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FG Hessen, 27.07.1999 - 3 K 658/99 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung der Einkünfte und Bezüge des Kindes bei Kindergeldzahlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 32 Abs. 4 Satz 2; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2
Kindergeld; Höchstbetrag; Einkünfte und Bezüge; Sonderzahlung; Urlaubsgeld; Weihnachtsgeld - Einkünfte und Bezüge des Kindes bei - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Einkünfte und Bezüge des Kindes bei Kindergeldzahlung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Hessen, 27.07.1999 - 3 K 658/99
- BFH, 04.07.2001 - VI R 65/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- FG Hessen, 13.05.1997 - 2 K 5477/96
Voraussetzungen für die Zahlung von Kindergeld; Anrechnung der Einkünfte des …
Auszug aus FG Hessen, 27.07.1999 - 3 K 658/99
Infolgedessen ist eine Veränderung in der Höhe dieser Einkünfte und Bezüge während des Kalenderjahres, die dazu führt, daß die für diesen Zeitraum geltende Jahresobergrenze überschritten wird, ein rückwirkendes Ereignis im Sinne von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO (Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zum EStG und Körperschaftsteuergesetz , § 70 EStG Anm. 13; Hessisches Finanzgericht, Urteil vom 13.5.1997 2 K 5477/96, Entscheidungen der Finanzgerichte 1997, 1261).