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   FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 1895/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,13219
FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 1895/98 (https://dejure.org/1999,13219)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18.02.1999 - 4 K 1895/98 (https://dejure.org/1999,13219)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 18. Februar 1999 - 4 K 1895/98 (https://dejure.org/1999,13219)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kinderzulage: Nutzung des Förderobjekts durch das Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DB 1999, 2289
  • EFG 1999, 1006
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 25.01.1995 - X R 37/94

    Kein Baukindergeld, sondern erhöhter Ausbildungsfreibetrag, wenn Kind in der nach

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 1895/98
    Das zu den §§ 10 e und 34 f EStG ergangene BFH-Urteil - X R 37/94 - vom 25. Januar 1995, BStBl II 1995, S. 378, sei auf den hier vorliegenden Fall nicht uneingeschränkt anwendbar.

    Abweichend von dem, dem BFH-Urteil vom 25. Januar 1995 - X R 37/94 -, BStBl II 1995, 378 zu Grunde liegenden Fall war hier die Wohnung in F. Teil des aufgespaltenen Familienhaushalts.

  • BFH, 31.10.1991 - X R 9/91

    Steuerermäßigung nach § 34f Abs. 2 EStG bei Nutzung einer außerhalb des Ortes des

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 1895/98
    Ab dem Veranlagungszeitraum 1987 sei die Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums ergänzt worden durch eine verbesserte "Kinderkomponente": In) die Förderung seien auch Familien mit einem Kind einbezogen worden, weil eine Förderung erst ab dem 2. Kind nicht mit dem Ziel in Einklang stehe, Familien allgemein den Zugang zum Wohneigentum zu erleichtern (BFH-Urteil vom 31. Oktober 1991 - X R 9/91 -, BStBl II 1992, 241 ) .
  • BVerwG, 15.08.1996 - 5 C 15.95

    Ausbildungsförderungsrecht - Wohnung/Wohnraum/bewohnter Raum im Eigentum der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 1895/98
    Sie würden insoweit auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. August 1996 - BVerfG - 5 C 15.95 -, das sie als Anlage beigefügt hätten, verweisen.
  • BFH, 15.07.1998 - X B 107/97

    Klärungsbedürftigkeit einkommensteuerlicher Begriffe

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 18.02.1999 - 4 K 1895/98
    ob trotz auswärtiger Unterbringung während des Studiums eine Haushaltszugehörigkeit im Sinne des § 34 f. Abs. 2 EStG anzunehmen ist, ist jeweils auf Grund des vorliegenden Sachverhalts im Einzelfall zu entscheiden (BFH-Beschluss vom 15. Juli 1998 - X B 107/97 -, BFH/NV 1999, 39 ) .
  • BFH, 12.07.2000 - II R 31/99

    Fortschreibung der festgestellten Grundstücksart

    Die Entscheidung des FG ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1999, 1006 veröffentlicht.
  • FG Düsseldorf, 03.08.2000 - 11 K 6126/97

    Einheitsbewertung; Artfortschreibung; Einfamilienhaus; Billigkeitsprüfung;

    Die gerichtliche Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme beschränkt sich nicht auf die Prüfung, ob nach der früheren Rechtsprechung zum Wohnungsbegriff ein Zweifamilienhaus anzunehmen war (vgl. auch: FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 3. Juli 1998 3 K 2651/95, EFG 1999, 1006 ; a. A.: FG Köln, Urteil vom 3. Juni 1993 4 K 1315/89, EFG 1994, 185).

    Im Übrigen ist der streitige Artfortschreibungsbescheid und die Einspruchsentscheidung bereits wegen Ermessensnichtgebrauch aufzuheben, weil nicht erkennbar ist, dass den Vertretern des Beklagten bewusst war, dass sie eine Billigkeitsmaßnahme im Sinne des § 20 Satz 2 2. Halbsatz BewG und somit gemäß § 163 Abs. 1 AO eine Ermessensentscheidung getroffen haben (vgl.: FG Rheinland-Pfalz, EFG 1999, 1006 ; Tipke/Kruse, AO , § 5 Tz. 40).

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