Rechtsprechung
FG Brandenburg, 27.06.2006 - 6 K 1728/03 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten zum Gewinn aus Gewerbebetrieb; Antrag auf Kürzung der dem Gewinn aus Gewerbebetrieben zuzurechnenden Beträge
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zu wiederkehrenden Erbbauzinsen als dauernde Last i.S.v. § 8 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG); Bilanzrechtliche Wertung eines Erbbaurechtsverhältnisses
- Wolters Kluwer
Verpflichtung zu wiederkehrenden Erbbauzinsen als dauernde Last i.S.v. § 8 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG); Bilanzrechtliche Wertung eines Erbbaurechtsverhältnisses
- Judicialis
GewStG 1991 § 8 Nr. 2; ; AO 1977 § 164; ; AO 1977 § 351; ; FGO § 42
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erbbaurecht begründet keine dauernde Last und keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 2 GewStG; bei Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung keine Anfechtungsbeschränkung im Klageverfahren
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Erbbaurecht begründet keine dauernde Last und keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 2 GewStG - bei Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung keine Anfechtungsbeschränkung im Klageverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Brandenburg, 27.06.2006 - 6 K 1728/03
- BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
Papierfundstellen
- EFG 2006, 1776
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.10.1990 - X R 43/89
Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbbauzinsen begründet keine dauernde Last
Auszug aus FG Brandenburg, 27.06.2006 - 6 K 1728/03
Dies habe auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 24. Oktober 1990 entschieden (X R 43/89, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1991, 175).(Urteil des BFH vom 24. Oktober 1990 X R 43/89, a. a. O., 175; anders hingegen BFH Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 126/83, BStBl. II 1988, 70) Dies folgt daraus, dass das Erbbaurechtsverhältnis nach seinem zivilrechtlichen und dadurch bedingten wirtschaftlichen Leistungsinhalt bilanzrechtlich ebenso wie ein schuldrechtliches Nutzungsverhältnis und als schwebendes Geschäft zu werten ist.
(BFH Urteil vom 24. Oktober 1990 X R 43/89, a. a. O., 175).
- BFH, 28.10.1987 - I R 126/83
Zur verfassungskonformen Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten, die …
Auszug aus FG Brandenburg, 27.06.2006 - 6 K 1728/03
(…Urteil des BFH vom 24. Oktober 1990 X R 43/89, a. a. O., 175; anders hingegen BFH Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 126/83, BStBl. II 1988, 70) Dies folgt daraus, dass das Erbbaurechtsverhältnis nach seinem zivilrechtlichen und dadurch bedingten wirtschaftlichen Leistungsinhalt bilanzrechtlich ebenso wie ein schuldrechtliches Nutzungsverhältnis und als schwebendes Geschäft zu werten ist.
- BFH, 07.03.2007 - I R 60/06
Keine Hinzurechnung von Erbbauzinsen als dauernde Last beim Gewerbeertrag
Dem folgte das Finanzgericht (FG) des Landes Brandenburg und gab der Klage mit Urteil vom 27. Juni 2006 6 K 1728/03, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1776, statt.