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   FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94   

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https://dejure.org/1998,11126
FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94 (https://dejure.org/1998,11126)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.01.1998 - XV 193/94 (https://dejure.org/1998,11126)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Januar 1998 - XV 193/94 (https://dejure.org/1998,11126)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 169 Abs. 1 S. 1 AO; § 367 Abs. 2 AO
    Ansetzen von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Frist für die Änderung der Steuerfestsetzung; Beteiligung an Mietkaufmodellen um Steuern zu sparen; Prüfungsumfang des Steuerfalles durch die Behörde im Einspruchsverfahren; Voraussetzungen für die ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansetzen von negativen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung; Frist für die Änderung der Steuerfestsetzung; Beteiligung an Mietkaufmodellen um Steuern zu sparen; Prüfungsumfang des Steuerfalles durch die Behörde im Einspruchsverfahren; Voraussetzungen für die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 112/83

    Mietkaufmodel - Optionsvertrag - Totalüberschuß

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
    Eine Vermietungstätigkeit, die in den Anlaufjahren zu Werbungskosten-Überschüssen führt, ist nicht schon deshalb ohne die Absicht, Einnahmen-Überschüsse zu erzielen ausgeübt worden, weil eine objektive betriebswirtschaftliche Beurteilung ergibt, daß die Vermietung in naher Zukunft nicht zur Einkünfteerzielung geeignet ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668; IX R 112/83, BStBl II 1987, 774 vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BStBl II 1993, 658 und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).

    Nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 31. März 1987 IX R 112/83, BStBl II 1987, 774) gelten die oben dargestellten Grundsätze auch, wenn noch kein Optionsvertrag zustande gekommen oder noch kein Optionsangebot abgegeben worden ist, weil im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertragsbündels, mit dem der Modellteilnehmer dem Modelldurchführer zum Abschluß der entsprechenden Verträge und der Abgabe von Optionsangeboten ermächtigt, das zu vermietende Objekt erst noch hergestellt werden muß oder, wenn es schon hergestellt ist, noch kein Mieter gefunden ist, dem der Abschluß eines Optionsvertrages hätte angeboten werden können.

  • BFH, 15.09.1992 - IX R 15/91

    Einkünfteerzielungsabsicht bei Mietkaufmodellen (§ 2 EStG )

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
    Eine Vermietungstätigkeit, die in den Anlaufjahren zu Werbungskosten-Überschüssen führt, ist nicht schon deshalb ohne die Absicht, Einnahmen-Überschüsse zu erzielen ausgeübt worden, weil eine objektive betriebswirtschaftliche Beurteilung ergibt, daß die Vermietung in naher Zukunft nicht zur Einkünfteerzielung geeignet ist (vgl. BFH-Urteile vom 31. März 1987 IX R 111/86, BStBl II 1987, 668; IX R 112/83, BStBl II 1987, 774 vom 9. Februar 1993 IX R 42/90, BStBl II 1993, 658 und vom 15. September 1992 IX R 15/91, BFH/NV 1994, 301).

    Die objektive Beweislast (Feststellungslast) für das Vorliegen der Einkünfteerzielungsabsicht trägt dann im Zweifel der Steuerpflichtige (vgl. BFH-Urteil vom 15. September 1992 IX R 15/91, a.a.O.).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
    Kennzeichend für die Einkunftsart ist, daß ihnen zugrundeliegende Tätigkeiten oder Vermögensnutzungen der Erzielung positiver Einkünfte dienen (vgl. Beschluß des Großen Senats des BFH vom 25. Juni 1984 GrS 4/82, BStBl II 1984, 751).
  • BFH, 19.11.1985 - VIII R 4/83

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht als dem Streben nach einem Totalgewinn und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
    Zum Gegenbeweis trägt der Kl. die Feststellungslast, weil er ausgleichbare Verluste und damit eine für ihn günstige Tatsache geltend macht (vgl. BFH-Urteil vom 19. November 1985 VIII R 4/83, BStBl II 1986, 289, 291).
  • BFH, 06.07.1995 - IV R 63/94

    Resthonorarzahlung einer Kassenärztlichen Vereinigung für das dritte Quartal

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
    Eine Verböserung liegt nur vor, wenn die Steuer im Einspruchsverfahren höher festgesetzt wird als in demangefochtenen Bescheid (vgl. BFH-Beschluß vom 18. Februar 1993 VI R 23/92, BFH/NV 1993, 552 und BFH-Urteil vom 6. Juli 1995 IV R 63/94, BStBl II 1996, 266).
  • BFH, 16.03.1983 - IV R 36/79

    Wirtschaftsgüter, die zum Gesamthandsvermögen einer gewerblich tätigen und

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
    Das FA kann zwar auch außerhalb des Regelungsbereiches des § 204 AO nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden sein, wenn es einem Steuerpflichtigen zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinn zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BStBl II 1961, 562 und vom 16. März 1983 IV R 36/79, BStBl II 1983, 459).
  • BFH, 08.10.1986 - II R 167/84

    Vertrauenstatbestand - Verwirkung des Steueranspruchs - Einspruch - Festsetzung

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
    Unter solchen Verhältnissen muß es vielmehr wegen des Vorhandenseins des Steuerbescheides und der Anhängigkeit des Rechtsbehelfsverfahrens als so gut wie ausgeschlossen angesehen werden, daß ein Nachgeben der Finanzbehörde durch bloßes Untätigkeitbleiben zum Ausdruck kommen könnte (BFH-Urteil vom 8. Oktober 1986 II R 167/84, BStBl II 1987, 12).
  • BFH, 14.09.1978 - IV R 89/74

    Betriebsprüfung - Ablaufhemmung der Verjährung - Steueranspruch -

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
    Der Tatbestand der Verwirkung enthält ein zeitliches Moment, die länger andauernde Untätigkeiten des Anspruchsberechtigten, und ein Umstandsmoment, ein bestimmtes Verhalten des Berechtigten und einen hierdurch ausgelösten Vertrauenstatbestand (vgl. BFH-Urteile vom 14. September 1978 IV R 89/74, BStBl II 1979, 121 und vom 7. Juni 1984 IV R 180/81, BStBl II 1984, 780).
  • BFH, 04.08.1961 - VI 269/60 S

    Einkommensteuerliche Behandlung eines Grundstückskaufvertrages gegen Leibrente

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
    Das FA kann zwar auch außerhalb des Regelungsbereiches des § 204 AO nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden sein, wenn es einem Steuerpflichtigen zugesichert hat, einen konkreten Sachverhalt, dessen steuerrechtliche Beurteilung zweifelhaft erscheint und der für die wirtschaftliche Disposition des Steuerpflichtigen bedeutsam ist, bei der Besteuerung in einem bestimmten Sinn zu beurteilen (vgl. BFH-Urteile vom 4. August 1961 VI 269/60 S, BStBl II 1961, 562 und vom 16. März 1983 IV R 36/79, BStBl II 1983, 459).
  • BFH, 04.07.1979 - II R 74/77

    Haftungsschuldner kraft Tatbestandsverwirklichung - Risikoverteilung - Beitreiben

    Auszug aus FG Niedersachsen, 27.01.1998 - XV 193/94
    Verwirkung bedeutet, daß ein Recht nicht mehr ausgeübt werden darf, wenn seit der Möglichkeit der Geltendmachung längere Zeit verstrichen ist und besondere Umstände hinzutreten, die die verspätete Rechtsausübung als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheinen lassen (BFH-Urteil vom 4. Juli 1979 II R 74/77, BStBl II 1980, 126).
  • BFH, 09.02.1993 - IX R 42/90

    Keine Einkunftserzielungsabsicht bei Beteiligung an einem Mietkaufmodell, wenn

  • BFH, 31.03.1987 - IX R 111/86

    Mietkaufmodell mit fehlender Einnahme-Überschuß-Erzielungsabsicht; kein

  • BFH, 03.11.1982 - I R 39/80

    Die entgeltliche Mitwirkung von Berufssportlern bei industriellen

  • BFH, 07.06.1984 - IV R 180/81

    Zu den Voraussetzungen der Verwirkung des Anspruchs des Finanzamtes auf Erlaß

  • BFH, 10.04.1991 - XI R 25/89

    Beurteilung einer durch Übergabevertrag vereinbarten Rentenzahlung als

  • BFH, 11.12.1987 - III R 168/86

    Ein Erledigungsvorschlag des FA im Einspruchsverfahren stellt grundsätzlich keine

  • BFH, 14.09.1977 - II R 74/76

    Lauf der Verjährungsfrist - Beginn der Verjährung - Erbschaftsteueranspruch -

  • BFH, 18.02.1993 - VI R 23/92

    Voraussetzungen für das Vorleigen einer zulassungsfreien Revision

  • BFH, 28.04.1992 - I R 87/92

    Grundsatz von Treu und Glauben im Steuerrecht bei Ersetzung eines vorherigen

  • BFH, 25.01.1968 - V 25/65

    Treu und Glauben - Einspruchsverfahren - Aufgabe unrichtig erkannter

  • BFH, 06.04.2001 - IX B 118/00

    Besorgnis der Befangenheit; Richterablehnung

    Das Finanzgericht (FG) hat die Klage der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) wegen Einkommensteuer 1978 bis 1980 durch Urteil vom 27. Januar 1998 XV 193/94 --rechtskräftig-- abgewiesen.

    Unmittelbar nach Eröffnung der mündlichen Verhandlung im Wiederaufnahmeverfahren 15 K 974/99 lehnte der Kläger (und Prozessbevollmächtigte der Klägerin) der Richterin am Finanzgericht A und den Richter am Finanzgericht B (als Berichterstatter) als befangen ab, weil beide Richter bereits am Verfahren XV 193/94 mitgewirkt hatten.

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