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   FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03   

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FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03 (https://dejure.org/2006,12431)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.09.2006 - 15 K 10556/03 (https://dejure.org/2006,12431)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. September 2006 - 15 K 10556/03 (https://dejure.org/2006,12431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung von zwei Eigentumswohnungen

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 EStG; § 15 Abs. 2 EStG; § 21 Abs. 1 EStG
    Gewerblicher Grundstückshandel im Fall der Errichtung und Veräußerung zweier Eigentumswohnungen; Bejahung der Nachhaltigkeit bei einer Mehrzahl von Handlungen; Entgeltlicher Leistungsaustausch im Familienkreis oder Bekanntenkreis als eine Voraussetzung der Teilnahme am ...

  • Judicialis

    EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 1; ; EStG § 15 Abs. 2; ; EStG § 21 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2
    Gewerblicher Grundstückshandel; Private Vermögensverwaltung; Veräußerungsabsicht - Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung von zwei Eigentumswohnungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Errichtung und Veräußerung von zwei Eigentumswohnungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2007, 1031
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
    Nach dem Beschluß des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98 (BStBl. II 2002, 291) könne in Fällen der Errichtung und anschließenden Veräußerung von Wohnobjekten auch bei weniger als vier Objekten eine gewerbliche Betätigung vorliegen, wenn nach den Umständen des Einzelfalles feststehe, daß die Anschaffung und Bebauung des Grundstücks in unbedingter Veräußerungsabsicht vorgenommen worden seien.

    Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nichtsteuerbaren Sphäre sowie den anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 bis 7 EStG) andererseits ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl. II 1995, 617, 618, und in BStBl. II 2002, 291, unter C. II.).

    Die Drei-Objekt-Grenze gilt nach dem Beschluß des Großen Senats des BFH in BStBl. II 2002, 291 nicht nur für den reinen Handel mit Grundstücken, sondern ist auch auf Fälle der Veräußerung nach Bebauung anzuwenden.

    Da sich der Unterschied zwischen einem Bauträger und einem Bauherrn, der die spätere Vermietung beabsichtige, nicht in der Bebauung, sondern erst im Verkauf zeige, sei auch in Errichtungsfällen regelmäßig nur eine gewisse Anzahl von Verkäufen als Beweisanzeichen dafür geeignet, daß die Tätigkeit die Grenze zur Gewerblichkeit überschritten habe (Beschluß des Großen Senats des BFH in BStBl. II 2002, 291, unter C. III. 4.).

    Auch bei einer Veräußerung von weniger als vier Objekten liege ein gewerblicher Grundstückshandel vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse zweifelsfrei von vornherein eine unbedingte Veräußerungsabsicht des Steuerpflichtigen bestanden habe (Beschluß des Großen Senats des BFH in BStBl. II 2002, 291, unter C. III. 5.).

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
    Bei der Abgrenzung zwischen Gewerbebetrieb einerseits und der nichtsteuerbaren Sphäre sowie den anderen Einkunftsarten (§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nrn. 1, 3 bis 7 EStG) andererseits ist auf das Gesamtbild der Verhältnisse und auf die Verkehrsanschauung abzustellen (BFH-Beschlüsse vom 3. Juli 1995 GrS 1/93, BStBl. II 1995, 617, 618, und in BStBl. II 2002, 291, unter C. II.).

    Die Grenze von der privaten Vermögensverwaltung zum Gewerbebetrieb wird überschritten, wenn nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz im Sinne einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten (z.B. durch Selbstnutzung oder Vermietung) entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Beschluß in BStBl. II 1995, 617).

  • BFH, 13.08.2002 - VIII R 14/99

    Gewerblicher Grundstückshandel unter der Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
    Danach erfüllt auch ein entgeltlicher Leistungsaustausch im Familien- oder Bekanntenkreis, wie er im Streitfall stattgefunden hat, die Voraussetzung einer Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr (BFH-Urteil vom 12. August 2002 VIII R 14/99, BStBl. II 2002, 811).

    Es reicht aus, wenn dieser Entschluß - wie im Streitfall - vor der Fertigstellung gefaßt wird und damit bereits während der Errichtungsphase eindeutig feststeht, daß der Steuerpflichtige die Wohnungen nicht für Zwecke der Vermögensverwaltung, sondern zum Zweck der Veräußerung herstellt (BFH-Urteil in BStBl. II 2002, 811, unter 1. b bb a.E.).

  • BFH, 18.09.2002 - X R 183/96

    Gewerblicher Grundstückshandel in Errichtungsfällen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
    Diesen Indizien steht es gleich, wenn der Steuerpflichtige das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert, bereits während der Bauphase eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen schaltet, vor Fertigstellung des Objekts einen Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber schließt oder Gewährleistungspflichten über das bei Privatverkäufen übliche Maß übernimmt (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BStBl. II 2003, 238, unter II. 3. a, und X R 5/00, BStBl. II 2003, 286, unter II. 1.).
  • BFH, 07.03.1996 - IV R 2/92

    1. Einbeziehung der Grundstücksverkäufe einer personenidentischen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen wird, sie zu wiederholen; bei einer Mehrzahl von Handlungen ist die Nachhaltigkeit zu bejahen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1995 IV R 112/92, BStBl. II 1996, 367, unter 1. c; vom 7. März 1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369, unter I. 3.).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
    Würden hingegen innerhalb eines kurzen Zeitraums - in der Regel fünf Jahre - zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf mindestens vier Objekte veräußert, könne von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluß zuließen, daß es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substantieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankomme (BFH-Urteile vom 18. September 1991 XI R 23/90, BStBl. II 1992, 135, und vom 11. März 1992 XI R 17/90, BStBl. II 1992, 1007).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
    Der Wille, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, muß aus äußeren Umständen erkennbar und in ein konkretes Stadium getreten sein (BFH-Urteil vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BStBl. II 1991, 761).
  • BFH, 18.09.2002 - X R 5/00

    Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
    Diesen Indizien steht es gleich, wenn der Steuerpflichtige das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert, bereits während der Bauphase eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen schaltet, vor Fertigstellung des Objekts einen Vorvertrag mit dem künftigen Erwerber schließt oder Gewährleistungspflichten über das bei Privatverkäufen übliche Maß übernimmt (BFH-Urteile vom 18. September 2002 X R 183/96, BStBl. II 2003, 238, unter II. 3. a, und X R 5/00, BStBl. II 2003, 286, unter II. 1.).
  • BFH, 29.11.1983 - VIII R 96/81

    Vergebliche Planungskosten gehören nur dann nicht zu den Herstellungskosten eines

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
    Dies ist von dem Zeitpunkt an der Fall, zu dem sich an Hand objektiver Umstände feststellen läßt, daß der Entschluß, Einkünfte einer bestimmten Einkunftsart zu erzielen, endgültig gefaßt worden ist (BFH-Urteile vom 29. November 1983 VIII R 96/81, BStBl. II 1984, 303; vom 29. Juli 1986 IX R 206/84, BStBl. II 1986, 747).
  • BFH, 07.12.1995 - IV R 112/92

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Kauf eines Grundstücks, das noch am gleichen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 26.09.2006 - 15 K 10556/03
    Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn sie von der Absicht getragen wird, sie zu wiederholen; bei einer Mehrzahl von Handlungen ist die Nachhaltigkeit zu bejahen (vgl. BFH-Urteile vom 7. Dezember 1995 IV R 112/92, BStBl. II 1996, 367, unter 1. c; vom 7. März 1996 IV R 2/92, BStBl. II 1996, 369, unter I. 3.).
  • BFH, 29.07.1986 - IX R 206/84

    Rentenversicherung - Arbeitnehmer - Werbungskosten - Sonderausgaben -

  • BFH, 23.01.1990 - IX R 17/85

    Mit dem Gebäudeverkauf zusammenhängende Reparaturkosten keine Werbungskosten bei

  • BFH, 11.03.1992 - XI R 17/90

    Errichtung einer einheitlichen Wohnung durch Inhaber von zwei

  • BFH, 06.03.1991 - X R 39/88

    An- und Verkauf von Wertpapieren in banktypischer Form als Gewerbebetrieb

  • BFH, 11.06.1997 - XI R 71/96

    Zuordnung von Grundstücksveräußerungen

  • BFH, 05.03.2008 - X R 48/06

    Gewerblicher Grundstückshandel - vorweggenommene Werbungskosten - Verletzung der

    Mit dem in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2007, 1031 veröffentlichten Urteil wies das Finanzgericht (FG) die Klage ab.

    Die Kläger beantragen, das Urteil des Niedersächsischen FG vom 26. September 2006 15 K 10556/03 aufzuheben und unter Änderung des Einkommensteuerbescheides 1996 vom 9. Juni 1998 in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 31. Juli 2003 die Einkommensteuer auf den sich aus der Einkommensteuererklärung ergebenden Betrag herabzusetzen.

  • FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 6452/03

    Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels bei der Errichtung und

    Diesen Indizien steht es gleich, wenn der Steuerpflichtige das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert, bereits während der Bauphase eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen schaltet, vor Fertigstellung des Objekts einen Vorvertrag mit den künftigen Erwerbern schließt oder Gewährleistungspflichten über das bei Privatverkäufen übliche Maß übernimmt (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26.09.2006 15 K 10556/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1031).
  • FG Köln, 09.08.2007 - 10 K 6451/03

    Errichtung und Veräußerung eines Mehrfamilienhauses als gewerblicher

    Diesen Indizien steht es gleich, wenn der Steuerpflichtige das Bauvorhaben nur kurzfristig finanziert, bereits während der Bauphase eine Maklerfirma mit dem Verkauf des Objekts beauftragt oder selbst Veräußerungsannoncen schaltet, vor Fertigstellung des Objekts einen Vorvertrag mit den künftigen Erwerbern schließt oder Gewährleistungspflichten über das bei Privatverkäufen übliche Maß übernimmt (vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 26.09.2006 15 K 10556/03, Entscheidungen der Finanzgerichte 2007, 1031).
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