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   FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 227/99   

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https://dejure.org/2001,5737
FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 227/99 (https://dejure.org/2001,5737)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06.12.2001 - VI 227/99 (https://dejure.org/2001,5737)
FG Hamburg, Entscheidung vom 06. Dezember 2001 - VI 227/99 (https://dejure.org/2001,5737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 5 Abs. 1; HGB § 250; HGB § 266
    Passivierung vereinnahmter Optionsprämie durch eine Bank

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Passivierung vereinnahmter Optionsprämie durch eine Bank

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Passivierung vereinnahmter Optionsprämie durch eine Bank; Handelsrechtliche Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) ; Optionsvertrag und nachfolgendes Wertpapiergeschäft nicht als steuerrechtliche Einheit (sog. Zweivertragstheorie); Erfüllung des Optionsvertrages ...

Besprechungen u.ä.

  • tu-darmstadt.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Darstellung der im Rahmen der Subprime Krise bekannt gewordenen speziellen Geschäfte zwischen Kreditinstituten und Spezialgesellschaften im Jahresabschluss nach HGB und IAS/IFRS (Tobias König)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2002, 933
  • EFG 2002, 559
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG München, 28.11.2000 - 7 K 2035/98

    Bilanzierung von Prämien für Put-/Call-Optionen und Swap-Optionen

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 227/99
    Das Finanzgericht München (Urteil vom 28.11.2000, 7 K 2035/98, EFG 2001, 274, Rev. I R 9/01) hat dagegen in Übereinstimmung mit der (überwiegenden) Verwaltungsansicht (Hess. FinMin v. 17.09.1996 - S-2133 A-38-II B 1 a, juris, vgl. auch die Stellungnahmen von Höppner, VPräs. BfF, und Kleine in Jahrbuch der Fachanwälte für Steuerrecht1998/99, 227 f.; zur Behandlung von Optionsgeschäften im Privatvermögen BMF v. 27.11.2001 - IV C 3-S-2256-265/01, juris) entschieden, dass erhaltene Optionsprämien nicht als Verbindlichkeit passiviert werden können.

    Denn in diesem Falle müsste für die am Bilanzstichtag noch nicht verfallenen Optionen eine Drohverlustrückstellung gebildet werden (FG München v. 28.11.2000, 7 K 2035/98, EFG 2001, 274, Rev. I R 9/01).

    Das FG München hat demgegenüber mit Urteil vom 28.11.2000 - 7 K 2035/98 (EFG 2001, 274, Revision eingelegt; Az. beim BFH: I R 9/01) entschieden, dass erhaltene Optionsprämien nicht als Verbindlichkeit passiviert werden können.

  • BFH, 28.11.1990 - X R 197/87

    Besteuerung von Wertpapieroptionsgeschäften beim Stillhalter

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 227/99
    Dies gelte auch auf der Grundlage der sogenannten Zweivertragstheorie des BFH (in BStBl II 1991, 300).

    Soweit der BFH in seiner Entscheidung zur Besteuerung der Optionsprämien nach § 22 Nr. 3 EStG (vom 28.11.1990, X R 197/87, BStBl II 1990, 300) ausgeführt hat, der Optionsvertrag sei bereits durch die Einräumung des Optionsrechts einerseits und die Zahlung des Optionsentgelts andererseits voll erfüllt, Optionsvertrag und nachfolgendes Wertpapiergeschäft seien steuerrechtlich nicht als Einheit zu betrachten (sog. Zweivertragstheorie), entspricht dies nicht dem wirtschaftlichen Gehalt der an der Deutschen Terminbörse getätigten Geschäfte.

    Eine Erfüllung des Optionsvertrages durch den Stillhalter ist auch dann zu verneinen, wenn man - wie der BFH in BStBl II 1991, 300 - dessen "wirtschaftlich und rechtlich selbstständige Leistung" nicht in der Verpflichtung zum Abschluss und der Erfüllung des Folgevertrages, sondern darin sieht, dass er Geldbeträge oder Wertpapiere während der Laufzeit oder am Verfalltag bereitzuhalten hat.

  • BFH, 06.12.1995 - I R 14/95

    Bildung von Rückstellungen

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 227/99
    Dem steht die Rechtsprechung des BFH zum Verbot von Prozesskostenrückstellungen für am Bilanzstichtag noch nicht anhängige Verfahren bzw. Instanzen nicht entgegen, weil es sich dabei nicht um eine Rückstellung wegen drohender Verluste, sondern wegen dem Grunde und / oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeit handelt, die vor Rechtsmitteleinlegung weder rechtlich entstanden noch wirtschaftlich verursacht ist (BFH v. 6.12.1995, I R 14/95, BFHE 180, 258 , BStBl II 1996, 406).
  • BFH, 16.11.1982 - VIII R 95/81

    Zu den Voraussetzungen für eine Rückstellung wegen drohender Verluste aus

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 227/99
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt (BFH v. 16. November 1982, VIII R 95/81, BFHE 137, 427 , BStBl II 1983, 361; s.a. FG Hamburg v. 24. September 1987, II 133/84, EFG 1988, 475) ist eine Drohverlustrückstellung bereits dann zulässig und geboten, wenn der Steuerpflichtige einem Dritten ein Optionsrecht eingeräumt hat, dessen Ausübung erwartet werden kann und das voraussichtlich zu einem Verlust führen wird.
  • FG Hamburg, 24.09.1987 - II 133/84
    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 227/99
    Nach der Rechtsprechung des BFH, der der Senat folgt (BFH v. 16. November 1982, VIII R 95/81, BFHE 137, 427 , BStBl II 1983, 361; s.a. FG Hamburg v. 24. September 1987, II 133/84, EFG 1988, 475) ist eine Drohverlustrückstellung bereits dann zulässig und geboten, wenn der Steuerpflichtige einem Dritten ein Optionsrecht eingeräumt hat, dessen Ausübung erwartet werden kann und das voraussichtlich zu einem Verlust führen wird.
  • BFH, 24.07.1996 - I R 94/95

    Die Forfaitierung von Leasingraten führt zu einem passiven RAP, der grundsätzlich

    Auszug aus FG Hamburg, 06.12.2001 - VI 227/99
    Dementsprechend habe der BFH (vom 24.7.1996, I R 94/95, BStBl II 1997, 122) entschieden, dass der Verkäufer von Forderungen aus Leasingverträgen wegen der fortbestehenden Verpflichtung, für die einredefreie Erfüllung des Leasingvertrages Sorge zu tragen, den Forfaitierungserlös nicht sofort erfolgswirksam zu vereinnahmen habe.
  • BFH, 18.12.2002 - I R 17/02

    Vereinnahmte Optionsprämien

    Auf die in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2002, 559 abgedruckten Entscheidungsgründe wird verwiesen.
  • OLG Brandenburg, 21.11.2007 - 13 U 148/06

    Nachlasspflegschaft: Umfang der Herausgabepflicht des Nachlasspflegers

    Durch Beschluss vom 23.7.1999 - 10 VI 227/99 Amtsgericht Eisenhüttenstadt - hatte die Rechtspflegerin den Beklagten zum Nachlasspfleger für die seinerzeit unbekannten Erben der verstorbenen F... W... bestellt.

    Die Akten 10 VI 227/99 Amtsgericht Eisenhüttenstadt waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

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