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   FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01   

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FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01 (https://dejure.org/2005,13227)
FG Saarland, Entscheidung vom 13.09.2005 - 1 K 62/01 (https://dejure.org/2005,13227)
FG Saarland, Entscheidung vom 13. September 2005 - 1 K 62/01 (https://dejure.org/2005,13227)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ladenlokal als wesentliche Betriebsgrundlage eines Friseurgeschäfts - Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Geschäftslokal eines Friseurs als wesentliche Betriebsgrundlage; Darlehen unter nahen Angehörigen (§§ 15, 20 EStG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Betriebsaufspaltung; Zulässigkeit einer Anfechtungsklage; Vorliegen einer Beschwer bei unzutreffendem Ansatz einzelner Besteuerungsgrundlagen; Vorliegen einer wesentlichen Betriebsgrundlage; Qualifizierung von Mietzahlungen einer ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 § 20; FGO § 41
    Betriebsaufspaltung; wesentliche Betriebsgrundlage; nahe Angehörige; Darlehen; Feststellungsklage; Einkommensteuer 1995, 1998 und Feststellung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Betriebsaufspaltung - wesentliche Betriebsgrundlage - nahe Angehörige - Darlehen - Feststellungsklage - Einkommensteuer 1995, 1998 und Feststellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 16.12.1998 - X R 139/95

    Anschaffungskosten bei Darlehensübernahme zwischen nahen Angehörigen

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
    Je mehr die Umstände auf eine private Veranlassung hindeuten, desto strengere Anforderungen sind an den Fremdvergleich zu stellen (BFH vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BFH/NV 1999, 780).

    Bei einem verzinslichen Darlehen ist die Fremdüblichkeit insbesondere anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen (vgl. BFH vom 16. Dezember 1998 X R 139/95, BStBl II 2000, 393, m.w.N.).

  • BFH, 03.06.2003 - IX R 15/01

    Betriebsaufspaltung, Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
    Ein Grundstück ist wesentliche Betriebsgrundlage, wenn es die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Betriebsgesellschaft bildet, und zwar auch dann, wenn es für den jeweiligen Unternehmenszweck der Betriebsgesellschaft nicht besonders gestaltet wurde (BFH vom 11. Februar 2003 IX R 43/01, BFH/NV 2003, 910 für eine Goldschmiede- und Feinmechanikerwerkstatt; vom 3. Juni 2003 IX R 15/01 BFH/NV 2003, 1321 für einen Einzel- und Großhandel mit medizinischen Gebrauchsgütern; vom 18. September 2002 X R 4/01, BFH/NV 2003, 41 für eine Bauunternehmung).
  • BFH, 18.12.1990 - VIII R 1/88

    Getrennte Beurteilung von Schenkungs- und Darlehensvereinbarungen unter

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
    Bei Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, steht die fehlende Besicherung der Anerkennung der vertragsgemäß geleisteten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dann nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen wurde (BFH vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88, BStBl II 1991, 911; vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156; vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334).
  • BFH, 23.05.2000 - VIII R 11/99

    Betriebsaufspaltung: Bürogebäude als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
    Es kommt auch nicht darauf an, dass die betrieblichen Anforderungen auch von einem anderen Gebäude hätten erfüllt werden können oder das angemietete Gebäude auch für andere Zwecke hätte genutzt werden können (für ein Ingenieurbüro: BFH vom 23. Mai 2000 VIII R 11/99, BStBl. II 2000, 621 m.w.N.).
  • BFH, 11.02.2003 - IX R 43/01

    Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
    Ein Grundstück ist wesentliche Betriebsgrundlage, wenn es die räumliche und funktionale Grundlage für die Geschäftstätigkeit der Betriebsgesellschaft bildet, und zwar auch dann, wenn es für den jeweiligen Unternehmenszweck der Betriebsgesellschaft nicht besonders gestaltet wurde (BFH vom 11. Februar 2003 IX R 43/01, BFH/NV 2003, 910 für eine Goldschmiede- und Feinmechanikerwerkstatt; vom 3. Juni 2003 IX R 15/01 BFH/NV 2003, 1321 für einen Einzel- und Großhandel mit medizinischen Gebrauchsgütern; vom 18. September 2002 X R 4/01, BFH/NV 2003, 41 für eine Bauunternehmung).
  • BFH, 18.04.2000 - VIII R 74/96

    Steuerliche Anerkennung von Darlehensverträgen zwischen Angehörigen

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
    Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbildbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine nicht ernstliche Vereinbarung zulassen (vgl. BFH vom 26. Juni 1996 X R 155/94, BStBl II 1998, 573, 575; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BStBl II 1998, 349; vom 18. April 2000 VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 80/92

    Kindergeld - Niedrige Einkommen - Miteigentumsanteil

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
    Der unzutreffende Ansatz einzelner Besteuerungsgrundlagen beschwert einen Kläger ausnahmsweise nur dann, wenn dieser für andere Verfahren bindend ist (ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 124/92, BStBl. II 1995, 628 und IX R 80/92, BStBl. II 1995, 537; vom 29. Mai 1996 III R 49/93, BStBl II 1996, 654).
  • BFH, 26.06.1996 - X R 155/94

    Ehegatten-Arbeitsverhältnis: Unregelmäßige Gehaltszahlung

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
    Vielmehr sind die einzelnen Kriterien des Fremdvergleichs im Rahmen der gebotenen Gesamtbildbetrachtung unter dem Gesichtspunkt zu würdigen, ob sie den Rückschluss auf eine nicht ernstliche Vereinbarung zulassen (vgl. BFH vom 26. Juni 1996 X R 155/94, BStBl II 1998, 573, 575; vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BStBl II 1998, 349; vom 18. April 2000 VIII R 74/96, BFH/NV 2001, 152).
  • BFH, 20.12.1994 - IX R 124/92

    Beschwer durch Nullbescheid wegen Bindungswirkung für Leistungen nach dem

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
    Der unzutreffende Ansatz einzelner Besteuerungsgrundlagen beschwert einen Kläger ausnahmsweise nur dann, wenn dieser für andere Verfahren bindend ist (ständige Rechtsprechung des BFH, s. z.B. Urteile vom 20. Dezember 1994 IX R 124/92, BStBl. II 1995, 628 und IX R 80/92, BStBl. II 1995, 537; vom 29. Mai 1996 III R 49/93, BStBl II 1996, 654).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 150/85

    Steuerliche Anerkennung von Verwandtendarlehen

    Auszug aus FG Saarland, 13.09.2005 - 1 K 62/01
    Bei Anschaffungsdarlehen, die nach ihrem Anlass wie von einem Fremden gewährt werden, steht die fehlende Besicherung der Anerkennung der vertragsgemäß geleisteten Zinsen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten dann nicht entgegen, wenn das Rechtsgeschäft von volljährigen und voneinander wirtschaftlich unabhängigen Angehörigen geschlossen wurde (BFH vom 4. Juni 1991 IX R 150/85, BStBl II 1991, 838; vom 18. Dezember 1990 VIII R 1/88, BStBl II 1991, 911; vom 4. März 1993 X R 70/91, BFH/NV 1994, 156; vom 9. Oktober 2001 VIII R 5/01, BFH/NV 2002, 334).
  • BFH, 25.01.2000 - VIII R 50/97

    Partiarisches Darlehen zwischen Angehörigen

  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

  • BFH, 09.10.2001 - VIII R 5/01

    Darlehensvertrag - Vertrag zwischen nahen Angehörigen - Einkommensteuerbescheid -

  • BFH, 29.05.1996 - III R 49/93

    Keine Beschwer durch Nullbescheid, auch wenn strittige außergewöhnliche

  • BFH, 04.03.1993 - X R 70/91

    Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (§ 12 EStG )

  • BFH, 18.09.2002 - X R 4/01

    Betriebsaufspaltung; Grundstück als wesentliche Betriebsgrundlage

  • BFH, 29.10.1997 - I R 24/97

    VGA bei Darlehensverträgen

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