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   FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06   

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https://dejure.org/2011,23564
FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06 (https://dejure.org/2011,23564)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.08.2011 - 6 K 2028/06 (https://dejure.org/2011,23564)
FG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. August 2011 - 6 K 2028/06 (https://dejure.org/2011,23564)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Vornahme einer Aktivierung für sog. auf Grund einer unterbliebenen Vermittlung entstandenen Minderstunden bei Unternehmen im Bereich der Arbeitsvermittlung und Arbeitnehmerüberlassung; Notwendigkeit des Vorliegens von Kosten als Aufwand für eine ...

  • Betriebs-Berater

    Keine Aktivierung von Minusstunden in der Bilanz des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewerbsmäßiger Arbeitnehmerentleiher bei Fortzahlung des vollen Gehalts an Arbeitnehmer trotz des Vorliegens von Minderstunden nicht zu einer Aktivierung der Minderstunden verpflichtet

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerbsmäßiger Arbeitnehmerentleiher bei Fortzahlung des vollen Gehalts an Arbeitnehmer trotz des Vorliegens von Minderstunden nicht zu einer Aktivierung der Minderstunden verpflichtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 2012, 1786
  • EFG 2012, 600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 09.12.1993 - IV R 130/91

    Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens, falls sich für zeitlich nicht

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
    Tatsächlich ist der Begriff der "bestimmten Zeit" aber einer Auslegung zugänglich (BFH, Urteil vom 09. Dezember 1993 IV R 130/91, BStBl. II 1995, 202).

    Dabei soll das Zeitbestimmtheitsgebot insbesondere eine willkürliche Beeinflussung des Gewinns durch nicht nachprüfbare Annahmen verhindern (BFH, Urteil vom 09. Dezember 1993 IV R 130/91, BStBl. II 1995, 202).

    Keine Vorleistung liegt aber vor, wenn der Anspruch, auf den geleistet wird, rechtlich bereits entstanden ist (BFH, Urteil vom 09. Dezember 1993 IV R 130/91, BStBl. II 1995, 202, unter 2. der Gründe, mit weiteren Nachweisen).

  • BFH, 29.01.2008 - I B 100/07

    Berechnung von Rückstellungen für ausstehende Urlaubstage

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
    Dem Grunde nach muss ein Arbeitgeber eine Rückstellung bilden, wenn er seinen Arbeitnehmern noch Urlaub oder die Bezahlung von Überstunden schuldet (BFH, Beschluss vom 29. Januar 2008 I B 100/07, BFH/NV 2008, 943).

    Über die Höhe der Rückstellung besteht zwischen den Beteiligten kein Streit, so dass der Senat von Ausführungen hierzu absieht (zur Höhe s. auch BFH in BFH/NV 2008, 943; s. auch Happe, BBK 2006, Fach 12, 6865).

  • BFH, 07.08.2000 - GrS 2/99

    Keine phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
    Da der handelsrechtliche Begriff "Vermögensgegenstand" und der steuerliche Begriff "Wirtschaftsgut" inhaltsgleich auszulegen sind (vgl. Großer Senat des BFH, Beschluss vom 07. August 2000 GrS 2/99, BStBl. II 2000, 632, unter C. II. 2. der Gründe), setzt ein Vermögensgegenstand ebenso wie ein Wirtschaftsgut einen Vorteil für den Betrieb voraus, dessen Erlangung sich der Kaufmann etwas kosten lässt.
  • BFH, 11.10.2007 - IV R 52/04

    Verpflichtung von Autohändlern zum Rückkauf von Leasing- und

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
    Denn muss ausnahmsweise der zur Geldleistung Verpflichtete vorleisten, ist der Schwebezustand mit Erfüllung der Geldleistung beendet, auch wenn die Sach- oder Dienstleistung noch nicht erbracht ist (BFH, Urteil vom 11. Oktober 2007 IV R 52/04, BStBl. II 2009, 705, unter D. 2. Buchst. d der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BFH, 14.10.1999 - IV R 12/99

    Gewinnrealisierung bei Provisionen eines Assekuradeurs

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
    a) Anzahlungen liegen vor, wenn es sich um Vorleistungen auf eine noch zu erbringende Lieferung oder Leistung handelt (BFH, Urteil vom 14. Oktober 1999 IV R 12/99, BStBl. II 2000, 25, unter 2. der Gründe; zur Abgrenzung von Rechnungsabgrenzungsposten und Anzahlungen s. auch Federmann, a.a.O., § 5 EStG Anm. 1917).
  • BFH, 05.04.1984 - IV R 96/82

    Die Voraussetzungen für eine passive Rechnungsabgrenzung liegen vor, wenn ein

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
    - der Zeitraum nach eindeutigen Maßstäben berechenbar ist, z.B. die Dauer eines Ausbildungsverhältnisses unter Heranziehung des Gesetzes und eines Tarifvertrags (BFH, Urteil vom 05. April 1984 IV R 96/82, BStBl. II 1984, 552; s. weitere Nachweise bei Federmann in Herrmann/Heuer/Raupach, EStG/KStG, § 5 EStG Anm. 1926a).
  • BFH, 26.06.1979 - VIII R 145/78

    Auch die Umsatzsteuer auf Anzahlungen nach neuem Umsatzsteuerrecht (§ 20 UStG

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
    Ein derartiges Rückforderungsrecht sei nach der Rechtsprechung des BFH aber ein wichtiges Merkmal einer Vorleistung (BFH, Urteile vom 01. Juni 1989 IV R 64/88, und vom 25. Juni 1979 VIII R 145/78).
  • BFH, 01.06.1989 - IV R 64/88

    Anschaffungskosten - Verwendungsrecht - Aktivierung - Bestellung von Gußteilen -

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
    Ein derartiges Rückforderungsrecht sei nach der Rechtsprechung des BFH aber ein wichtiges Merkmal einer Vorleistung (BFH, Urteile vom 01. Juni 1989 IV R 64/88, und vom 25. Juni 1979 VIII R 145/78).
  • BFH, 03.11.1982 - I B 23/82

    Keine Passivierung der erhobenen Abschlußgebühr in der Bilanz der Bausparkasse

    Auszug aus FG Berlin-Brandenburg, 23.08.2011 - 6 K 2028/06
    - die Gegenleistung für einen "kalendermäßigen" Zeitraum geschuldet wird (BFH, Urteil vom 03. November 1982 I B 23/82, BStBl. II 1983, 132) oder.
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