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   FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00   

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FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00 (https://dejure.org/2001,9076)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.06.2001 - 6 V 672/00 (https://dejure.org/2001,9076)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Juni 2001 - 6 V 672/00 (https://dejure.org/2001,9076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Befugnis zur Verwertung festgestellter Daten aus einem Auskunftsersuchen über Wertpapiergeschäfte

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO 1977; § 30a Abs. 2 AO 1977; § 30a Abs. 3 AO 1977; § 114 Abs. 5 FGO
    Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens an ein Kreditinstitut zwecks Ermittlung aller Wertpapierverkäufe in einem Zeitraum von 1 1/2 Jahren bei Anhaltspunkten zur Annahme einer beträchtlichen Anzahl von Spekulationsgewinnen sowie Zulässigkeit von Ermittlungen "ins Blaue ...

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften - Finanzamt ist den Steuersündern auf der Spur: So wahren Sie Ihre Rechte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Auskunftsersuchens an ein Kreditinstitut zwecks Ermittlung aller Wertpapierverkäufe in einem Zeitraum von 1 1/2 Jahren bei Anhaltspunkten zur Annahme einer beträchtlichen Anzahl von Spekulationsgewinnen sowie Zulässigkeit von Ermittlungen "ins Blaue ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Bankenfälle - Zulässige Rasterfahndung nach Spekulationsgewinnen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 1100
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 25.07.2000 - VII B 28/99

    Unzulässige Rasterfahndung der Steuerfahndung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
    Schließlich darf durch die einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht unzulässigerweise vorweggenommen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 - VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl. II 2000, 643; FG Nds., EFG 1999, 149).

    So ist es in der Rspr. anerkannt, dass das Notieren und Festhalten steuerlich erheblicher Vorgänge aus den zum Wertpapiergeschäft angelegten Ordnern einer Bank, aus denen sich die Einlieferung von Wertpapieren in das Sammeldepot durch Kunden der Bank ergeben, mit dem augenscheinlichen Ziel der Auswertung oder Weiterleitung der dabei gewonnenen Erkenntnisse in der Art von Kontrollmitteilungen grds. in den o.g. Aufgabenbereich fällt (BFH-Beschluss vom 25.07.2000 - VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl. II 2000, 643; FG Münster, EFG 2000, 299).

    Zwar liegt eine Rasterfahndung nicht nur dann vor, wenn jedwede Anhaltspunkte für steuerlich erhebliche Umstände fehlen, sondern auch dann, wenn ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren in einem Kreditinstitut mit einem bestimmten Auftrag dazu benutzt wird, ohne Rücksicht auf einen etwaigen Zusammenhang mit diesem Auftrag bestimmte Verhaltensweisen von Kunden dieses Kreditinstituts in ihrer Totalität oder zumindest möglichst vollständig zu erfassen mit dem Ziel, in allen Fällen undifferenziert, d.h. unabhängig von der Höhe der festgestellten Beträge oder von sonstigen Besonderheiten, die Vorgänge auf ihre steuerlich korrekte Erfassung einer Überprüfung zu unterziehen (BFH-Beschluss vom 25.07.2000 - VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl. II 2000, 643).

    Der Senat kann offen lassen, ob er für die Auslegung des Begriffs der Außenprüfung der funktionalen Betrachtungsweise (BFH-Beschluss vom 28.10.1997 - VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424; BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 - VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl. II 2000, 643) oder dem engeren rechtlichen Verständnis (BFH-Beschluss vom 4. September 2000 - I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl. II 2000, 648) folgt.

  • BFH, 18.02.1997 - VIII R 33/95

    Betriebsprüfung - Anforderung von Kontrollmaterial ohne Bezug zur Betriebsprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
    Beruht ein Auskunftsersuchen hingegen auf konkreten Anhaltspunkten, dass es hinsichtlich der betreffenden Kunden zu einer unrichtigen Steuerfestsetzung gekommen ist, greift § 30 a Abs. 2 AO nicht ein (BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 - VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl. II 1997, 499).

    Besteht der Verdacht einer Steuerverkürzung oder liegt ein hinreichender Anlass zur Ermittlung nach § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AO vor, steht diese Vorschrift einer Kontrollmitteilung nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 - VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl. II 1997, 499; Krabbe in Koch/Scholtz, AO, § 30 a Rz. 14; Beermann/Misera, AO, § 30 a Rz. 8; Klein/Rüsken, AO, § 30a Rz. 20; a. A. wohl Hellwig in Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO, § 30 a Rz. 28: "Mussvorschrift").

    Unabhängig von der exakten Bestimmung der Tragweite des § 30a Abs. 5 AO (s. dazu das BFH-Urteil vom 18. Februar 1997 - VIII R 33/95, BFHE 183, 45, BStBl II 1997, 499,) greift im Streitfall auch diese Vorschrift nicht zugunsten der Antragstellerin ein, da die Person des Stpfl. nicht bekannt ist.

  • BFH, 04.09.2000 - I B 17/00

    Auskunftserteilung nach dem EG-Amtshilfe-Gesetz ( EGAHiG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
    Gegen diese Maßnahmen ist deshalb der Rechtsweg zu den Finanzgerichten nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet (vgl. BFH-Beschluss vom 6. Februar 2001 - VII B 277/00, BFH/NV 2001, 709; BFH-Beschluss vom 4. September 2000 - I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl. II 2000, 648).

    Nach Auffassung des Senats ist die Auswertung von Ermittlungsergebnissen durch Weitergabe an die zuständigen Wohnsitzfinanzämter keine bloße Folge des in der Hauptsache teilweise erledigten Auskunftsersuchens, sondern eine eigenständige Maßnahme schlichten Verwaltungshandelns (vgl. auch BFH-Beschluss vom 4. September 2000 - I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl II 2000, 648).

    Der Senat kann offen lassen, ob er für die Auslegung des Begriffs der Außenprüfung der funktionalen Betrachtungsweise (BFH-Beschluss vom 28.10.1997 - VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424; BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 - VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl. II 2000, 643) oder dem engeren rechtlichen Verständnis (BFH-Beschluss vom 4. September 2000 - I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl. II 2000, 648) folgt.

  • BFH, 28.10.1997 - VII B 40/97

    Weitergabe von Zufallsfunden durch die Steuerfahndung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
    Denn im unbefugten Abschreiben von Unterlagen, die legitimationsgeprüften Guthaben- oder Depotkonten zuzuordnen sind, kann ein Verstoß gegen § 30 a Abs. 3 AO liegen (vgl. BFH-Beschluss vom 28.10.1997 - VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424).

    Der Senat kann offen lassen, ob er für die Auslegung des Begriffs der Außenprüfung der funktionalen Betrachtungsweise (BFH-Beschluss vom 28.10.1997 - VII B 40/97, BFH/NV 1998, 424; BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 - VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl. II 2000, 643) oder dem engeren rechtlichen Verständnis (BFH-Beschluss vom 4. September 2000 - I B 17/00, BFHE 192, 260, BStBl. II 2000, 648) folgt.

  • BFH, 17.03.1992 - VII R 122/91

    Vorliegen der Voraussetzungen für ein Auskunftsersuchen des Finanzamts -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
    Ermittlungen "ins Blaue hinein", Rasterfahndungen, Ausforschungsdurchsuchungen und ähnliche Ermittlungsmaßnahmen sind unzulässig (BFH-Urteil vom 24. März 1987 - VII R 30/86, BFHE 149, 404, BStBl. II 1987, 484; vom 17. März 1992 - VII R 122/91, BFH/NV 1992, 791).

    Es genügt vielmehr, wenn auf Grund konkreter Momente oder auf Grund allgemeiner Erfahrung ein Auskunftsersuchen angezeigt ist (BFH-Urteil vom 7. August 1990 - VII R 106/89, BFHE 161, 423, BStBl II 1990, 1010; BFH-Urteil vom 17. März 1992 - VII R 122/91, BFH/NV 1992, 791).

  • FG Münster, 07.12.1999 - 6 K 5022/99

    Sammelauskunftsersuchen gegenüber Banken wegen Ermittlung von

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
    Rspr. als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, verwiesen werden (vgl. zuletzt etwa FG Münster, EFG 2000, 299).

    So ist es in der Rspr. anerkannt, dass das Notieren und Festhalten steuerlich erheblicher Vorgänge aus den zum Wertpapiergeschäft angelegten Ordnern einer Bank, aus denen sich die Einlieferung von Wertpapieren in das Sammeldepot durch Kunden der Bank ergeben, mit dem augenscheinlichen Ziel der Auswertung oder Weiterleitung der dabei gewonnenen Erkenntnisse in der Art von Kontrollmitteilungen grds. in den o.g. Aufgabenbereich fällt (BFH-Beschluss vom 25.07.2000 - VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl. II 2000, 643; FG Münster, EFG 2000, 299).

  • BFH, 11.12.1997 - V R 56/94

    Neue Tatsachen nach einer Steuerfahndungsprüfung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
    Sie kann folglich nur dann erfolgen, wenn die Person, dessen steuerlichen Verhältnisse zu ermitteln sind, konkret bezeichnet werden kann und Beteiligter im Sinne des § 78 AO ist (vgl. BFH- Urteil vom 11. Dezember 1997 - V R 56/94, BFHE 185, 98, BStBl. II 1998, 1011).
  • BFH, 10.12.1987 - IV R 77/86

    Die Prüfungsanordnung kann von einem nach § 195 Satz 2 AO mit der Durchführung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
    Die Außenprüfung nach §§ 193 ff. AO ist als Ermittlungsmaßnahme Teil des Besteuerungsverfahrens (vgl. BFH-Urteil vom 10. Dezember 1987 - IV R 77/86, BFHE 152, 24, BStBl II 1988, 322).
  • BFH, 04.11.1987 - II R 102/85

    Anordnung einer Außenprüfung zur Feststellung, ob und inwieweit Steuern

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
    Primäre Aufgabe des Außenprüfers ist es, die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse des Stpfl. zu prüfen, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind (vgl. § 199 Abs. 1 AO 1977; BFH-Urteil vom 4. November 1987 II R 102/85, BFHE 151, 324, BStBl II 1988, 113).
  • FG Niedersachsen, 04.12.1998 - X 524/98

    Befugnis zur Sichtung und Auswertung von Unterlagen, die bei Beschlagnahme und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 22.06.2001 - 6 V 672/00
    Schließlich darf durch die einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht unzulässigerweise vorweggenommen werden (vgl. BFH-Beschluss vom 25. Juli 2000 - VII B 28/99, BFHE 192, 44, BStBl. II 2000, 643; FG Nds., EFG 1999, 149).
  • BFH, 24.03.1987 - VII R 30/86

    Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung an ein Kreditinstitut über

  • BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00

    Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung

  • BFH, 07.08.1990 - VII R 106/89

    Auskunftsersuchen an eine Zeitung bezüglich einer Chiffreanzeige zur Durchführung

  • BFH, 30.09.1986 - VIII B 62/84

    Zulässigkeit der Verwertung von rechtswidrig erlangten Außenprüfungsergebnissen

  • BFH, 13.10.1987 - VII B 96/87

    Lohnsteuerhilfeverein - Einstweiliger Rechtsschutz - Einstweilige Anordnung -

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