Abgabenordnung
Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192) |
1. Unterabschnitt - Steuerfestsetzung (§§ 155 - 178a) |
III. Bestandskraft (§§ 172 - 177) |
(1) Steuerbescheide sind aufzuheben oder zu ändern,
1. | soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen, | |
2. | 1soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer niedrigeren Steuer führen und den Steuerpflichtigen kein grobes Verschulden daran trifft, dass die Tatsachen oder Beweismittel erst nachträglich bekannt werden. 2Das Verschulden ist unbeachtlich, wenn die Tatsachen oder Beweismittel in einem unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang mit Tatsachen oder Beweismitteln im Sinne der Nummer 1 stehen. |
(2) 1Abweichend von Absatz 1 können Steuerbescheide, soweit sie auf Grund einer Außenprüfung ergangen sind, nur aufgehoben oder geändert werden, wenn eine Steuerhinterziehung oder eine leichtfertige Steuerverkürzung vorliegt. 2Dies gilt auch in den Fällen, in denen eine Mitteilung nach § 202 Abs. 1 Satz 3 ergangen ist.
Rechtsprechung zu § 173 AO
5.512 Entscheidungen zu § 173 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 25.03.2021 - VIII R 7/18
Zur Berücksichtigung nacherklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 173 Abs. ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 ...
- FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
- BFH, 26.05.2020 - IX R 30/19
Nachträgliches Bekanntwerden i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO - offenbare ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hessen, 10.09.2019 - 4 K 1018/19
Vergessene Afa in der Einkommensteuererklärung als offenbare Unrichtigkeit
- FG Hessen, 10.09.2019 - 4 K 1018/19
- BFH, 21.02.2017 - VIII R 46/13
Zum Verhältnis einer gesonderten und einheitlichen Feststellung von ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 2667/17
Gesonderte und einheitliche Feststellung, Neue Tatsache, Progressionsvorbehalt, ...
- FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 883/10
Änderung wegen neuer Tatsache, Treu und Glauben, Verletzung von ...
- BVerfG, 12.09.2018 - 1 BvR 2667/17
- BFH, 15.02.2023 - VI R 13/21
Keine inzidente Anfechtung einer Lohnsteuer-Anmeldung durch Anfechtung eines ...
- FG Rheinland-Pfalz, 16.06.2015 - 5 K 1154/13
Vernichtung von Akten ist keine Entschuldigung
- BFH, 10.09.2020 - IV R 6/18
Unbeachtlichkeit des Verschuldens bei Änderung eines Gewinnfeststellungsbescheids ...
Querverweise
Auf § 173 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)