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   FG Brandenburg, 27.06.2006 - 6 K 1728/03   

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https://dejure.org/2006,15020
FG Brandenburg, 27.06.2006 - 6 K 1728/03 (https://dejure.org/2006,15020)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27.06.2006 - 6 K 1728/03 (https://dejure.org/2006,15020)
FG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Juni 2006 - 6 K 1728/03 (https://dejure.org/2006,15020)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten zum Gewinn aus Gewerbebetrieb; Antrag auf Kürzung der dem Gewinn aus Gewerbebetrieben zuzurechnenden Beträge

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zu wiederkehrenden Erbbauzinsen als dauernde Last i.S.v. § 8 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG); Bilanzrechtliche Wertung eines Erbbaurechtsverhältnisses

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung zu wiederkehrenden Erbbauzinsen als dauernde Last i.S.v. § 8 Nr. 2 Gewerbesteuergesetz (GewStG); Bilanzrechtliche Wertung eines Erbbaurechtsverhältnisses

  • Judicialis

    GewStG 1991 § 8 Nr. 2; ; AO 1977 § 164; ; AO 1977 § 351; ; FGO § 42

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erbbaurecht begründet keine dauernde Last und keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 2 GewStG; bei Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung keine Anfechtungsbeschränkung im Klageverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erbbaurecht begründet keine dauernde Last und keine Hinzurechnung nach § 8 Nr. 2 GewStG - bei Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung keine Anfechtungsbeschränkung im Klageverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2006, 1776
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 24.10.1990 - X R 43/89

    Die Verpflichtung zur Zahlung von Erbbauzinsen begründet keine dauernde Last

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.06.2006 - 6 K 1728/03
    Dies habe auch der Bundesfinanzhof in seinem Urteil vom 24. Oktober 1990 entschieden (X R 43/89, Bundessteuerblatt - BStBl. - II 1991, 175).

    (Urteil des BFH vom 24. Oktober 1990 X R 43/89, a. a. O., 175; anders hingegen BFH Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 126/83, BStBl. II 1988, 70) Dies folgt daraus, dass das Erbbaurechtsverhältnis nach seinem zivilrechtlichen und dadurch bedingten wirtschaftlichen Leistungsinhalt bilanzrechtlich ebenso wie ein schuldrechtliches Nutzungsverhältnis und als schwebendes Geschäft zu werten ist.

    (BFH Urteil vom 24. Oktober 1990 X R 43/89, a. a. O., 175).

  • BFH, 28.10.1987 - I R 126/83

    Zur verfassungskonformen Hinzurechnung von Renten und dauernden Lasten, die

    Auszug aus FG Brandenburg, 27.06.2006 - 6 K 1728/03
    (Urteil des BFH vom 24. Oktober 1990 X R 43/89, a. a. O., 175; anders hingegen BFH Urteil vom 28. Oktober 1987 I R 126/83, BStBl. II 1988, 70) Dies folgt daraus, dass das Erbbaurechtsverhältnis nach seinem zivilrechtlichen und dadurch bedingten wirtschaftlichen Leistungsinhalt bilanzrechtlich ebenso wie ein schuldrechtliches Nutzungsverhältnis und als schwebendes Geschäft zu werten ist.
  • BFH, 07.03.2007 - I R 60/06

    Keine Hinzurechnung von Erbbauzinsen als dauernde Last beim Gewerbeertrag

    Dem folgte das Finanzgericht (FG) des Landes Brandenburg und gab der Klage mit Urteil vom 27. Juni 2006 6 K 1728/03, veröffentlicht in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2006, 1776, statt.
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