Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 13.06.2005 - 16 K 20366/01 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Beteiligung eines Rechtsanwalts am Prozessrisiko führt zu steuerpflichtigen Einkünften nach § 22 Nr. 3 EStG
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG; § 22 Nr. 3 EStG
Versteuerung von Einnahmen eines Rechtsanwalts auf Grund seiner Beteiligung am Prozessrisiko - Judicialis
EStG § 22 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 22 Nr. 3
Rechtsanwalt; Einkünfte; Beteiligung; Prozessrisiko - Beteiligung eines Rechtsanwalts am Prozessrisiko führt zu steuerpflichtigen Einkünften - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Beteiligung eines Rechtsanwalts am Prozessrisiko führt zu steuerpflichtigen Einkünften
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Sonstige Einkünfte durch Beteiligung am Prozesskostenrisiko
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Versteuerung von Einnahmen eines Rechtsanwalts auf Grund seiner Beteiligung am Prozessrisiko
Verfahrensgang
- FG Niedersachsen, 13.06.2005 - 16 K 20366/01
- BFH, 16.01.2007 - IX R 48/05
Papierfundstellen
- DB 2006, 586
- EFG 2006, 272
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 21.09.2004 - IX R 13/02
Als Gegenleistung für eine Vermittlungstätigkeit angenommene Provision nach § 22 …
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.06.2005 - 16 K 20366/01
Leistung in diesem Sinne ist jedes Tun, Unterlassen und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (BFH Urteil vom 21. September 2004 IX R 13/02, BStBl. II 2005, 44), sofern es sich nicht als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (BFH Urteil vom 10. September 2003 XI R 26/02, BStBl. II 2004, 218). - BFH, 26.10.2004 - IX R 53/02
Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" nach § 22 Nr. 3 EstG
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.06.2005 - 16 K 20366/01
Das Gericht hält den Sachverhalt in seinem Kern für vergleichbar mit einem unlängst vom BFH entschiedenen Fall, in dem es um die Steuerbarkeit eines "werthaltigen Tipps" durch einen Rechtsanwalt ging (BFH Urteil vom 26. Oktober 2004,BStBl. II 2005, 167). - BFH, 10.09.2003 - XI R 26/02
Veräußerung einer Zufallserfindung
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.06.2005 - 16 K 20366/01
Leistung in diesem Sinne ist jedes Tun, Unterlassen und Dulden, das Gegenstand eines entgeltlichen Vertrages sein kann und das eine Gegenleistung auslöst (BFH Urteil vom 21. September 2004 IX R 13/02, BStBl. II 2005, 44), sofern es sich nicht als Veräußerungs- oder veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich darstellt (BFH Urteil vom 10. September 2003 XI R 26/02, BStBl. II 2004, 218). - BGH, 30.05.1972 - I ZR 75/71
Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung durch einen Nichtberechtigten
Auszug aus FG Niedersachsen, 13.06.2005 - 16 K 20366/01
Dies verlangt aber, dass er im Prozess darlegt, dass er ein fremdes Recht mit Ermächtigung des Rechtsinhabers im eigenen Namen geltend macht (BGH Urteil vom 30. Mai 1972 I ZR 75/71, NJW 1972, 1580).
- LG Bonn, 25.08.2006 - 15 O 198/06
Prozessfinanzierungsvertrag, Beitreibung einer anwaltlichen Honorarforderung
Das Niedersächsiche Finanzgericht (Urteil vom 13.06.2005, Az.: 16 K 20366/01, nicht veröffentlicht) nahm in einem Fall der Prozessfinanzierung an, es handele sich um ein partiarisches Rechtsverhältnis. - BFH, 16.01.2007 - IX R 48/05
Anwalt; Beteiligung am Prozesskostenrisiko
Das Urteil des Finanzgerichts (FG) ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 272 veröffentlicht.