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   FG Hessen, 07.07.2005 - 13 K 628/04   

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https://dejure.org/2005,18567
FG Hessen, 07.07.2005 - 13 K 628/04 (https://dejure.org/2005,18567)
FG Hessen, Entscheidung vom 07.07.2005 - 13 K 628/04 (https://dejure.org/2005,18567)
FG Hessen, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 13 K 628/04 (https://dejure.org/2005,18567)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 19 Abs 1 Nr 1 EStG, § 8 Abs 1 EStG, § 38 Abs 2 S 2 EStG, § 11 Abs 1 EStG, Art 15 DBA PRT
    Besteuerung des geldwerten Vorteils aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten erst nach Eintritt in den Ruhestand und Verlegung des Wohnsitzes nach Portugal

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aktienoption; Ausübungsgewinn; Zufluss; Arbeitslohn - Zuflusszeitpunkt bei der Gewährung von Aktienoptionsrechten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zuflusszeitpunkt bei der Gewährung von Aktienoptionsrechten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versteuerung von Einkünften aus der Ausübung von Stock Options; Einräumung eines Aktienoptionsrechts im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses ; Verbilligter Erwerb von Aktien

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.01.2001 - I R 100/98

    Aktienoptionsrecht als Arbeitslohn

    Auszug aus FG Hessen, 07.07.2005 - 13 K 628/04
    Die hierauf entfallende Einkommensteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem der Arbeitslohn dem Arbeitnehmer zufließt, § 38 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 11 Abs. 1 EStG (BFH-Urteil vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BStBl II 2001, 509, 510).

    Diese sogenannte Chancen-Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entgegen der Rechtsansicht des Klägers nicht aufgegeben, sondern ausdrücklich bekräftigt (Urteil vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BStBl 2001, 509; Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BStBl II 2001, 689).

  • BFH, 27.01.1972 - I R 37/70

    Tantiemenachzahlungen gehören zu den Bezügen für aktive Tätigkeit

    Auszug aus FG Hessen, 07.07.2005 - 13 K 628/04
    Der BFH habe in einem Grundsatzurteil vom 27.01.1972 I R 37/70, BStBl II 1972, 459, für Tantiemen entschieden, dass diese auch dann nachträgliche Bezüge für eine aktive Tätigkeit i.S. des § 19 Abs. 1 Nr. 1 EStG darstellten, wenn sie nach Eintritt in den Ruhestand gezahlt würden.
  • BFH, 20.06.2001 - VI R 105/99

    Arbeitslohn bei Aktienoptionsrecht

    Auszug aus FG Hessen, 07.07.2005 - 13 K 628/04
    Diese sogenannte Chancen-Rechtsprechung hat der Bundesfinanzhof entgegen der Rechtsansicht des Klägers nicht aufgegeben, sondern ausdrücklich bekräftigt (Urteil vom 24. Januar 2001 I R 100/98, BStBl 2001, 509; Urteil vom 20. Juni 2001 VI R 105/99, BStBl II 2001, 689).
  • BFH, 10.03.1972 - VI R 278/68

    Arbeitnehmer - Rahmen des Arbeitsverhältnisses - Optionsrecht - Erwerb von Aktien

    Auszug aus FG Hessen, 07.07.2005 - 13 K 628/04
    So hat der Bundesfinanzhof bereits im Jahre 1972 (Urteil vom 10. März 1972 VI R 278/68, BStBl II 1972, 596) entschieden, dass die Einräumung eines Optionsrechts dem Berechtigten lediglich eine Chance zu einem preisgünstigen Vermögenserwerb gibt, der zu einem Zufluss und damit zu einer Einnahme erst dann führt, wenn der Berechtigte die Option ausgeübt hat.
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