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   FG Niedersachsen, 14.02.1995 - VIII 460/93   

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https://dejure.org/1995,16673
FG Niedersachsen, 14.02.1995 - VIII 460/93 (https://dejure.org/1995,16673)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.02.1995 - VIII 460/93 (https://dejure.org/1995,16673)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Februar 1995 - VIII 460/93 (https://dejure.org/1995,16673)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 4 EStG; § 12 Nr. 1 EStG
    Durchgangszimmer als häusliches Arbeitszimmer; Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; Betriebsausgaben als Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind; Aufwendungen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Durchgangszimmer als häusliches Arbeitszimmer; Berücksichtigung von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit; Betriebsausgaben als Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind; Aufwendungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.10.1983 - VI R 180/82

    Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind dann keine Werbungskosten,

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.1995 - VIII 460/93
    Ist letzteres nicht der Fall, steht die Vorschrift des § 12 Nr. 1 EStG der Abziehbarkeit der gesamten Aufwendungen entgegen (vgl. dazu BFH-Urteil vom 18.10.1983 VI R 180/82, BFHE 139, 518, BStBl II 1984, 110 m.W.N.).

    Zutreffend vertritt der BFH in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, daß die Frage, ob ein Raum so gut wie ausschließlich betrieblich genutzt werde, nur anhand von bestimmten Beweisanzeichen zu entscheiden sei (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.10.1983 a.a.O.).

    Die Entscheidung hält sich vielmehr im Rahmen des BFH-Urteils vom 18.10.1983 (a.a.O.), in welcher der BFH die Frage des Durchgangs zu einem Wohnzimmer entschieden hatte.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.1995 - VIII 460/93
    Eine solche Aufteilung etwa im Verhältnis der Fläche des Arbeitszimmers zu der Fläche, die für den Durchgang notwendig ist, käme allenfalls dann in Betracht, wenn eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung möglich wäre (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 19.10.1970, GrS 2/70, BFHE 100, S. 309, BStBl II 1971, S. 17).
  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 154/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene Aktien sind in vollem Umfang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.1995 - VIII 460/93
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Aufwendungen ausnahmsweise nahezu ausschließlich betrieblich veranlaßt sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21.07.1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 119, BStBl II 1982, 37).
  • BFH, 19.08.1988 - VI R 69/85

    Kosten eines Durchgangszimmers ausnahmsweise als Aufwendungen für ein häusliches

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.1995 - VIII 460/93
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem von den Klägern angeführten BFH-Urteil vom 19.08.1988 (VI R 69/85, BFHE 154, 128, BStBl II, 1000).
  • BFH, 21.07.1981 - VIII R 128/76

    Schuldzinsen für mit Kredit erworbene GmbH-Beteiligung sind in vollem Umfang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 14.02.1995 - VIII 460/93
    Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Aufwendungen ausnahmsweise nahezu ausschließlich betrieblich veranlaßt sind (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 21.07.1981 VIII R 154/76, BFHE 134, 119, BStBl II 1982, 37).
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