Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Fünfter Abschnitt - Steuerfahndung (Zollfahndung) (§§ 208 - 208a) |
(1) 1Aufgabe der Steuerfahndung (Zollfahndung) ist
2Die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden und die Behörden des Zollfahndungsdienstes haben außer den Befugnissen nach § 404 Absatz 2 auch die Ermittlungsbefugnisse, die den Finanzämtern (Hauptzollämtern) zustehen. 3In den Fällen der Nummern 2 und 3 gelten die Einschränkungen des § 93 Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2 und des § 97 Absatz 2 nicht; § 200 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 und 2 gilt sinngemäß, § 393 Abs. 1 bleibt unberührt.
(2) Unabhängig von Absatz 1 sind die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden und die Behörden des Zollfahndungsdienstes zuständig
(3) Die Aufgaben und Befugnisse der Finanzämter (Hauptzollämter) bleiben unberührt.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 vom 02.12.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 06.12.2024 | Jahressteuergesetz 2024 | 02.12.2024 | |
| 18.12.2019 | Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften | 12.12.2019 | |
| 30.06.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz - AmtshilfeRLUmsG) | 26.06.2013 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 208 AO
389 Entscheidungen zu § 208 AO in unserer Datenbank:
- FG Niedersachsen, 30.06.2015 - 9 K 343/14
Rechtmäßigkeit eines an einen inländischen Servicedienstleister gerichteten ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 16.05.2013 - II R 15/12
Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung zu Daten der Nutzer einer ...
- FG Niedersachsen, 23.02.2012 - 5 K 397/10
Auskunftsersuchen der Finanzbehörden über den Inhalt elektronisch gespeicherter ...
- BFH, 16.05.2013 - II R 15/12
- FG Köln, 28.12.2020 - 2 V 1217/20
Berechtigung der Oberfinanzdirektion Auskunftsersuchen an Steuerverwaltung in ...
- BFH, 13.04.2026 - V B 64/25
Kein Anspruch auf eine Schlussbesprechung nach Einleitung eines ...
- BFH, 12.07.2022 - VIII R 8/19
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Flankenschutzprüfer
Zum selben Verfahren:
- BFH, 18.02.2021 - VIII R 8/19
Feststellungsinteresse, Ortsbesichtigung, Unverletzlichkeit, Wohnung
- FG Münster, 11.07.2018 - 9 K 2384/17
Steuerfahnder im Flankenschutz: Dürfen Flankenschützer die Steuerzahler ...
- BFH, 18.02.2021 - VIII R 8/19
- VG Würzburg, 17.09.2021 - W 10 K 20.1059
Kein Anspruch auf Akteneinsicht in Handakten des Finanzamtes
- FG Köln, 15.12.2009 - 8 K 2933/06
Fortsetzungsfeststellungsklage; besonderes Feststellungsinteresse; qualifiziert ...
§ 208 AO in Nachschlagewerken
- § 208 AO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Steuerfahndung
Querverweise
Auf § 208 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Allgemeine Verfahrensvorschriften
- Verfahrensgrundsätze
- Besteuerungsgrundsätze, Beweismittel
- II. Beweis durch Auskünfte und Sachverständigengutachten
- § 93 (Auskunftspflicht der Beteiligten und anderer Personen)
- Durchführung der Besteuerung
- Steuerfahndung (Zollfahndung)
- § 208a (Steuerfahndung des Bundeszentralamts für Steuern)