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   FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04   

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https://dejure.org/2004,11504
FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04 (https://dejure.org/2004,11504)
FG Hessen, Entscheidung vom 12.10.2004 - 7 K 965/04 (https://dejure.org/2004,11504)
FG Hessen, Entscheidung vom 12. Oktober 2004 - 7 K 965/04 (https://dejure.org/2004,11504)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 191 Abs. 1; AO § 71; AO § 268
    Haftungsinanspruchnahme für nach § 268 AO aufgeteilte Steuerschulden der zusammenveranlagten Ehegatten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Haftungsinanspruchnahme für nach § 268 AO aufgeteilte Steuerschulden der zusammenveranlagten Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Akzessorietät der Haftungsschuld zur Steuerschuld; Zulässigkeit des Bezugnehmens auf die tatsächlichen Feststellungen und Beweiswürdigungen eines in das finanzgerichtliche Verfahren eingeführten Strafurteils durch das Finanzgericht; Beurteilung eines bestimmten, sich auf ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 920
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 964/04

    Haftung wegen hinterzogener Steuern

    Auszug aus FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
    Wegen des Sachverhalts wird zunächst auf den Tatbestand in dem Urteil des Senats vom selben Tag in der Sache 7 K 964/04 (Haftung des Klägers für von seiner Ehefrau geschuldete Umsatzsteuer 1990 und 1994 bis 1996), dem Prozessbevollmächtigten zugestellt am 25.01.2005, verwiesen (Seiten 3 und 4).

    Zu den Einzelheiten des Sachverhalts, insbesondere der auch wegen des Verdachts der Einkommensteuerhinterziehung durchgeführten Strafverfahren gegen die Eheleute...sowie des Einspruchsverfahrens - der Kläger legte auch gegen den o.g. Haftungsbescheid wegen Einkommensteuer mit der gleichen Begründung wie bezüglich seiner Haftung für Umsatzsteuer Einspruch ein -, wird auf das o.g. Urteil des Senats in dem Parallelverfahren 7 K 964/04 (Seiten 5 bis 7) verwiesen.

    Dem Senat lagen die einschlägigen Verwaltungsakten einschließlich der beigezogenen Akten des Verfahrens 7 K 2681/02 (Einkommensteuerakten) und die Akten der gemeinsam verhandelten Sache wegen Haftung des Klägers für Umsatzsteuer (7 K 964/04) vor.

    Insoweit wird auf die Entscheidungsgründe in dem Urteil des Senats in dem Parallelverfahren 7 K 964/04 unter 2 b) - Seiten 11 bis 18 - mit den erforderlichen Änderungen (Einkommensteuer statt Umsatzsteuer) verwiesen.

  • BFH, 12.01.1988 - VII R 66/87

    Vollstreckung - Aufrechnung

    Auszug aus FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
    Die Aufteilung bewirkt danach nicht etwa die Umwandlung der Gesamtschuld in Teilschulden (vgl. BFH, Urt. v. 12.01.1988 VII R 66/87, BStBl II 1988, 406 ; FG Köln, Urt. v. 06.10.1999 11 K 5118/92, EFG 2000, 201 ; Geist in Beermann, AO § 268 , Rz. 2, 11; Tipke/Kruse, AO - FGO § 368 AO Tz. 5 f.; Bittner in Pump/Lohmeyer/Leibner, AO , § 268 Rdnr. 10; Schwarz, in Schwarz, AO , § 268 Rz. 9; a.A. Klein/Brockmeyer AO § 268 Rz. 4 und § 44 Rz. 11).

    Der Bundesfinanzhof hat indessen in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass durch eine Aufteilung die Gesamtschuld "im Ergebnis" in Teilschulden aufgespalten wird (Urt. v. 05.02.1971 VI R 301/66, BStBl II 1971, 331 [332]; Urt. v. 12.01.1988 VII R 66/87, a.a.O. [407]; Urt. v. 12.06.1990 VII R 69/89, BStBl II 1991, 493 [494]).

  • BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54

    Steuersplitting

    Auszug aus FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
    Erfüllt indessen ein Ehegatte auch in Bezug auf Beträge, die auf den anderen Ehegatten entfallen, einen Haftungstatbestand, so entspricht seine Haftung insoweit gerade dem Prinzip der Individualbesteuerung, das den Aufteilungsbestimmungen zugrunde liegt (vgl. Tipke/Kruse a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 6, 55 und BVerfGE 12, 151 ), weil bei Einzel- oder getrennter Veranlagung eine Haftung möglich ist.
  • BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00

    Mittäterschaft des Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    Auszug aus FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
    In seinem Urteil über die Revision gegen das o.g. Urteil des FG Köln ließ der BFH die Frage der Haftung ausdrücklich offen (Urt. v. 16.04.2002 IX R 40/00, BStBl II 2002, 501 a.E.).
  • BFH, 21.01.2004 - XI R 3/03

    Haftung: Beihilfe zur Steuerhinterziehung durch Lieferanten

    Auszug aus FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
    Die Vorprägung ist nicht nur durch Täterschaft, sondern auch durch Teilnahme an der Steuerhinterziehung gegeben und umfasst zudem die Höhe der Haftungsinanspruchnahme (BFH, Urt. v. 21.01.2004 XI R 3/03, BStBl II 2004, 919 [922] m.w.N.).
  • BFH, 12.06.1990 - VII R 69/89

    Die Befugnis eines Gesamtschuldners, einen Aufteilungsantrag zu stellen, stellt

    Auszug aus FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
    Der Bundesfinanzhof hat indessen in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass durch eine Aufteilung die Gesamtschuld "im Ergebnis" in Teilschulden aufgespalten wird (Urt. v. 05.02.1971 VI R 301/66, BStBl II 1971, 331 [332]; Urt. v. 12.01.1988 VII R 66/87, a.a.O. [407]; Urt. v. 12.06.1990 VII R 69/89, BStBl II 1991, 493 [494]).
  • BFH, 18.12.2001 - VII R 56/99

    Zusammenveranlagung - Gesamtschuld - Teilschulden - Vollstreckung -

    Auszug aus FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
    Ob im Hinblick darauf die fortbestehende Steuerschuldnerschaft der Gesamtschuldner (vgl. Geist, a.a.O., Rz. 13) einer Haftung eines Ehegatten für den sich bei der Aufteilung für den anderen Ehegatten ergebenden Anteil an der Gesamtschuld entgegensteht (so ausdrücklich FG Köln, a.a.O. [S. 202] und Müller-Eiselt in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 268 AO Rz. 6) oder nicht, lässt sich diesen Entscheidungen allerdings ebenso wenig entnehmen wie einem neueren BFH-Urteil (Urt. v. 18.12.2001 VII R 56/99, BStBl II 2002, 214 ), wonach die Gesamtschuld durch die Aufteilung "für die Zwecke der Vollstreckung" in Teilschulden aufgespalten wird.
  • BVerfG, 21.02.1961 - 1 BvL 29/57

    Ehegattenfreibetrag

    Auszug aus FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
    Erfüllt indessen ein Ehegatte auch in Bezug auf Beträge, die auf den anderen Ehegatten entfallen, einen Haftungstatbestand, so entspricht seine Haftung insoweit gerade dem Prinzip der Individualbesteuerung, das den Aufteilungsbestimmungen zugrunde liegt (vgl. Tipke/Kruse a.a.O. unter Hinweis auf BVerfGE 6, 55 und BVerfGE 12, 151 ), weil bei Einzel- oder getrennter Veranlagung eine Haftung möglich ist.
  • FG Köln, 06.10.1999 - 11 K 5118/92

    Teilnahme des Ehegatten an der Steuerhinterziehung des anderen Ehegatten

    Auszug aus FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
    Die Aufteilung bewirkt danach nicht etwa die Umwandlung der Gesamtschuld in Teilschulden (vgl. BFH, Urt. v. 12.01.1988 VII R 66/87, BStBl II 1988, 406 ; FG Köln, Urt. v. 06.10.1999 11 K 5118/92, EFG 2000, 201 ; Geist in Beermann, AO § 268 , Rz. 2, 11; Tipke/Kruse, AO - FGO § 368 AO Tz. 5 f.; Bittner in Pump/Lohmeyer/Leibner, AO , § 268 Rdnr. 10; Schwarz, in Schwarz, AO , § 268 Rz. 9; a.A. Klein/Brockmeyer AO § 268 Rz. 4 und § 44 Rz. 11).
  • BFH, 05.02.1971 - VI R 301/66

    Ehegatten - Zusammenveranlagung - Beiladung der Ehefrau - Klageverfahren des

    Auszug aus FG Hessen, 12.10.2004 - 7 K 965/04
    Der Bundesfinanzhof hat indessen in der Vergangenheit mehrfach entschieden, dass durch eine Aufteilung die Gesamtschuld "im Ergebnis" in Teilschulden aufgespalten wird (Urt. v. 05.02.1971 VI R 301/66, BStBl II 1971, 331 [332]; Urt. v. 12.01.1988 VII R 66/87, a.a.O. [407]; Urt. v. 12.06.1990 VII R 69/89, BStBl II 1991, 493 [494]).
  • BFH, 25.05.2004 - VII R 29/02

    Haftung - Ergänzender Haftungsbescheid nach bestandskräftigem Haftungsbescheid?

  • BFH, 02.05.1984 - VIII R 239/82

    Zur nachträglichen Berücksichtigung einer Haftungsinanspruchnahme für

  • BFH, 14.11.2003 - VIII B 70/02

    NZB: Feststellungen in einem Strafurteil

  • BFH, 01.02.2001 - VII B 234/00

    Einfuhrabgabe - Zigaretten - Strafbefehl - Nichtzulassungsbeschwerde -

  • BFH, 12.04.1988 - VII R 121/85

    Einspruch gegen einen Branntweinaufschlag oder einer Monopolausgleichspitze

  • BFH, 23.06.1976 - VIII B 61/75

    Erledigung in der Hauptsache - Kosten des Verfahrens - Antragsteller -

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