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   FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13   

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https://dejure.org/2014,36043
FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13 (https://dejure.org/2014,36043)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24.09.2014 - 2 K 1611/13 (https://dejure.org/2014,36043)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 24. September 2014 - 2 K 1611/13 (https://dejure.org/2014,36043)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 15 Abs 2 EStG 1990, § 15 Abs 2 EStG 1997
    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht bei verlustbringenden, im Nebenerwerb ausgeübten wechselnden Betätigungen im Bereich Kosmetik/Wellness/Gesundheit

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung steuerlich relevanter Verluste aus Gewerbebetrieb von einer nicht berücksichtigungsfähigen Liebhaberei

  • Betriebs-Berater

    Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellnessbereich kein Gewerbebetrieb

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 2; EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht bei Verlust bringenden, im Nebenerwerb ausgeübten wechselnden Betätigungen im Bereich Kosmetik/Wellness/Gesundheit

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Gewinnerzielungsabsicht bei Verlust bringenden, im Nebenerwerb ausgeübten wechselnden Betätigungen im Bereich Kosmetik/Wellness/Gesundheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Finanzgericht Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich kein Gewerbebetrieb

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich stellen keinen Gewerbebetrieb dar

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich kein Gewerbebetrieb

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kleingewerbe: Ausbleibende Gewinne führen zu Problemen mit dem Finanzamt

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich

  • weka.de (Kurzinformation)

    Sind nebenberufliche Dienstleistungen im Wellness- und Schönheitsbereich ein Gewerbe?

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Nebenberufliche, verlustbehaftete Wellnessleistungen sind nur Liebhaberei

In Nachschlagewerken

Papierfundstellen

  • BB 2014, 2966
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 27.01.2000 - IV R 33/99

    Pferdezucht als Liebhaberei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
    War ein Betrieb jedoch bei objektiver Betrachtung von vornherein nicht zur Erzielung eines Totalgewinnes in der Lage und fehlt ein schlüssiges Betriebskonzept, so sind an die persönlichen Motive für die Hinnahme der Verluste keine hohen Anforderungen mehr zu stellen, sondern es ist anzunehmen, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus im Bereich seiner Lebensführung liegenden persönlichen Gründen oder Neigungen ausgeübt hat (BFH, Urteil vom 27. Januar 2000, IV R 33/99, BStBl II 2000, 227).
  • BFH, 21.08.2013 - X R 20/10

    Keine Beseitigung der Ungewissheit einer vorläufigen Steuerfestsetzung bei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
    Die Ungewissheit betreffend die Einkünfteerzielungsabsicht ist erst dann beseitigt, wenn die zu ihrer Beurteilung heranzuziehenden äußerlichen Merkmale (Hilfstatsachen) entstanden sind und dem Finanzamt bekannt werden (BFH, Urteil vom 21. August 2013, X R 20/10, BFH/NV 2014, 524).
  • FG Baden-Württemberg, 21.06.2010 - 6 K 97/07

    Tätigkeit eines Reiki-Lebensberaters als Liebhaberei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
    Realistische Einnahmevorstellungen auf hinreichend gesicherter Tatsachenbasis sind jedoch Grundlage jeder unternehmerischen Tätigkeit (Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21. Juni 2010, 6 K 97/07, EFG 2011, 231).
  • BFH, 23.05.2007 - X R 33/04

    Schlüssiges Betriebskonzept als Voraussetzung für den Nachweis der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
    Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Tätigkeit dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit eröffnet, Kosten der privaten Lebensführung in den einkommensteuerrelevanten Bereich zu verlagern (BFH, Urteil vom 23. Mai 2007, X R 33/04, BStBl II 2007, 874).
  • BFH, 14.12.2004 - XI R 6/02

    Gewinnerzielungsabsicht eines Rechtsanwalts bei langjähriger Verlusterzielung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
    Der Anscheinsbeweis entfällt jedoch dann, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass im konkreten Fall nicht das Streben nach einem Totalgewinn, sondern persönliche Beweggründe des Steuerpflichtigen für die Fortführung der verlustbringenden Aktivität bestimmend waren (BFH, Urteil vom 14. Dezember 2004, XI R 6/02, BStBl II 2005, 392).
  • BFH, 26.02.2004 - IV R 43/02

    Liebhaberei am Ende einer freiberuflichen Tätigkeit

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
    Das fehlende Bemühen, Verlustursachen zu ermitteln und ihnen mit geeigneten Maßnahmen entgegenzutreten, zeigt an, dass diese aus im persönlichen Bereich liegenden Motiven hingenommen werden (BFH, Urteil vom 26. Februar 2004, IV R 43/02, BStBl II 2004, 455).
  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
    Unter bestimmten weiteren Voraussetzungen kann auch die bloße Möglichkeit, entstehende Verluste mit steuersparender Wirkung mit anderen Einkünften zu verrechnen, als maßgebliches persönliches Motiv dafür herangezogen werden, dass der Steuerpflichtige die verlustbringende Tätigkeit aus einkommensteuerlich unbeachtlichen Beweggründen ausübt (BFH, Urteil vom 21. Juli 2004, X R 33/03, BStBl II 2004, 1083).
  • BFH, 15.11.2006 - XI R 58/04

    Schuldzinsenabzug; Liebhaberei

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
    Selbständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfstätigkeiten oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit darstellen, müssen auch selbständig beurteilt werden (sog. Segmentierung, vgl. BFH, Urteil vom 15. November 2006, XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434).
  • BFH, 14.04.2000 - X B 118/99

    Liebhaberei; Yachtvercharterung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
    Er war mithin auf die Art der Betriebsführung als einem wesentlichen äußeren Kriterium, an dem die Gewinnerzielungsabsicht zu messen ist, zurückzuführen (BFH, Beschluss vom 14. April 2000, X B 118/99, BFH/NV 2000, 1333).
  • BFH, 24.11.1988 - IV R 37/85

    Unmögliche Feststellung von Verlusten aus einer landwirtschaftlichen Betätigung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 24.09.2014 - 2 K 1611/13
    Ist für die Dauer eines Unternehmens kein bestimmter Zeitraum festgelegt, kann zur Errechnung eines Totalgewinnes nur darauf abgestellt werden, ob sich nach den Absichten des Steuerpflichtigen in absehbarer Zeit ein Überschuss des Betriebsvermögens ergibt (ständige Rechtsprechung, vgl. bereits das Urteil des BFH vom 24. November 1988, IV R 37/85, BFH/NV 1989, 574).
  • BFH, 04.07.2007 - VII B 39/07

    Verwirkung von Steueransprüchen

  • FG Baden-Württemberg, 18.03.2008 - 4 K 111/06

    Segmentierung gewerblicher Einkünfte bei fehlender Gewinnerzielungsabsicht nach

  • FG München, 31.07.2008 - 1 K 441/08

    Gewinnerzielungsabsicht einer auch nebenberuflich tätigen Ärztin

  • FG Berlin-Brandenburg, 17.11.2016 - 4 K 4159/13

    Pferdezucht und geplante Reittherapie (Hippotherapie) eines selbständig tätigen

    a) Eine einkommensteuerlich zu beachtende Betätigung ist nur dann gegeben, wenn und soweit die Absicht besteht, auf Dauer gesehen nachhaltig Gewinne bzw. Einnahmenüberschüsse zu erzielen (vgl. allgemein dazu Finanzgericht [FG] Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2014 2 K 1611/13, juris).

    Selbständige Tätigkeitsbereiche, die nicht lediglich bloße Hilfstätigkeiten oder Nebentätigkeiten zu einer Haupttätigkeit darstellen, müssen auch selbständig beurteilt werden (sog. Segmentierung, vgl. BFH-Urteil vom 15. November 2006, XI R 58/04, BFH/NV 2007, 434; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2014 2 K 1611/13, juris).

    Ansonsten hätte es der Steuerpflichtige jederzeit in der Hand, eine aus persönlichen Neigungen betriebene verlustbringende Tätigkeit im Wege rein organisatorischer, keinen besonderen Aufwand erfordernder Maßnahmen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit zu bringen (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. September 2014 2 K 1611/13, juris, m. w. N.).

  • FG München, 19.05.2015 - 2 K 2799/12

    Fehlende Gewinnerzielungsabsicht, Beraterverträge, Einfamilienhaus

    Die Erzielung von Betriebseinnahmen wird nachlässiger verfolgt, die Ausgabendisziplin ist weniger ausgeprägt als bei hauptberuflichen Tätigkeiten und die Kosten-Nutzen-Relation tritt zurück, weil der Steuerpflichtige durch die Verluste tatsächlich existentiell nicht belastet wird (vgl. Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 24. September 2014 2 K 1611/13, BB 2014, 2966, m.w.N.).
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