStRE - 2009, 1099), obgleich sich das vom Kläger und auch vom Hessischen FG zitierte Urteil des BGH (Urteil vom 15.07.2004 IX ZR 472/00, DStR 2004, 1677) ausdrücklich auf einen Steuerberater bezieht.

  • BGH, 15.07.2004 - IX ZR 472/00

    Pflichten des Steuerberaters bei bevorstehender Änderung des Steuerrechts

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
    Die Berufspflichten des Wirtschaftsprüfers beinhalteten nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs - BGH - (Urteil vom 15.07.2004 IX ZR 472/00, Deutsches Steuerrecht - DStR - 2004, 1677) auch die Verpflichtung zum Studium einer überregionalen Tageszeitung mit wirtschaftlichem Schwerpunkt.

    Dieses Ergebnis deckt sich auch mit der Rechtsprechung des Hessischen Finanzgerichts - FG -, welches bei einem Steuerberater (allerdings vor dem BFH-Beschluss vom 21.09.2009 GrS 1/06, BStBl II 2010, 672, C. III. 2. e) der Gründe) den Werbungskostenabzug für die Kosten des Bezugs der FAZ verneint hat (Urteil vom 19.06.2008 9 K 2738/05, DStR-Entscheidungsdienst - DStRE - 2009, 1099), obgleich sich das vom Kläger und auch vom Hessischen FG zitierte Urteil des BGH (Urteil vom 15.07.2004 IX ZR 472/00, DStR 2004, 1677) ausdrücklich auf einen Steuerberater bezieht.

  • BFH, 16.07.2014 - X R 49/11

    Häusliches Arbeitszimmer bei mehreren Einkunftsarten - Mittelpunkt der gesamten

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
    Abzustellen ist dabei auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung, nicht auf die Vorstellung des betroffenen Steuerpflichtigen (st. Rspr. des BFH, vgl. Urteil vom 16.07.2014 X R 49/11, BFH/NV 2015, 177, II. 1. c) bb), cc) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 27.07.2015 - GrS 1/14

    Zur Berücksichtigung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer im

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
    Dies gilt (anders als die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG, vgl. BFH, Beschluss vom 27.07.2015 GrS 1/14, BStBl II 2016, 265, D. 2. b) bb) der Gründe m. w. N.) nicht nur für Arbeitszimmer, sondern auch für sonstige in die häusliche Sphäre des Steuerpflichtigen eingebundene Räume wie z. B. Lagerräume und Räume, welche der Steuerpflichtige mit Publikumsverkehr zu nutzen behauptet, weil nach allgemeinen Grundsätzen der Anfall und die betriebliche Veranlassung von Aufwendungen in die Feststellungslast des Steuerpflichtigen fallen.
  • BFH, 06.11.2014 - VI R 1/13

    Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
    Die sachliche Begrenzung der begünstigten Maßnahme ist allein aus dem Tatbestandsmerkmal "im Haushalt" zu bestimmen (BFH, Urteil vom 06.11.2014 VI R 1/13, BStBl II 2015, 481, II. 1. b) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 02.12.2005 - VI R 63/03

    Abzug von Arbeitszimmeraufwendungen während der Erwerbslosigkeit

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
    Dabei kommt zwar ein Betriebsausgabenabzug für Raumkosten im Privathaushalt nicht nur im Rahmen einer bereits ausgeübten gewerblichen Tätigkeit in Betracht, sondern auch bei einer Nutzung eines Raums zur Vorbereitung auf eine für die Zukunft ins Auge gefasste Tätigkeit, dies aber nur, soweit festgestellt werden kann, dass eine bestimmte Tätigkeit tatsächlich für die Zukunft ins Auge gefasst worden ist und dass bei Aufnahme dieser Tätigkeit ein Abzug der Aufwendungen zulässig wäre (BFH, Urteil vom 02.12.2005 VI R 63/03, BStBl II 2006, 326, II. 2. b) der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 23.08.1999 - GrS 5/97

    Nutzungsüberlassung beim häuslichen Arbeitszimmer

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
    Das Gericht geht mangels tragfähiger Anhaltspunkte für eine anderweitige Beurteilung auch davon aus, dass diese Zimmer ausschließlich oder so gut wie ausschließlich von der Klägerin genutzt worden sind, sodass auch keine Kürzung der Aufwendungen auf ihren nur 50%igen Miteigentumsanteil zu erfolgen hat (vgl. BFH, Beschluss vom 23.08.1999 GrS 5/97, BStBl II 1999, 774, C. 2. der Gründe m. w. N.).
  • BFH, 05.07.2012 - VI R 18/10

    Keine Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 EStG für Zahlung von Pauschalen für

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.05.2017 - 7 K 7134/15
    Vor diesem Hintergrund hat der BFH z. B. pauschale Zahlungen eines Mieters an seinen Vermieter für die Durchführung von Schönheitsreparaturen nicht zum Abzug zugelassen (Urteil vom 05.07.2012 VI R 18/10, BStBl II 2013, 14).
  • FG Rheinland-Pfalz, 18.10.2012 - 4 K 1933/12

    Keine begünstigten Handwerkerleistungen bei einer Neubaumaßnahme

  • BFH, 30.06.1995 - VI R 39/94

    Das häusliche Arbeitszimmer eines Arbeitnehmers im eigenen Haus dient nicht

  • FG Berlin-Brandenburg, 11.12.2012 - 4 K 4361/08

    Nachträglicher Einbau einer Dachgaube auch bei nur geringer Erweiterung der

  • BFH, 16.11.2011 - VI R 19/11

    Offensichtlich verkehrsgünstigere" Straßenverbindung zwischen Wohnung und

  • BFH, 16.11.2011 - VI R 46/10

    Keine Berücksichtigung einer tatsächlich nicht benutzten Verbindung als

  • BFH, 25.10.1985 - VI R 15/81

    Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand und Kilometersätze der LStR bei

  • BFH, 27.10.2011 - III R 92/10

    Kindergeldanspruch: Keine Berücksichtigung der Aufwendungen für eine private

  • FG Hessen, 19.06.2008 - 9 K 2738/05

    FAZ auch bei Steuerberater keine Werbungskosten

  • FG Berlin-Brandenburg, 25.10.2017 - 3 K 3130/17

    Steuerermäßigung: Erschließungsbeiträge im Straßenbau keine Handwerkerleistungen

    Gemäß § 35a Abs. 3 Satz 1 EStG erfolgt der Abzug für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, woraus sich ergibt, dass die erstmalige Herstellung nicht umfasst ist (FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.05.2017 7 K 7134/15, Juris Rn. 126 m. w. N.).
  • FG Düsseldorf, 02.02.2021 - 10 K 3253/17

    Berücksichtigung von Aufwendungen für den Bezug der Frankfurter Allgemeine

    Ihre Lektüre befriedigt daher - zumindest in nicht unerheblichem Umfang - auch private Interessen (so BFH-Urteile vom 30. Juni 1983 IV R 2/81, BStBl II 1983, 715; vom 12. August 1983 VIII R 28/81, nicht veröffentlicht - n. v. -, juris; vom 7. September 1989 IV R 128/88, BStBl II 1990, 19; Finanzgericht - FG - München, Urteil vom 10. Dezember 1997 1 K 3799/97, n. v., juris; Hessisches FG, Urteil vom 6. Juni 2002 3 K 2440/98, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 2002, 1289 zum Handelsblatt; Hessisches FG, Urteil vom 8. Mai 2008 13 K 3379/07, n. v., juris; Hessisches FG, Urteil vom 19. Juni 2008 9 K 2738/05, Deutsches Steuerrecht Entscheidungsdienst 2009, 1099; Niedersächsisches FG, Urteil vom 8. Dezember 2009 14 K 244/09, n. v., juris; FG Münster, Urteil vom 30. September 2010 5 K 3976/08 E, EFG 2011, 228, und FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23. Mai 2017 7 K 7134/15, n. v., juris).
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