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   FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00   

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https://dejure.org/2002,9128
FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00 (https://dejure.org/2002,9128)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24.07.2002 - VI 212/00 (https://dejure.org/2002,9128)
FG Hamburg, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - VI 212/00 (https://dejure.org/2002,9128)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 22 Nr. 3; EStG § 23
    Steuerbare Einkünfte aus der Verwertung einer Erfindung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Steuerbare Einkünfte aus der Verwertung einer Erfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Pressemitteilung)

    Rechtsstreit um eine Erfindung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1522
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 18.06.1998 - IV R 29/97

    Nachhaltigkeit einer Erfindertätigkeit

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
    Unter der seit der Rechtsprechung des RFH häufig zitierten, tatsächlich tatbestandlich aber noch nie in Erscheinung getretenen Zufallserfindung (vgl. RFH-Urteil vom 07.07.1927 VI A 217/27 Steuer und Wirtschaft, StuW, 1927 Nr. 404; vom 01.07.1931 VI A 876/29 Reichssteuerblatt - RStBl -1931, 668; BFH-Urteil vom 18.06.1998 IV R 29/97, BStBl. II 1998, 567 m.w.N.) wird eine Idee verstanden, die ohne weitere Ausarbeitung verwertungsreif ist.

    Eine Tätigkeit, die nicht nur gelegentlich ausgeübt wird, ist als nachhaltig anzusehen (BFH-Urteil vom 18.06.1998 IV R 29/97 a.a.O.).

    Insoweit unterscheidet sich der Fall von der dem BFH-Urteil vom 18.06.1998 ( IV R 29/97 a.a.O.) zu Grunde liegenden Erfindung, bei der es für die Patenterteilung einer Ausarbeitung weiterer erheblicher Details bedurfte.

    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH werden Entgelte im Rahmen von Veräußerungsvorgängen von dieser Bestimmung nicht erfasst (BFH-Urteil v. 1.12.1989 III R 56/85, BStBL II 1990, 1054; s.a. BFH-Urteil v. 18.06.1998 a.a.O.).

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
    Denn es fehlt an der erforderlichen Nachhaltigkeit der Betätigung, die Voraussetzung sowohl einer einkünfterelevanten freiberuflichen als auch gewerblichen Betätigung ist, d.h. sowohl für die Wertschöpfung i.S. eines Produzierens als auch für den Handel maßgeblich ist (vgl. auch BFH GrS-Beschluss v.10.12.2001, GrS 1/98, DStR 2002, 489 ).

    In Zweifelsfällen kommt es darauf an, ob die Tätigkeit nach der Verkehrsanschauung dem Bild des Gewerbetreibenden oder - hier der des Freiberuflers - entspricht (BFH GrS-Beschluss v.10.12.2001, GrS 1/98, DStR 2002, 489 ).

  • BFH, 29.04.1999 - III R 27/95

    Investitionszulage für Milchkühe

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
    Sonstige Einkünfte i.S. von § 22 Nr. 3 EStG lagen nicht vor, da Entgelte im Rahmen von Veräußerungen von dieser Vorschrift nicht erfasst werden (BFH v. 18.6.1999, BStBl II 1999, 567).
  • BFH, 18.07.1991 - V R 86/87

    Angehörige von Automobilwerken sind beim Verkauf von sog. Jahreswagen

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit nur dann, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen und wenn sie sich objektiv - in der Regel durch Wiederholungen - als gewerblich darstellt (BFH-Urteil v. 07.03.1996 IV R 2/92, BstBl II 1996, 369; Urteil v. 18.07.1991 V R 86/87, BStBl II 1991, 776).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit nur dann, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen und wenn sie sich objektiv - in der Regel durch Wiederholungen - als gewerblich darstellt (BFH-Urteil v. 07.03.1996 IV R 2/92, BstBl II 1996, 369; Urteil v. 18.07.1991 V R 86/87, BStBl II 1991, 776).
  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen ist, sie zu wiederholen und daraus eine ständige Erwerbsquelle zu machen, und wenn sie sich objektiv als nachhaltig darstellt (z.B. BFH-Urteil v. 12.07.1991 III R 47/88, BStBl II 1992, 498).
  • BFH, 24.02.2000 - IV R 6/99

    Geldanleihe kein Betriebsvermögen bei Freiberuflern

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
    Die Willkürung muss ihr auslösendes Moment im Betrieb haben (BFH-Urteil v. 24.02.2000 IV R 6/99, BStBl II 2000, 297).
  • BFH, 01.12.1989 - III R 56/85

    1. Abgrenzung privater Vermögensverwaltung vom gewerblichen Grundstückshandel bei

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des BFH werden Entgelte im Rahmen von Veräußerungsvorgängen von dieser Bestimmung nicht erfasst (BFH-Urteil v. 1.12.1989 III R 56/85, BStBL II 1990, 1054; s.a. BFH-Urteil v. 18.06.1998 a.a.O.).
  • BFH, 11.09.1969 - IV R 160/67

    Erfindung - Patent - Notwendiges Betriebsvermögen - Freiberufliche Tätigkeit -

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
    Je nach Art. der Verwertung kann die Erfindung zum gewerblichen oder zum freiberuflichen Betriebsvermögen gehören (BFH-Urteil vom 11.09.1969 IV R 160/67, BStBl. II 1970, 317).
  • BFH, 15.03.1994 - X R 38/92

    Wertpapiergeschäfte eines Kursmaklers als gewerbliche Tätigkeit - Tätigkeit als

    Auszug aus FG Hamburg, 24.07.2002 - VI 212/00
    Im Übrigen ist es einem Steuerpflichtigen auch nicht verwehrt, berufliche Erfahrungen und Kenntnisse im privaten Bereich zu nutzen, hierdurch entsteht nicht automatisch eine berufliche Tätigkeit (vgl. BFH-Urteil v. 15.03.1994 X R 38/92, BFH/NV 1994, 850).
  • RFH, 01.07.1931 - VI A 876/29
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