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   FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 5 K 56/99   

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https://dejure.org/2004,26536
FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 5 K 56/99 (https://dejure.org/2004,26536)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.11.2004 - 5 K 56/99 (https://dejure.org/2004,26536)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. November 2004 - 5 K 56/99 (https://dejure.org/2004,26536)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    UStG § 1 Abs. 1; UStG § 14; UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1; AO § 41 Abs. 2
    Vorsteuerabzug; Rechnungsanforderungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsteuerabzug nur bei Identität von Rechnungsaussteller und leistendem Unternehmer - Vorsteuerabzug; Rechnungsanforderungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorsteuerabzug; Rechnungsanforderungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 31.01.2002 - V B 108/01

    Strohmann - Leistender Unternehmer - Hintermann - Subunternehmer - Vorgeschobenes

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 5 K 56/99
    In diesem Zusammenhang verweist die Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu sog. Strohmannverhältnissen (vgl. insb. BFH-Beschl. v. 31.1. 2002 ,BStBl 2004 II S. 622).

    Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer müssen grundsätzlich identisch sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. April 2001 V R 5/00 , BFH/NV 2001, 1307 und BFH-Beschluss vom 31.1.2002 V B 108/01 , BFH/NV 2002, 835 m. w. N.).

    Hiervon ist auszugehen, wenn das Strohmanngeschäft nur zum Schein abgeschlossen worden ist, d. h. wenn die Vertragsparteien der Strohmann und der Dritte einverständlich oder stillschweigend davon ausgehen, dass die Rechtswirkungen des Geschäftes gerade nicht zwischen ihnen, sondern zwischen dem Dritten und dem Hintermann eintreten sollen (B FH-Gerichtsbescheid vom 26.6. 2003 und BFH-Beschluss vom 31.1. 2002 V B 108/01 , BStBl 2004 II S. 622).

    (B FH-Beschluss vom 31.1. 2002, a. a. O.).

    Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer müssen grundsätzlich identisch sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. April 2001 V R 5/00 , BFH/NV 2001, 1307 und BFH-Beschluss vom 31.1.2002 V B 108/01 , BFH/NV 2002, 835 m. w. N.).

    Davon ist nicht auszugehen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der Unternehmens bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich nicht bestanden hat (z. B. BFH-Beschluss vom 31.1. 2002, a. a. O.; BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93 , BStBl 1996 II S. 620).

  • FG Niedersachsen, 21.03.2002 - 5 K 189/98

    Begriff des Leistenden; Selbständigkeit als Merkmal der unternehmerischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 5 K 56/99
    Der erkennende Senat hatte in dem Verfahren 5 K 189/98 die Klage abgewiesen mit der Begründung, dass die Lieferungen der Fa. M"war zuzurechnen seien, diese jedoch mangels Selbständigkeit nicht als Unternehmerin anzusehen sei.

    Die Aussage deckt sich mit der früheren Aussage des Zeugen im Verfahren 5 K 189/98, wo Herr G"n die seinerzeit im Gerichtssaal anwesende Frau J" nicht wiedererkannt hatte.

    Die genannten Zeugenaussagen stehen zudem im Widerspruch zur Aussage der Zeugin J" Diese hat sowohl gegenüber der Steuerfahndung als auch im Verfahren 5 K 189/98 und im hier anhängigen Verfahren ausdrücklich und glaubhaft versichert, dass sie keine Kunden der Fa. M" aufgesucht habe und ihr die Fa a" nur als Firmenstempel auf Briefbögen bekannt sei.

  • BFH, 26.06.2003 - V R 22/02

    Strohmann

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 5 K 56/99
    Das Urteil ist vomBFH durch Gerichtsbescheid vom 26.6.2003( V R 22/02 ) aufgehoben worden.

    Dementsprechend habe das Finanzgericht so der BFH im Verfahren V R 22/02 noch aufzuklären, ob ggf. ein vorgeschobenes Strohmanngeschäft vorliege.

  • BFH, 05.04.2001 - V R 5/00

    USt-rechtliche Zuordnung einer Leistung; Vorsteuerabzug

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 5 K 56/99
    Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer müssen grundsätzlich identisch sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. April 2001 V R 5/00 , BFH/NV 2001, 1307 und BFH-Beschluss vom 31.1.2002 V B 108/01 , BFH/NV 2002, 835 m. w. N.).

    Rechnungsaussteller und leistender Unternehmer müssen grundsätzlich identisch sein (ständige Rechtsprechung, vgl. z. B. BFH-Urteil vom 5. April 2001 V R 5/00 , BFH/NV 2001, 1307 und BFH-Beschluss vom 31.1.2002 V B 108/01 , BFH/NV 2002, 835 m. w. N.).

  • BFH, 27.06.1996 - V R 51/93

    Vorsteuerabzug bei Subunternehmern - Scheinfirma? Kennzeichnung des leistenden

    Auszug aus FG Niedersachsen, 25.11.2004 - 5 K 56/99
    Davon ist nicht auszugehen, wenn der in der Rechnung angegebene Sitz der Unternehmens bei Ausführung der Leistung und bei Rechnungsstellung tatsächlich nicht bestanden hat (z. B. BFH-Beschluss vom 31.1. 2002, a. a. O.; BFH-Urteil vom 27. Juni 1996 V R 51/93 , BStBl 1996 II S. 620).
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