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   FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09   

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FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09 (https://dejure.org/2012,12968)
FG Saarland, Entscheidung vom 29.02.2012 - 1 K 1342/09 (https://dejure.org/2012,12968)
FG Saarland, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 1 K 1342/09 (https://dejure.org/2012,12968)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 4 Abs. 3; AO § 173 Abs. 1 Nr. 1
    Veruntreute Fremdgelder erhöhen die Betriebseinnahmen (und damit den Gewinn) eines Rechtsanwalts und sind keine durchlaufende Posten Bei Bekanntwerden dieses Sachverhalts im Rahmen einer Betriebsprüfung handelt es sich um neue Tatsachen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Veruntreute Fremdgelder erhöhen die Betriebseinnahmen (und damit den Gewinn) eines Rechtsanwalts und sind keine durchlaufende Posten - Bei Bekanntwerden dieses Sachverhalts im Rahmen einer Betriebsprüfung handelt es sich um neue Tatsachen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Veruntreute Fremdgelder sind Betriebseinnahmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2012, 1328
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BFH, 15.05.2008 - IV R 25/07

    Einziehung fremder Gelder aufgrund einer Inkassovollmacht - Abredewidrige

    Auszug aus FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
    Kennzeichnend für durchlaufende Posten ist die Verknüpfung von Einnahme und Ausgabe zu einem einheitlichen Vorgang (BFH vom 15. Mai 2008 IV R 25/07, BStBl II 2008, 715 ).

    So hatte der BFH in einem Fall des Tankstellenpächters, welcher Verkaufserlöse (aus Shops), die nach dem Vertrag mit dem "Kommissionär" unmittelbar mit Vereinnahmung in dessen Eigentum übergingen, bar entnahm und für private Zwecke verwendete, die Annahme von Betriebseinnahmen verneint, da das Betriebsvermögen nicht berührt worden sei (BFH vom 4. November 2004 III R 5/03, BStBl II 2005, 277 ); folglich hat er auch einen betrieblichen Veranlassungszusammenhang mit einem zur Finanzierung der Zahlung an den Kommissionär aufgenommenen Darlehen und dem folgend den Abzug der entsprechenden Zinsen als Betriebsausgaben verneint (ähnlich auch BFH vom 15. Mai 2008 IV R 25/07, BStBl II 2008, 715 ).

  • BFH, 20.12.2000 - I R 50/00

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden nach § 18 AStG

    Auszug aus FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
    Bei groben Pflichtverletzungen (z.B. keine Abgabe der Steuerklärung), die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das Finanzamt im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381 ; vom 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl II 2001, 484 ).
  • BFH, 18.12.1984 - VIII R 195/82

    Schätzung - Anforderungen an eine Schätzung - Reingewinnschätzung - Schätzung der

    Auszug aus FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
    Aber auch dann muss die Schätzung in sich schlüssig, ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH vom 8. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226 ; vom 9. Dezember 2001 VI R 72/97, BStBl II 2001, 775 ).
  • BFH, 29.03.2001 - IV R 67/99

    Gewinnschätzung bei Landwirten

    Auszug aus FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
    Bei groben Pflichtverletzungen (z.B. keine Abgabe der Steuerklärung), die darauf hindeuten, dass Einkünfte verheimlicht werden sollen, kann sich das Finanzamt im Gegenteil an der oberen Grenze des Schätzungsrahmens orientieren (BFH vom 20. Dezember 2000 I R 50/00, BStBl II 2001, 381 ; vom 29. März 2001 IV R 67/99, BStBl II 2001, 484 ).
  • BFH, 12.09.2001 - VI R 72/97

    Übernachtungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
    Aber auch dann muss die Schätzung in sich schlüssig, ihre Ergebnisse müssen wirtschaftlich vernünftig und möglich sein (BFH vom 8. Dezember 1984 VIII R 195/82, BStBl II 1986, 226 ; vom 9. Dezember 2001 VI R 72/97, BStBl II 2001, 775 ).
  • BFH, 13.08.1997 - I R 85/96

    Durchlaufende Posten bei einem Berufsverband

    Auszug aus FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
    Demgemäß setzt die Annahme eines durchlaufenden Postens weder die Existenz eines Treuhandverhältnisses voraus (BFH vom 13. August 1997 I R 85/96, BStBl II 1998, 161 ) noch ist es erforderlich, dass die vereinnahmten Beträge gesonderten Konten gutgeschrieben werden (BFH vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BStBl II 1974, 518 und vom 13. August 1997 I R 85/96, BStBl II 1998, 161 ).
  • BFH, 15.05.1974 - I R 255/71

    Tankstellenverwalter - Gewinnermittlung durch Überschußrechnung -

    Auszug aus FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
    Demgemäß setzt die Annahme eines durchlaufenden Postens weder die Existenz eines Treuhandverhältnisses voraus (BFH vom 13. August 1997 I R 85/96, BStBl II 1998, 161 ) noch ist es erforderlich, dass die vereinnahmten Beträge gesonderten Konten gutgeschrieben werden (BFH vom 15. Mai 1974 I R 255/71, BStBl II 1974, 518 und vom 13. August 1997 I R 85/96, BStBl II 1998, 161 ).
  • BGH, 26.10.1998 - 5 StR 746/97

    Begünstigung durch Verschleierung von Vermögen durch einen Rechtsanwalt;

    Auszug aus FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
    Schätzungen der Höhe hinterzogener Steuern sind nach § 96 Abs. 1 Satz 1 FGO i.V.m. § 162 AO 1977 trotz Geltung des Grundsatzes "in dubio pro reo" möglich (vgl. dazu auch BFH vom 1. August 2001 II R 48/00, BFH/NV 2002, 155 , sowie BGH vom 13. Oktober 1994 5 StR 134/94, HFR 1995, 476; BGH vom 26. Oktober 1998 5 StR 746/97, HFR 1999, 578).
  • BFH, 22.07.1988 - III R 175/85

    Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise

    Auszug aus FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
    Betriebseinnahmen sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlasst sind (BFH vom 22. Juli 1988 III R 175/85, BStBl II 1988, 995 ).
  • BFH, 04.11.2004 - III R 5/03

    Abzug von Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Agenturgeldern

    Auszug aus FG Saarland, 29.02.2012 - 1 K 1342/09
    So hatte der BFH in einem Fall des Tankstellenpächters, welcher Verkaufserlöse (aus Shops), die nach dem Vertrag mit dem "Kommissionär" unmittelbar mit Vereinnahmung in dessen Eigentum übergingen, bar entnahm und für private Zwecke verwendete, die Annahme von Betriebseinnahmen verneint, da das Betriebsvermögen nicht berührt worden sei (BFH vom 4. November 2004 III R 5/03, BStBl II 2005, 277 ); folglich hat er auch einen betrieblichen Veranlassungszusammenhang mit einem zur Finanzierung der Zahlung an den Kommissionär aufgenommenen Darlehen und dem folgend den Abzug der entsprechenden Zinsen als Betriebsausgaben verneint (ähnlich auch BFH vom 15. Mai 2008 IV R 25/07, BStBl II 2008, 715 ).
  • BFH, 01.08.2001 - II R 48/00

    Vermögensteuer-Hinterziehung - Festsetzung von Hinterziehungszinsen gegen die

  • BFH, 04.05.2005 - XI B 230/03

    Steuerfahndung; Rechtsweg; Grundsatz "in dubio pro reo"

  • BFH, 16.11.1982 - VIII R 95/81

    Zu den Voraussetzungen für eine Rückstellung wegen drohender Verluste aus

  • BFH, 30.01.1975 - IV R 190/71

    Einnahmezufluß - Kalenderjahr - Herausgabeanspruch - Pfändung - Überweisung -

  • BGH, 13.10.1994 - 5 StR 134/94

    Doppelbesteuerungsabkommen - Einkommensteuer - Gewerbesteuer

  • BFH, 19.03.1987 - IV R 140/84

    Betriebsausgabeneigenschaft bei Zahlung von Schadenseratz

  • BFH, 31.08.1967 - V 241/64

    Orientierung an der Wirklichkeit bei Schätzung eines unklaren Sachverhaltes

  • BFH, 18.12.1975 - IV R 12/72

    Gebührenpflichtige Verwarnung - Betriebsausgabe - Rechtsanwaltsgebühren -

  • BFH, 27.06.1996 - IV B 69/95

    Ist ein Anwalt vorsteuerabzugsberechtigt, hat er gegenüber seinem Auftraggeber

  • BFH, 16.12.2014 - VIII R 19/12

    Behandlung der durch einen Rechtsanwalt veruntreuten Fremdgelder in der

    Auf die Revision der Kläger werden das Urteil des Finanzgerichts des Saarlandes vom 29. Februar 2012  1 K 1342/09, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 25. Juni 2009 und die Einkommensteuerbescheide des Beklagten für die Streitjahre 1996 bis 2001 (jeweils vom 22. April 2008) aufgehoben.

    Die Entscheidung des FG vom 29. Februar 2012  1 K 1342/09 ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2012, 1328 veröffentlicht.

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.03.2017 - 2 K 2100/15

    Zum Zufluss von Betriebseinnahmen bei Vereinnahmung von Fremdgeldern und

    Auch das Finanzgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 29. Februar 2012, 1 K 1342/09, EFG 2012, 1328, entschieden, dass die Verklammerung von Vereinnahmung und Verausgabung nicht mehr gegeben ist, wenn ein Rechtsanwalt von einem Schuldner vereinnahmte Mandantengelder veruntreut, indem er sie bei Fälligkeit abredewidrig und wissentlich nicht an seinen Mandanten weiterleitet.
  • FG Köln, 19.09.2022 - 7 K 2272/21

    Änderung eines bestandskräftigen Erbschaftsteuerbescheids aufgrund eines

    Tatsache ist jeder Lebensvorgang, der insgesamt oder teilweise den gesetzlichen Steuertatbestand oder ein einzelnes Merkmal dieses Tatbestands erfüllt; also Zustände und Vorgänge der Seinswelt, die Eigenschaften der Gegenstände dieser Seinswelt und die gegenseitigen Beziehungen zwischen diesen Gegenständen (st. Rspr. BFH-Urteil v. 6. September 1962 - V 166/59 U, BStBl. III 1962, 494; BFH-Urteil v. 14. Januar 1998 - II R 9/97, BStBl. II 1998, 371; BFH--Urteil v. 12. März 2019 - IX R 29/17, BFH/NV 2019, 1057), z.B. Einnahmen, Ausgaben, Forderungen, Verbindlichkeiten (BFH-Urteil v. 21. Februar 2017 - VIII R 46/13, BStBl. II 2017, 745; FG Düsseldorf, Urteil v. 12. Juli 1997 - 18 K 5844/92 E, juris; FG Saarland, Urteil v. 29. Februar 2012 - 1 K 1342/09, juris), fehlende Aufzeichnungen über Einnahmen (BFH-Urteil v. 21. Februar 2017 - VIII R 46/13, BStBl. II 2017, 745), Höhe von Schuldzinsen (BFH-Urteil v. 9. April 2014 - X R 1/11, BFH/NV 2014, 1499), Mitgliedschaft in der Kirche (FG Hamburg, Urteil v. 31. Oktober 1997 - II 116/97, juris), Mietverhältnisse (FG München, Urteil v. 20. November 2017 - 7 K 2023/16, juris); gesellschaftsrechtliche Verhältnisse (FG Düsseldorf, Urteil v. 8. Dezember 2010 - 7 K 3228/09 GE, juris), Typ und Bauweise eines Kfz.
  • FG Düsseldorf, 20.11.2018 - 13 K 3285/17

    Bekanntgabe von Feststellungsbescheiden an ausgeschiedenen

    Diese Auffassung wird sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur vertreten (vgl. etwa Urteil des FG des Saarlandes vom 29.2.2012 1 K 1342/09, Entscheidungen der Finanzgerichte 2012, 1328 zur Einnahmen-Überschuss-Rechnung; Hauskötter, RVG professionell, 2003, 107).
  • FG Köln, 05.06.2014 - 15 K 2605/12

    Abgrenzung von Betriebseinnahme und durchlaufendem Posten und Folgen für die

    Maßgebend ist, dass der Kläger das Geld nicht mehr im fremden Namen und auf fremde Rechnung verwahrt, sondern auf eigene Rechnung und im eigenen Namen vereinnahmt hat (vgl. zum unberechtigten Zugriff BFH-Beschluss vom 17.10.2012 VIII S 16/12, BFH/NV 2013, 32; Urteil des FG des Saarlandes vom 29.02.2012 1 K 1342/09, EFG 2012, 1328, Rev. VIII R 19/12).
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