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   FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94   

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https://dejure.org/1997,4923
FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94 (https://dejure.org/1997,4923)
FG Hessen, Entscheidung vom 22.04.1997 - 6 K 154/94 (https://dejure.org/1997,4923)
FG Hessen, Entscheidung vom 22. April 1997 - 6 K 154/94 (https://dejure.org/1997,4923)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen der Einordnung als Krankenhausbehandlung; Begriff der ärztlichen Heilbehandlung; Umsatzsteuerbefreiung für psychotherapeutische Leistungen von Diplompsychologen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuer; Steuerbefreiung; Krankenhausbehandlung; Heilbehandlung; Psychotherapeut; Psychologe; Arzt; Ärztliche Aufsicht; Behandlungsleistung - Keine Umsatzsteuerbefreiung für psychotherapeutische Leistungen von Diplompsychologen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Umsatzsteuerbefreiung für psychotherapeutische Leistungen von Diplompsychologen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 1997, 1065
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 11.10.1994 - 1 RK 26/92

    Erstattung der Kosten für die Behandlung durch einen nichtärztlichen

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
    Diese unterschiedliche Behandlung psychotherapeutischer Leistungen, die einerseits durch Ärzte und andererseits durch nichtärztliche Psychotherapeuten erbracht werden, durch die gesetzlichen Krankenkassen, die von der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten für rechtmäßig erachtet wird (s. Urteil des BSG vom 11.10.1994 1 RK 26/92, Regnr. 21713, BSG-Intern, Die Leistungen 1996, 54-63), widerlegt die Auffassung der Klägerin , wonach es sich in beiden Fällen - Behandlung durch Ärzte oder durch nichtärztliche Psychotherapeuten, um eine ärztliche Heilbehandlung handele.

    Der Gesetzgeber hat nach Auffassung des Senats seinen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht dadurch verletzt, daß er in § 4 Nr. 16c UStG typisierend vorausgesetzt hat, daß für die Steuerbefreiung die dort genannten Leistungen unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden: Das BSG hat bereits in ständiger und vom BVerfG insoweit gebilligter (Beschluß des BVerfG vom 10. Mai 1988 1 BvL 8, 9/82, BVerfGE 78, 155 ) Rechtsprechung festgestellt, daß der Ausschluß von Nicht-Ärzten von der selbständigen Teilnahme an der Kassen- bzw. Vertragsärztlichen Versorgung im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsgemäß sei und der mit dem Arztvorbehalt zu Lasten der nichtärztlichen Psychotherapeuten verbundene - mittelbare - Eingriff in grundrechtsrelevante Schutzbereiche mit dem GG , insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG und mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sei (Urteil des BSG vom 11.10.1994 1 RK 26/92, Die Leistungen 1996, 54-63 m.w.N.).

    In dem Urteil des BSG vom 11.10.1994 (a.a.O.), dessen Entscheidungsgründe der Senat billigt, wird überzeugend ausgeführt, daß Diplom-Psychologen, die den Studiengang der Psychologie durchlaufen haben, nicht über eine Qualifikation in der Behandlung von psychischen Erkrankungen verfügen, die denen der Ärzte vergleichbar ist und daß der Gesetzgeber deshalb nicht verpflichtet sei, Diplom-Psychologen zur eigenverantwortlichen Behandlung von Erkrankungen im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zuzulassen.

    Insbesondere entspricht die Einschränkung der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 16c UStG u.a. auf Leistungen unter ärztlicher Aufsicht dem Zweck dieser Vorschrift, die Sozialversicherungsträger und die Sozialversicherten zu entlasten: Durch den Arztvorbehalt, der im SGB V betreffend die gesetzlichen Krankenkassen festgelegt ist, der verfassungsmäßig nicht zu beanstanden ist (s. Urteil des BSG vom 11.10.1994, a.a.O.) und in § 4 Nr. 16c UStG übernommen wurde, hat der Gesetzgeber zumindest weitgehend gewährleistet und damit dem Zweck dieser Befreiungsvorschrift Rechnung getragen, daß es sich bei den in dieser Vorschrift aufgeführten Leistungen auch uneingeschränkt um solche handelt, die nach dem derzeit geltenden Sozialversicherungsrecht von den Sozialversicherungsträgern getragen werden, und daß die Umsatzsteuerbefreiung damit auch den Sozialversicherungsträgern und den Versicherten tatsächlich zugute kommt.

  • BVerfG, 29.11.1967 - 1 BvR 175/66

    Dienstleistungspflichten von Kreditinstituten

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
    Nach der Entscheidung des BVerfG vom 29.11.1967 1 BvR 175/66 (BVerfGE 22, 380 ff.) kann eine juristische Person dann eine Verletzung von Art. 12 GG geltend machen, wenn die von ihr betriebene Erwerbstätigkeit nach Wesen und Art. in gleicher Weise von einer juristischen wie von einer natürlichen Person ausgeübt werden kann.
  • BVerfG, 08.04.1987 - 2 BvR 687/85

    Kloppenburg-Beschluß

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
    Grundsätzlich hat das Gemeinschaftsrecht in Gestalt "berufbarer" Richtlinienbestimmungen Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Gesetzesrecht, das von der Richtlinie abweicht (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluß vom 8. April 1987 11 BvR 687/85, BVerfGE 75, 223, 244, Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluß vom 29. August 1991 V B 113/91, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 267, 269).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvR 111/77

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Heilpraktiker von der Kassenzulassung

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
    Der Gesetzgeber hat nach Auffassung des Senats seinen Gestaltungsspielraum im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG nicht dadurch verletzt, daß er in § 4 Nr. 16c UStG typisierend vorausgesetzt hat, daß für die Steuerbefreiung die dort genannten Leistungen unter ärztlicher Aufsicht erbracht werden: Das BSG hat bereits in ständiger und vom BVerfG insoweit gebilligter (Beschluß des BVerfG vom 10. Mai 1988 1 BvL 8, 9/82, BVerfGE 78, 155 ) Rechtsprechung festgestellt, daß der Ausschluß von Nicht-Ärzten von der selbständigen Teilnahme an der Kassen- bzw. Vertragsärztlichen Versorgung im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG verfassungsgemäß sei und der mit dem Arztvorbehalt zu Lasten der nichtärztlichen Psychotherapeuten verbundene - mittelbare - Eingriff in grundrechtsrelevante Schutzbereiche mit dem GG , insbesondere mit Art. 3 Abs. 1 GG und mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar sei (Urteil des BSG vom 11.10.1994 1 RK 26/92, Die Leistungen 1996, 54-63 m.w.N.).
  • BVerfG, 26.10.1976 - 1 BvR 191/74

    Verfassungswidrigkeit des § 4 Nr. 14 S. 2 UStG 1973

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
    Zwar hat das BVerfG in dem von der Klägerin als Begründung angegebenen Beschluß vom 26. Oktober 1976 1 BvR 191/74 (BVerfGE 43, 58 ff.) festgestellt, daß die Differenzierung in der umsatzsteuerlichen Belastung zwischen ärztlichen Laborgemeinschaften jeglicher Größenordnung einerseits und gewerblichen Analyseunternehmen andererseits gemäß § 4 Nr. 14 Satz 2 UStG 1973 mit Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar sei, da durch die unterschiedliche Umsatzbesteuerung von ärztlichen Laborgemeinschaften einerseits und gewerblichen Analyseunternehmen andererseits ein steuerlicher Eingriff in die Wettbewerbsgleichheit gegeben sei, der nicht durch einen hinreichenden sachlichen Grund gerechtfertigt sei.
  • EuGH, 01.02.1977 - 51/76

    Verbond nederlandse ondernemingen / Inspecteur der invoerrechten en accijnzen

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
    Dieses direkte Berufungsrecht des einzelnen auf Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergibt sich insbesondere aus Art. 189 Abs. 3 EWGV , wonach die EG-Richtlinien für jeden Mitgliedstaat, an den sie gerichtet werden, hinsichtlich des zu erreichenden Ziels verbindlich sind (vgl. auch Urteil des EuGH vom 1. Februar 1977 Rs. 51/76, Nederlandse Ondernemingen, EuGHE 1977, 113).
  • BFH, 29.08.1991 - V B 113/91

    Kein Eigenverbrauch bei der Entnahme von Gegenständen, die der Unternehmer ohne

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
    Grundsätzlich hat das Gemeinschaftsrecht in Gestalt "berufbarer" Richtlinienbestimmungen Anwendungsvorrang gegenüber nationalem Gesetzesrecht, das von der Richtlinie abweicht (Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschluß vom 8. April 1987 11 BvR 687/85, BVerfGE 75, 223, 244, Bundesfinanzhof - BFH -, Beschluß vom 29. August 1991 V B 113/91, Bundessteuerblatt - BStBl - II 1992, 267, 269).
  • BFH, 08.05.1996 - XI R 47/95

    Steuerfreiheit eines Sanatoriumsbetriebes

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
    Sowohl Sinn und Zweck des hier in Frage stehenden § 4 Nr. 16c UStG als auch des § 4 Nr. 14 UStG - über dessen Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG das BVerfG in dem von der Klägerin angegebenen Beschluß (a.a.O.) zu entscheiden hatte - ist es, die Sozialversicherungsträger als Kostenträger für ihre Versicherten und auch die betroffenen sozialversicherten Bevölkerungskreise (so BFH in seinem Urteil vom 8. Mai 1996 XI R 47/95, BStBl II 1997, 151) zu begünstigen.
  • BFH, 17.02.1972 - V R 55/69

    Krankenanstalt - Behandelte Patienten - Unterbringung in Anstalt

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
    Diese gesetzliche Begriffsbestimmung orientiert sich an der Rechtsprechung des Reichfinanzhofs (RFH) und des BFH zu dem Begriff "Krankenhaus", die in der herrschenden Meinung der Literatur ebenfalls auf Zustimmung gestoßen ist (RFH-Urteile vom 27. Januar 1943 VI 383/42, RStBl 1943, 252; BFH-Urteile vom 21. Dezember 1955 V 258/54 Umsatzsteuer, BFHE 62, 152, BStBl III 1956, 56; vom 7. August 1959 V 89/57 Umsatzsteuer, BFHE 69, 530, BStBl III 1959, 457; vom 17. Februar 1972 V R 55/69, BFHE 105, 183 , BStBl II 1972, 555; Plückebaum/Malitzky, UStG , Anm. 6 ff. zu § 4 Nr. 16; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG , Anm. 15 ff zu § 4 Nr. 16; Sölch/Ringleb/List, UStG , Anm. 145 zu § 4 Nr. 16).
  • BFH, 21.12.1955 - V 258/54 U

    Steuerrechtliche Definition der Begriffe "Krankenanstalt" und "Krankenhaus"

    Auszug aus FG Hessen, 22.04.1997 - 6 K 154/94
    Diese gesetzliche Begriffsbestimmung orientiert sich an der Rechtsprechung des Reichfinanzhofs (RFH) und des BFH zu dem Begriff "Krankenhaus", die in der herrschenden Meinung der Literatur ebenfalls auf Zustimmung gestoßen ist (RFH-Urteile vom 27. Januar 1943 VI 383/42, RStBl 1943, 252; BFH-Urteile vom 21. Dezember 1955 V 258/54 Umsatzsteuer, BFHE 62, 152, BStBl III 1956, 56; vom 7. August 1959 V 89/57 Umsatzsteuer, BFHE 69, 530, BStBl III 1959, 457; vom 17. Februar 1972 V R 55/69, BFHE 105, 183 , BStBl II 1972, 555; Plückebaum/Malitzky, UStG , Anm. 6 ff. zu § 4 Nr. 16; Rau/Dürrwächter/Flick/Geist, UStG , Anm. 15 ff zu § 4 Nr. 16; Sölch/Ringleb/List, UStG , Anm. 145 zu § 4 Nr. 16).
  • BFH, 07.08.1959 - V 89/57 U

    Abgrenzung der Anstalt von der Körperschaften für den Fall eines Kurhauses

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