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   FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2001 - 4 K 2146/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13331
FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2001 - 4 K 2146/97 (https://dejure.org/2001,13331)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.06.2001 - 4 K 2146/97 (https://dejure.org/2001,13331)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - 4 K 2146/97 (https://dejure.org/2001,13331)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 18 Abs. 1 Nr. 3
    § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG beinhaltet keinen weit gefassten Auffangtatbestand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG beinhaltet keinen weit gefassten Auffangtatbestand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einordnung des § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG als Auffangtatbestand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 21.03.1995 - XI R 85/93

    Zur Abgrenzung zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit bei einem Arzt

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2001 - 4 K 2146/97
    Im Gegensatz zur gewerblichen Tätigkeit wird wesentlich auf die persönliche Arbeitsleistung des Berufsträgers abgestellt (BFH-Urteil vom 21. März 1995 - XI R 85/93, BStBl II 1995, 732).
  • BFH, 11.05.1989 - IV R 43/88

    Treuhänderisch für Bauherrengemeinschaft tätiger Steuerberater kann gewerblich

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2001 - 4 K 2146/97
    Eine darüber hinausgehende Anwendung ist ausgeschlossen, da andernfalls eine Abgrenzung zum Gewerbebetrieb nicht mehr möglich wäre (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1977 - I R 110/76, BStBl II 1978, S. 137 sowie BFH-Urteil vom 11. Mai 1989 - IV R 43/88, BStBl II 1989, S. 797, (S. 798 Ziff. 2.a.)).
  • BFH, 09.07.1992 - IV R 116/90

    Darlegungspflichten bei Erlangung ingenieurmäßiger Kenntnisse

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2001 - 4 K 2146/97
    Eine wissenschaftliche Ausbildung oder wissenschaftliche Kenntnisse setzen nicht unbedingt ein Hochschulstudium voraus, sie können auch im Selbststudium oder durch die Berufstätigkeit erworben werden (BFH-Urteil vom 9. Juli 1992 - IV R 116/90, BStBl II 1993, 100).
  • BFH, 26.10.1977 - I R 110/76

    Die Tätigkeit selbständiger Versicherungsvertreter ist auch dann gewerblich, wenn

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2001 - 4 K 2146/97
    Eine darüber hinausgehende Anwendung ist ausgeschlossen, da andernfalls eine Abgrenzung zum Gewerbebetrieb nicht mehr möglich wäre (BFH-Urteil vom 26. Oktober 1977 - I R 110/76, BStBl II 1978, S. 137 sowie BFH-Urteil vom 11. Mai 1989 - IV R 43/88, BStBl II 1989, S. 797, (S. 798 Ziff. 2.a.)).
  • BFH, 03.09.1996 - IV B 107/95

    Grund für eine Beschweisaufnahme

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.06.2001 - 4 K 2146/97
    Ein Steuerpflichtiger, der geltend macht, eine einem Katalogberuf ähnliche Tätigkeit auszuüben, ohne über eine hierfür erforderliche wissenschaftliche Ausbildung zu verfügen, hat die Art. und Weise seines Selbststudiums und die Anwendung seines Fachwissens darzulegen (BFH-Urteil vom 3. September 1996 - IV B 107/95, BFH/NV 1997, 116).
  • FG Rheinland-Pfalz, 20.03.2003 - 4 K 2699/98

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht beim kurzfristigen Halten eines bebauten

    Mit Urteil vom 21. Juni 2001 in dem Verfahren 4 K 2146/97 hat der Senat die gegen den Gewerbesteuermessbescheid 1990 gerichtete Klage des Klägers abgewiesen und hinsichtlich seiner unternehmensberatenden Tätigkeit der Gewerbesteuer unterliegende Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 EStG angenommen.

    Insoweit wird auch auf das Urteil des Senats vom 21. Juni 2001 in dem Verfahren 4 K 2146/97 verwiesen.

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