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   FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08   

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https://dejure.org/2009,25866
FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08 (https://dejure.org/2009,25866)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.12.2009 - 14 K 125/08 (https://dejure.org/2009,25866)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Dezember 2009 - 14 K 125/08 (https://dejure.org/2009,25866)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kein Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines Hochschullehrers im häuslichen Arbeitszimmer während eines Freistellungssemesters - Telefonkosten und Kosten für das Internet als Werbungskosten

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG; § 9 Abs. 5 EStG; § 12 Nr. 1 S. 2 EStG
    Abzug von Aufwendungen i.R.d. Werbungskosten für ein häusliches Arbeitszimmer und der Kosten der Ausstattung bei betrieblicher oder beruflicher Nutzung des Arbeitszimmers; Abzugsfähigkeit beruflich bedingter Kosten des Telefons und der Gesprächsgebühren unter ...

  • IWW

    EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 5; EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b
    Kein Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines Hochschullehrers im häuslichen Arbeitszimmer; Häusliches Arbeitszimmer; Mittelpunkt; Hochschullehrer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit eines Hochschullehrers im häuslichen Arbeitszimmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2071
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • FG Köln, 07.07.2004 - 7 K 932/03

    Schätzung von beruflich veranlassten Kostenanteilen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08
    Dabei überträgt der Senat die neuere Rechtsprechung des BFH im Zusammenhang mit der Aufteilung der Aufwendungen für einen gemischt genutzten Computer (BFH-Urteil vom 19.02.2004 VI R 135/01, BFH/NV 2004, 872), da das Internet und dessen Nutzung eng mit dem Computer verbunden sind (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 7. Juli 2004 7 K 932/03, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 2004, 1455).

    Er ist insoweit der Auffassung, dass die Telefongrundgebühr bereits ausreichend im Rahmen der Telefonkosten als Werbungskosten berücksichtigt ist (vgl. dazu auch FG Köln, Urteil in DStRE 2004, 1455).

  • BFH, 21.11.1980 - VI R 202/79

    Auch bei einem privaten Telefonanschluß eines Arbeitnehmers können

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08
    Die Telefongrundgebühren sind bei einem privaten Telefonanschluss eines Arbeitnehmers mangels geeigneter Unterlagen ebenfalls entsprechend dem geschätzten Verhältnis der dienstlich und der privat geführten Gespräche aufzuteilen und mit dem dienstlichen Anteil als Werbungskosten abziehbar (BFH-Urteil vom 21. November 1980 VI R 202/79, BFHE 132, 63, BStBl II 1981, 131).
  • BFH, 20.11.1979 - VI R 25/78

    Aufwendungen für bürgerliche Kleidung - Werbungskosten - Nutzung zur

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08
    a) Gemäß § 9 Abs. 1 EStG können beruflich veranlasste Aufwendungen bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abgezogen werden (vgl. BFH-Urteil vom 20. November 1979 VI R 25/78, BFHE 129, 149, BStBl II 1980, 75).
  • BFH, 21.02.2003 - VI R 14/02

    Häusliches Arbeitszimmer eines Außendienst-Mitarbeiters

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08
    Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Wertung nur eine indizielle Bedeutung zu (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21. Februar 2003 VI R 14/02, BFHE 201, 305, BStBl II 2004, 68, und vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08
    Dabei überträgt der Senat die neuere Rechtsprechung des BFH im Zusammenhang mit der Aufteilung der Aufwendungen für einen gemischt genutzten Computer (BFH-Urteil vom 19.02.2004 VI R 135/01, BFH/NV 2004, 872), da das Internet und dessen Nutzung eng mit dem Computer verbunden sind (vgl. auch FG Köln, Urteil vom 7. Juli 2004 7 K 932/03, Deutsches Steuerrecht - Entscheidungsdienst -DStRE- 2004, 1455).
  • FG Münster, 07.12.2006 - 14 K 5248/04

    Häusliches Arbeitszimmer: Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08
    Angesichts dessen kann der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit der Klägerin als Hochschulprofessorin nicht in ihrem häuslichen Arbeitszimmer liegen (im Ergebnis ebenso: Finanzgericht -FG- Münster, Urteil vom 7. Dezember 2006 14 K 5248/04 E, Entscheidungen der Finanzgerichte -EFG- 2007, 663, m.w.N.).
  • BFH, 23.05.2006 - VI R 21/03

    (Häusliches Arbeitszimmer: vorab entstandene Werbungskosten, Aufwendungen für das

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08
    Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers kommt im Rahmen dieser Wertung nur eine indizielle Bedeutung zu (Urteile des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 21. Februar 2003 VI R 14/02, BFHE 201, 305, BStBl II 2004, 68, und vom 23. Mai 2006 VI R 21/03, BFHE 214, 158, BStBl II 2006, 600, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 15.12.2005 - XI B 87/05

    NZB: Konzertpianistin - häusliches Arbeitszimmer, Mittelpunkt der Tätigkeit

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08
    Diese Rechtsprechung ist auf alle Berufsgruppen anzuwenden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2005 XI B 87/05, BFH/NV 2006, 2045) und damit auch auf Hochschullehrer (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2007 XI B 12/07, BFH/NV 2008, 47).
  • BFH, 09.11.1978 - VI R 195/77

    Gesprächsgebühren - Telefongebühren - Feststellungslast - Beweislast

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08
    Für solche, den Steueranspruch einschränkende Tatsachen trägt der Steuerpflichtige die objektive Beweislast (BFH-Urteil vom 9. November 1978 VI R 195/77, BFHE 126, 418, BStBl II 1979, 149).
  • BFH, 22.10.2007 - XI B 12/07

    Häusliches Arbeitszimmer eines Hochschullehrers

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.12.2009 - 14 K 125/08
    Diese Rechtsprechung ist auf alle Berufsgruppen anzuwenden (vgl. BFH-Beschluss vom 15. Dezember 2005 XI B 87/05, BFH/NV 2006, 2045) und damit auch auf Hochschullehrer (BFH-Beschluss vom 22. Oktober 2007 XI B 12/07, BFH/NV 2008, 47).
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