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   FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12   

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https://dejure.org/2013,40987
FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12 (https://dejure.org/2013,40987)
FG Hessen, Entscheidung vom 21.11.2013 - 8 K 807/12 (https://dejure.org/2013,40987)
FG Hessen, Entscheidung vom 21. November 2013 - 8 K 807/12 (https://dejure.org/2013,40987)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterzahlung von Kindergeld aufgrund einer erstmaligen Berufsausbildung bzw. einem Erststudium des Kindes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 2
    Kindergeld bei dualer Ausbildung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld bei dualer Ausbildung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 457
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 22.12.2011 - III R 41/07

    Kein Kindergeld während einer Übergangszeit von mehr als vier Monaten zwischen

    Auszug aus FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
    In dem finanzgerichtlichen Verfahren kann der Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich nur in dem zeitlichen Umfang in zulässiger Weise zum Gegenstand einer Inhaltskontrolle gemacht werden, in dem die Familienkasse den Kindergeldanspruch geregelt hat (BFH-Urteil vom 22.12.2011 III R 41/07, BStBl. II 2012, 681).

    Erfasst werden daher alle Maßnahmen, bei denen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen erworben werden, die als Grundlage des angestrebten Berufs geeignet sind (BFH-Urteile vom 18.03.2009 III R 26/06, BStBl. II 2010, 296 und vom 22.12.2011 III R 41/07, BStBl. II 2012, 681; siehe auch Schmidt, EStG, 32. Aufl. 2013, § 32 Rn. 26).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91

    Familienlastenausgleich II

    Auszug aus FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
    Dieses Existenzminimum wird nach dem Bedarf, nicht nach einem tatsächlichen Aufwand bemessen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 10.11.1998 2 BvR 1057/91, BVerfGE 99, 216, BStBl. II 1999, 182 m.w.N aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • BFH, 28.07.2011 - VI R 38/10

    § 12 Nr. 5 EStG lässt Vorrang des Werbungskostenabzugs unberührt - Systematisches

    Auszug aus FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
    Denn dies würde ein einheitliches, abgestimmtes Regelwerk voraussetzen, woran es nicht nur nach Ansicht der Literatur (siehe z.B. Schmidt, EStG, 32. Aufl. 2013, § 32 Rn. 49), sondern auch nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. die BFH-Urteile vom 28.07.2011 VI R 38/10, BStBl. II 2012, 561 und VI R 7/10, BStBl. II 2012, 557) noch immer fehlt.
  • BFH, 28.07.2011 - VI R 7/10

    Werbungskostenabzug für Aufwendungen eines Erststudiums - Systematisches

    Auszug aus FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
    Denn dies würde ein einheitliches, abgestimmtes Regelwerk voraussetzen, woran es nicht nur nach Ansicht der Literatur (siehe z.B. Schmidt, EStG, 32. Aufl. 2013, § 32 Rn. 49), sondern auch nach Ansicht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. u.a. die BFH-Urteile vom 28.07.2011 VI R 38/10, BStBl. II 2012, 561 und VI R 7/10, BStBl. II 2012, 557) noch immer fehlt.
  • FG Münster, 15.05.2013 - 2 K 2949/12

    Kindergeldanspruch für Kinder in dualem Studium nicht eingeschränkt!

    Auszug aus FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
    Entgegen der im Urteil des FG Münster 2 K 2949/12 Kg, juris, geäußerten Rechtsauffassung kann dies zur Überzeugung des Senats zu Gunsten des Kl. auch nicht mittels eines Umkehrschlusses zu § 12 Nr. 5 EStG gefolgert werden.
  • BFH, 11.10.1984 - VI R 69/83

    In Berufsausbildung i. S. des § 32 ABs. 6 Nr. 1 1975 ff. befindet sich nicht, wer

    Auszug aus FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
    Bei Kindern, die älter als 18 und jünger als 25 Jahre sind, geht der Gesetzgeber davon aus, dass die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern nur noch unter bestimmten, besonderen Umständen gemindert ist (BFH-Urteil vom 11.10.1984 VI R 69/83, BStBl. II 1985, 91; Blümich, EStG, 120. Erglfg. August 2013, § 32 Rn. 5; Herrmann/Heuer/Rau-pach, EStG, Lfg. 259 September 2013, § 32 Rn. 83).
  • BFH, 28.09.1984 - VI R 144/83

    Aufwendungen zur Erlangung der mittleren Reife im Rahmen eines

    Auszug aus FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
    72 Ein solches liegt nach allgemeiner, vom Senat für zutreffend erachteter Ansicht nur dann vor, wenn die Ausbildung Gegenstand und Ziel des Dienstverhältnisses ist (Schmidt, EStG, 32. Aufl. 2013, § 32 Rn. 50; Blümich, EStG, 120. Erglfg. August 2013, § 32 Rn. 84; BFH-Urteil vom 28.09.1984 VI R 144/83, BStBl. II 1985, 89).
  • BFH, 16.05.1975 - VI R 143/73

    Da Studium keine Erwerbstätigkeit i. S. von § 33a Abs. 3 Ziff. 2a EStG, keine

    Auszug aus FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
    Denn hierunter ist nach allgemeiner Ansicht jede entgeltliche Tätigkeit zu verstehen, die den Lebensunterhalt des Kindes sicherstellen soll und den Einsatz seiner persönlichen Arbeitskraft erfordert (BFH-Urteil vom 16.05.1975 VI R 143/73, BStBl. II 1975, 537; Schmidt, EStG, 32. Aufl. 2013, § 32 Rn. 49; Herrmann/Heuer/Raupach, EStG, Lfg. 259 September 2013, § 32 Rn. 126).
  • FG Münster, 22.08.2013 - 3 K 711/13

    Ausbildungsdienstverhältnis, dualer Ausbildungsgang

    Auszug aus FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
    Insoweit hat der Senat auch Zweifel, ob eine bloße, nachträglich vorgelegte Bescheinigung des Arbeitgebers über die Ausrichtung der berufspraktischen Tätigkeit (gemeint ist wohl: auf die theoretischen Lehrinhalte) nach der in den Urteilen des FG Münster vom 14.03.2013 3 K 2620/12 Kg, EFG 2013, 1005 und vom 22.08.2013 3 K 711/13 Kg, juris, vertretenen Rechtsansicht ausreicht, ein solches zu begründen.
  • FG Münster, 14.03.2013 - 3 K 2620/12

    Kindergeld während eines zweigleisigen Ausbildungsgangs Fachhochschulstudiengang

    Auszug aus FG Hessen, 21.11.2013 - 8 K 807/12
    Insoweit hat der Senat auch Zweifel, ob eine bloße, nachträglich vorgelegte Bescheinigung des Arbeitgebers über die Ausrichtung der berufspraktischen Tätigkeit (gemeint ist wohl: auf die theoretischen Lehrinhalte) nach der in den Urteilen des FG Münster vom 14.03.2013 3 K 2620/12 Kg, EFG 2013, 1005 und vom 22.08.2013 3 K 711/13 Kg, juris, vertretenen Rechtsansicht ausreicht, ein solches zu begründen.
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

  • BFH, 02.04.2009 - III R 85/08

    Kindergeldanspruch - Zugehörigkeit der nach Beendigung des

  • BFH, 04.08.2011 - III R 71/10

    Kindergeld: Zeitlicher Regelungsumfang eines erst nach erfolglos durchgeführtem

  • BFH, 18.03.2009 - III R 26/06

    Vorbereitung auf ein Abitur für Nichtschüler als Berufsausbildung

  • BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14

    Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung

  • BFH, 09.06.2011 - III R 54/09

    Kindergeld - Inhalt und Bindungswirkung eines Ablehnungsbescheides bzw. einer

  • FG Düsseldorf, 29.08.2013 - 3 K 2231/12

    Wegfall des Kindergeldanspruchs nach Abschluss eines Erststudiums

  • BFH, 16.06.2015 - XI R 1/14

    Kindergeldanspruch bei dualer Ausbildung

    Auf die Revision des Klägers werden das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 21. November 2013  8 K 807/12, die Einspruchsentscheidung der Familienkasse ... vom 16. März 2012 sowie der Kindergeldbescheid der Familienkasse ... vom 14. Februar 2012 aufgehoben.

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 457 veröffentlicht.

  • FG Münster, 12.09.2014 - 4 K 2950/13

    Ausbildungsdienstverhältnis (wissenschaftlicher Mitarbeiter)

    Diesem Verständnis des Ausbildungsdienstverhältnisses hat sich das Hessische Finanzgericht (Urteil vom 21.11.2013 8 K 807/12, EFG 2014, 457) auch für die Auslegung von § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG angeschlossen und fordert dementsprechend einen konkreten Nachweis einer fortlaufenden inhaltlichen Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber auf die Ausbildung, der über eine bloße thematische Verknüpfung und organisatorische Verzahnung beider Teile hinausgeht.
  • FG Münster, 11.04.2014 - 4 K 635/14

    Kindergeld während eins "dualen Studiums" nach Abschluss der Erstausbildung

    Das Hessische Finanzgericht verneinte in seiner Entscheidung vom 21.11.2013 8 K 807/12, EFG 2014, 457, der ein durchaus vergleichbarer Sachverhalt (IHK-Ausbildung zum Fachinformatiker sowie duales Bachelor-Studium mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik) zugrunde lag, den Kindergeldanspruch für Zeiten nach Abschluss der IHK-Prüfung.
  • FG Münster, 24.07.2015 - 4 K 3069/14

    Bundeswehrinterne Ausbildung einer Zeitsoldatin zur Nachschubunteroffizierin kein

    Dementsprechend ist auch für ein Ausbildungsdienstverhältnis im Sinne von § 32 Abs. 4 Satz 3 EStG eine fortlaufende inhaltliche Ausrichtung der beruflichen Tätigkeit für den Arbeitgeber auf die Ausbildung zu fordern, die über eine bloße thematische Verknüpfung und organisatorische Verzahnung beider Teile hinausgeht (Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 21.11.2013 8 K 807/12, EFG 2014, 457; FG Münster, Urteil vom 12.9.2014 4 K 2950/13 Kg, EFG 2014, 2051).
  • FG Münster, 22.08.2014 - 4 K 1914/14

    Berufsausbildung, duales Studium

    Das Hessische Finanzgericht verneinte in seiner Entscheidung vom 21.11.2013 8 K 807/12, EFG 2014, 457, der ein durchaus vergleichbarer Sachverhalt (IHK-Ausbildung zum Fachinformatiker sowie duales Bachelor-Studium mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik) zugrunde lag, den Kindergeldanspruch für Zeiten nach Abschluss der IHK-Prüfung.
  • FG Münster, 12.09.2014 - 4 K 1759/14

    Kindergeldberechtigung bei dualer Berufsausbildung

    Das Hessische Finanzgericht verneinte in seiner Entscheidung vom 21.11.2013 8 K 807/12, EFG 2014, 457, der ein durchaus vergleichbarer Sachverhalt (IHK-Ausbildung zum Fachinformatiker sowie duales Bachelor-Studium mit dem Schwerpunkt Wirtschaftsinformatik) zugrunde lag, den Kindergeldanspruch für Zeiten nach Abschluss der IHK-Prüfung.
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