Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 15 Abs 2 EStG 2002, § 2 Abs 1 S 1 Nr 2 EStG 2002, EStG VZ 2006, § 4 Abs 3 EStG 2002, § 4 Abs 1 EStG 2002
Keine Versteuerung eines Übergangsgewinns im Zeitpunkt des Wechsels zur Liebhaberei - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Besteuerung des Übergangsgewinns nach der Zuordnung eines einkommensteuerrechtlich relevanten Betriebs der Liebhaberei
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Behandlung des Übergangsgewinns beim Wechsel zur Liebhaberei
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Behandlung des Übergangsgewinns beim Wechsel zur Liebhaberei
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Keine Versteuerung des Übergangsgewinns im Zeitpunkt des Wechsels zur Liebhaberei
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
- BFH, 11.05.2016 - X R 61/14
Papierfundstellen
- EFG 2015, 11
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BFH, 10.03.1998 - VIII R 76/96
Ausscheiden des Kommanditisten aus zweigliedriger KG
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
In einem solchen Fall umfasse das Rumpfwirtschaftsjahr nur einen Tag und erstrecke sich ausschließlich auf den Veräußerungsgewinn; ein laufender Geschäftsvorfall und ein darauf beruhender Gewinn brauche im Veranlagungszeitraum der Veräußerung nicht vorzuliegen (vgl. BFH, Urteil vom 10.03.1998, BStBl II 1999, 269). - BFH, 04.09.2008 - IV R 1/07
Ablauf der Festsetzungsfrist bei vorläufiger Steuerfestsetzung - Beseitigung der …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
Sie ist deshalb beseitigt, wenn die maßgeblichen Hilfstatsachen festgestellt werden können und das Finanzamt davon positive Kenntnis hat (BFH, Urteil vom 04.09.2008 IV R 1/07, BStBl II 2009, 335). - BFH, 25.10.1989 - X R 109/87
Eine isolierte Anfechtung des Vorläufigkeitsvermerks bei einer vorläufigen …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
Eine Ungewissheit im Sinne von § 165 Abs. 1 Satz 1 AO darüber, ob ein Steuerpflichtiger mit Gewinnerzielungsabsicht tätig geworden ist, besteht für das Finanzamt, wenn die für die Beurteilung der Gewinnerzielungsabsicht maßgeblichen Hilfstatsachen nicht mit der gebotenen Sicherheit festgestellt werden können (BFH, Urteil vom 25.10.1989 X R 109/87, BStBl II 1990, 278).
- BFH, 20.11.2012 - IX R 7/11
Abgrenzung der Änderungsbefugnisse nach § 165 Abs. 2 Satz 1 und 2 AO - …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
Die Bestandskraft hat zur Folge, dass Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Vorläufigkeit im Verfahren gegen die endgültigen Änderungsbescheide nicht mehr erhoben werden können (…BFH, Urteile vom 29.08.2001 VIII R 1/01, BFH/NV 2002, 465 m.w.N.; vom 20.11.2012 IX R 7/11, BStBl II 2013, 359). - BFH, 29.10.1981 - IV R 138/78
Übergang zur Liebhaberei keine Betriebsaufgabe
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
Die realisierten festgeschriebenen stillen Reserven sind dann als nachträgliche Gewinneinkünfte zu versteuern (vgl. BFH, Urteil vom 29.10.1981 IV R 138/78, BStBl II 1982, 381). - BFH, 14.11.2007 - XI R 32/06
Versteuerung zurückbehaltener Forderungen bei einer Praxiseinbringung nach § 24 …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
In diesen Fällen ist deshalb wegen des Wechsels der Gewinnermittlungsart in der Regel ein Übergangsgewinn zu ermitteln (vgl. BFH, Urteil vom 14.11.2007 XI R 32/06, BFH/NV 2008, 385 m.w.N.). - BFH, 13.12.1979 - IV R 69/74
Freiberufliche Praxis - Veräußerungsgewinn - Teilleistung - Personengesellschaft …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
Dadurch soll gewährleistet werden, dass die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG letztlich zu dem gleichen laufenden Gesamtgewinn führt, wie er auch bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG angefallen wäre (vgl. BFH, Urteil vom 13.12.1979 IV R 69/74, BStBl II 1980, 239). - BFH, 29.08.2001 - VIII R 1/01
Vorläufigkeitsvermerk
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
Die Bestandskraft hat zur Folge, dass Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit der Vorläufigkeit im Verfahren gegen die endgültigen Änderungsbescheide nicht mehr erhoben werden können (BFH, Urteile vom 29.08.2001 VIII R 1/01, BFH/NV 2002, 465 m.w.N.; vom 20.11.2012 IX R 7/11, BStBl II 2013, 359). - BFH, 10.07.1973 - VIII R 34/71
Ausgleichszahlung im Sinne des § 89b HGB kein Gewerbeertrag des mit dem Tode des …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.09.2014 - 3 K 2294/12
a) Veräußert ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, seinen Betrieb, oder gibt er ihn auf, ist er grundsätzlich so zu behandeln, als wäre er im Augenblick der Veräußerung oder Aufgabe zunächst zur Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1 EStG übergegangen (vgl. BFH, Urteile vom 10.07.1973 VIII R 34/71, BStBl II 1973, 786 und vom 13.10.1989 III R 30-31/85, BStBl II 1990, 287).
- BFH, 11.05.2016 - X R 61/14
Behandlung von Wirtschaftsgütern des Umlaufvermögens bei Strukturwandel zur …
Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23. September 2014 3 K 2294/12 aufgehoben.