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   FG Rheinland-Pfalz, 04.04.1991 - 4 K 1046/87   

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https://dejure.org/1991,16166
FG Rheinland-Pfalz, 04.04.1991 - 4 K 1046/87 (https://dejure.org/1991,16166)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04.04.1991 - 4 K 1046/87 (https://dejure.org/1991,16166)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 04. April 1991 - 4 K 1046/87 (https://dejure.org/1991,16166)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundlagen der steuerlichen Anerkennung eines Personal Computers als Arbeitsmittel; Rechtliche Ausgestaltung einer Abweichung vom in § 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) normierten Aufteilungs- und Abzugsverbot bei sog. gemischten Aufwendungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 1991, 602
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 29.01.1971 - VI R 31/68

    Anschaffung eines Tonbandgeräts - Richter - Kosten der Lebensführung -

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.04.1991 - 4 K 1046/87
    Wird ein PC z.B. in einem steuerlich anerkannten Arbeitszimmer aufgestellt und dort mit Hilfe eines Textverarbeitungsprogrammes in erster Linie zum Schreiben beruflicher Texte verwendet, so hat die Beurteilung als Arbeitsmittel nach ähnlichen Kriterien zu erfolgen wie bei einer für diesen Zweck angeschafften Schreibmaschine (vgl. dazu BFH-Urteil vom 29. Januar 1971 VI R 31/68 , BStBl. II 1971, 327).
  • BFH, 21.10.1988 - VI R 18/86

    Konzertflügel der Dozentin an einem Konservatorium kann Arbeitsmittel i. S. des §

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.04.1991 - 4 K 1046/87
    Auch diese Wirtschaftsgüter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend zur Einnahmeerzielung beruflich eingesetzt werden (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 19/86, BStBl. II 1989, 356).
  • BFH, 18.05.1984 - VI R 130/80

    Einbürgerungskosten sind Kosten der allgemeinen Lebensführung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.04.1991 - 4 K 1046/87
    Von diesem Abzugsverbot kann nur dann ganz oder teilweise abgewichen werden, wenn die Förderung des Berufs bei weitem überwiegt und die Lebensführung ganz in den Hintergrund tritt (vgl. u.a. BFH-Urteil vom 18. Mai 1984 VI R 130/80 , BStBl. II 1984, 588 m.w.N.) oder wenn objektive Merkmale und Unterlagen eine zutreffende und leicht nachprüfbare Trennung der Aufwendungen ermöglichen.
  • BFH, 30.06.1989 - VI R 19/86
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.04.1991 - 4 K 1046/87
    Auch diese Wirtschaftsgüter müssen ausschließlich oder zumindest weitaus überwiegend zur Einnahmeerzielung beruflich eingesetzt werden (BFH-Urteil vom 21. Oktober 1988 VI R 19/86, BStBl. II 1989, 356).
  • FG Baden-Württemberg, 14.12.1988 - XIII K 24/87
    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 04.04.1991 - 4 K 1046/87
    Dabei geht der Senat mit dem FG Baden-Württemberg (Urteil vom 14. Dezember 1988 XIII K 24/87, EFG 1989, 407) davon aus, daß die Aufwendungen für einen PC, der bereits aufgrund seiner technischen Gegebenheiten nicht ernstlich für einen Einsatz als Arbeitsmittel in Betracht kommt, in aller Regel nicht Werbungskosten sein können.
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