Rechtsprechung
FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, § 20 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 33 Abs 1 EStG 2002
Außergewöhnliche Belastungen durch Kosten eines erfolgreichen Zivilrechtsstreites - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines Rechtsstreits als außergewöhnliche Belastungen bei Abzielung auf die Erstreitung der Rückzahlung eines in einem Schneeballsystem angelegten Kapitalanlagebetrages
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 9; EStG § 33
Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als Werbungskosten, bzw. außergewöhnliche Belastung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als Werbungskosten, bzw. außergewöhnliche Belastung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2014, 1198
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BFH, 13.07.1993 - VIII R 41/92
Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und Anwaltskosten für gerichtlichen …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
Sie verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 13. Juli 1993 VIII R 41/92), welche auf den Streitfall übertragbar sei.Mit ihrer Klage hiergegen tragen die Kläger vor, die Entscheidung des BFH vom 13. Juli 1993 (VIII R 41/92) sei auf den Streitfall anwendbar.
Entgegen der Auffassung der Kläger ergibt sich aus den von ihnen angeführten Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 24. November 2009 (VIII R 30/07, juris Dokument, Betriebsberater 2010, 1904 ) und vom 13. Juli 1993 (VIII R 41/92, juris Dokument, BFHE 173, 22) kein anderes Ergebnis.
Auch das weitere Urteil des BFH vom 13. Juli 1993 (VIII R 41/92, juris Dokument, BFHE 173, 22) ist nicht im Sinne der Kläger zu verstehen.
- BFH, 24.11.2009 - VIII R 30/07
Werbungskostenabzug bei Kapitalanlagen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
Die Kläger beantragten wegen der gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 5. Januar 2007 (14 K 310/04, Aktenzeichen BFH: VIII R 30/07) eingelegten Revision das Ruhen des Verfahrens.Nichts anderes gelte für die Entscheidung vom 24. November 2009 (VIII R 30/07).
Entgegen der Auffassung der Kläger ergibt sich aus den von ihnen angeführten Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 24. November 2009 (VIII R 30/07, juris Dokument, Betriebsberater 2010, 1904 ) und vom 13. Juli 1993 (VIII R 41/92, juris Dokument, BFHE 173, 22) kein anderes Ergebnis.
- BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10
Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2011 (VI R 42/10, Bundessteuerblatt II 2011, 1015) können Zivilprozesskosten sowohl Kläger- wie Beklagtenseite unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen. - BFH, 06.10.2009 - IX R 50/08
Aufwendungen zur Abwehr von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
Diese Rechtsauffassung hat der BFH mit seinem Urteil vom 6. Oktober 2009 (IX R 50/08, BFH/NV 2010, 622) bestätigt, wonach er mangels eines Veranlassungszusammenhangs nicht von Werbungskosten ausgeht, wenn die Zugehörigkeit eines der Einkunftserzielung dienenden Wirtschaftsgutes zum Vermögen des Steuerpflichtigen bedroht ist; denn in einem solchen Falle stehe nicht die Absicht der Einkunftserzielung, sondern die Verhinderung der Beeinträchtigung des Vermögens des Steuerpflichtigen im Vordergrund. - FG Köln, 05.01.2007 - 14 K 310/04
Abzugsfähigkeit einer Depotgebühr und einer Vermögensverwaltungsgebühr bei den …
Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
Die Kläger beantragten wegen der gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 5. Januar 2007 (14 K 310/04, Aktenzeichen BFH: VIII R 30/07) eingelegten Revision das Ruhen des Verfahrens.