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   FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09   

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FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09 (https://dejure.org/2009,31907)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04.11.2009 - 2 K 165/09 (https://dejure.org/2009,31907)
FG Hamburg, Entscheidung vom 04. November 2009 - 2 K 165/09 (https://dejure.org/2009,31907)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Abgabenordnung: § 174 Abs. 3 AO: Kein negativer Widerstreit bei unterschiedlichen Sachverhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 174 Abs. 3

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 174 Abs. 3 AO: Kein negativer Widerstreit bei unterschiedlichen Sachverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 25.07.1995 - VIII R 25/94

    Einlage einer wertgeminderten wesentlichen Beteiligung mit den höheren

    Auszug aus FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09
    Eine Einbringung zu den höheren Anschaffungskosten, wie der BFH sie für den Fall anerkannt hat, dass ein nach § 17 EStG zu berücksichtigender Wertverlust beim Teilwertansatz endgültig verloren ginge (BFH v. 25.07.1995, BStBl. II 1996, 684), scheidet hier daher aus.

    Die Möglichkeiten, eine teilwertgeminderte Einlage ausnahmsweise mit den Anschaffungskosten nach Maßgabe des BFH-Urteils vom 25.06.1995 (VIII R 25/94, BStBl II 1996, 684 - mit Nichtanwendungserlass vom.

  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 50/92

    Mitunternehmer kann nur sein, wer zivilrechtlich Gesellschafter ist oder eine

    Auszug aus FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09
    Es muss vielmehr ein auf den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gerichteter Rechtsbindungswille der Beteiligten an Hand der gesamten äußeren Umstände festgestellt werden können; ein entsprechender Verpflichtungswille darf nicht lediglich fiktiv unterstellt werden (BFH Urteil vom 01.08.1996, VIII R 12/94, BStBl II 1997, 272; vom 13.07.1993, VIII R 50/92, BStBl II 1994, 282 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 01.08.1996 - VIII R 12/94

    1. Keine verdeckte Mitunternehmerstellung bei der KG durch bloßen Abschluß eines

    Auszug aus FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09
    Es muss vielmehr ein auf den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages gerichteter Rechtsbindungswille der Beteiligten an Hand der gesamten äußeren Umstände festgestellt werden können; ein entsprechender Verpflichtungswille darf nicht lediglich fiktiv unterstellt werden (BFH Urteil vom 01.08.1996, VIII R 12/94, BStBl II 1997, 272; vom 13.07.1993, VIII R 50/92, BStBl II 1994, 282 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 19.10.1998 - VIII R 69/95

    Einbringung einer wesentlichen Beteiligung

    Auszug aus FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09
    Liegt der Teilwert der Beteiligung unter den Anschaffungskosten, entsteht im Zeitpunkt der Einbringung ein Veräußerungsverlust im Sinne des § 17 EStG (vgl. BFH v. 19.10.1998, BStBl. II 2000, 230 und BMF v. 29.03.2000).
  • BFH, 02.09.2008 - X R 48/02

    Einlage einer wertgeminderten Beteiligung i.S. des § 17 EStG in das

    Auszug aus FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09
    05.12.1996, BStBl I 1996, 1500; und dem folgend vom 02.09.2008, X R 48/02, BFH/NV 2008, 2514) zu berücksichtigen, worauf das FA in seinem Schreiben vom 13.05.2004 Bezug genommen hatte, betrifft nur die Fälle einer wesentlichen Beteiligung i. S. von § 17 EStG und damit einer steuerverstrickten Beteiligung.
  • BFH, 29.05.2001 - VIII R 19/00

    Widerstreitende Steuerfestsetzung nach § 174 AO

    Auszug aus FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09
    Ein "bestimmter Sachverhalt" darf in keinem von mehreren in Betracht zu ziehenden Steuerbescheiden berücksichtigt worden sein, obwohl er in einem dieser Bescheide hätte berücksichtigt werden müssen (vgl. z. B. BFH Urteile vom 27.05.1993, IV R 65/91, BStBl II 1994, 76, vom 29.05.2001, VIII R 19/00, BStBl II 2001, 743).
  • BFH, 27.05.1993 - IV R 65/91

    Widerstreitende Steuerfestsetzung bei fehlerhafter Anwendung des § 6c EStG

    Auszug aus FG Hamburg, 04.11.2009 - 2 K 165/09
    Ein "bestimmter Sachverhalt" darf in keinem von mehreren in Betracht zu ziehenden Steuerbescheiden berücksichtigt worden sein, obwohl er in einem dieser Bescheide hätte berücksichtigt werden müssen (vgl. z. B. BFH Urteile vom 27.05.1993, IV R 65/91, BStBl II 1994, 76, vom 29.05.2001, VIII R 19/00, BStBl II 2001, 743).
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