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   FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12   

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https://dejure.org/2013,48318
FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12 (https://dejure.org/2013,48318)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23.10.2013 - 2 K 2169/12 (https://dejure.org/2013,48318)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 2 K 2169/12 (https://dejure.org/2013,48318)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    EStG VZ 2007, EStG VZ 2008, § 20 EStG 2002, § 9 Abs 1 S 1 EStG 2002, § 33 Abs 1 EStG 2002
    Außergewöhnliche Belastungen durch Kosten eines erfolgreichen Zivilrechtsstreites

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Berücksichtigung der Kosten eines Rechtsstreits als außergewöhnliche Belastungen bei Abzielung auf die Erstreitung der Rückzahlung eines in einem Schneeballsystem angelegten Kapitalanlagebetrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9; EStG § 33
    Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als Werbungskosten, bzw. außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Abzugsfähigkeit von Prozesskosten als Werbungskosten, bzw. außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 1198
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 13.07.1993 - VIII R 41/92

    Werbungskostenabzug von Schuldzinsen und Anwaltskosten für gerichtlichen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
    Sie verweisen auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (Urteil vom 13. Juli 1993 VIII R 41/92), welche auf den Streitfall übertragbar sei.

    Mit ihrer Klage hiergegen tragen die Kläger vor, die Entscheidung des BFH vom 13. Juli 1993 (VIII R 41/92) sei auf den Streitfall anwendbar.

    Entgegen der Auffassung der Kläger ergibt sich aus den von ihnen angeführten Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 24. November 2009 (VIII R 30/07, juris Dokument, Betriebsberater 2010, 1904 ) und vom 13. Juli 1993 (VIII R 41/92, juris Dokument, BFHE 173, 22) kein anderes Ergebnis.

    Auch das weitere Urteil des BFH vom 13. Juli 1993 (VIII R 41/92, juris Dokument, BFHE 173, 22) ist nicht im Sinne der Kläger zu verstehen.

  • BFH, 24.11.2009 - VIII R 30/07

    Werbungskostenabzug bei Kapitalanlagen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
    Die Kläger beantragten wegen der gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 5. Januar 2007 (14 K 310/04, Aktenzeichen BFH: VIII R 30/07) eingelegten Revision das Ruhen des Verfahrens.

    Nichts anderes gelte für die Entscheidung vom 24. November 2009 (VIII R 30/07).

    Entgegen der Auffassung der Kläger ergibt sich aus den von ihnen angeführten Urteilen des Bundesfinanzhofs vom 24. November 2009 (VIII R 30/07, juris Dokument, Betriebsberater 2010, 1904 ) und vom 13. Juli 1993 (VIII R 41/92, juris Dokument, BFHE 173, 22) kein anderes Ergebnis.

  • BFH, 12.05.2011 - VI R 42/10

    Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
    Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 12. Mai 2011 (VI R 42/10, Bundessteuerblatt II 2011, 1015) können Zivilprozesskosten sowohl Kläger- wie Beklagtenseite unabhängig vom Gegenstand des Prozesses aus rechtlichen Gründen zwangsläufig erwachsen.
  • BFH, 06.10.2009 - IX R 50/08

    Aufwendungen zur Abwehr von Rückübertragungsansprüchen nach dem Vermögensgesetz

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
    Diese Rechtsauffassung hat der BFH mit seinem Urteil vom 6. Oktober 2009 (IX R 50/08, BFH/NV 2010, 622) bestätigt, wonach er mangels eines Veranlassungszusammenhangs nicht von Werbungskosten ausgeht, wenn die Zugehörigkeit eines der Einkunftserzielung dienenden Wirtschaftsgutes zum Vermögen des Steuerpflichtigen bedroht ist; denn in einem solchen Falle stehe nicht die Absicht der Einkunftserzielung, sondern die Verhinderung der Beeinträchtigung des Vermögens des Steuerpflichtigen im Vordergrund.
  • FG Köln, 05.01.2007 - 14 K 310/04

    Abzugsfähigkeit einer Depotgebühr und einer Vermögensverwaltungsgebühr bei den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 23.10.2013 - 2 K 2169/12
    Die Kläger beantragten wegen der gegen ein Urteil des Finanzgerichts Köln vom 5. Januar 2007 (14 K 310/04, Aktenzeichen BFH: VIII R 30/07) eingelegten Revision das Ruhen des Verfahrens.
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