Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,61273
FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15 (https://dejure.org/2017,61273)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.2017 - 3 K 268/15 (https://dejure.org/2017,61273)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 2017 - 3 K 268/15 (https://dejure.org/2017,61273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,61273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 2 Abs. 6 S. 1 EStG; § 32d Abs. 1 EStG
    Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden aufgrund nacherklärter Kapitaleinkünfte; Nacherklärung von nicht dem inländischen Steuerabzug unterworfenen Kapitalerträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung von bestandskräftigen Einkommensteuerbescheiden aufgrund nacherklärter Kapitaleinkünfte; Nacherklärung von nicht dem inländischen Steuerabzug unterworfenen Kapitalerträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Zur Änderung bestandskräftiger Bescheide aufgrund nacherklärter Kapitaleinkünfte

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Änderung bestandskräftiger ESt-Bescheide nach § 173 Abs. 1 Nr. 2a AO aufgrund nacherklärter Kapitaleinkünfte

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2018, 1333
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 14/13

    Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Günstigerprüfung) nach §

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
    Daher ist Vergleichsmaßstab aufgrund der mit der Einführung des gesonderten Tarifs für Kapitaleinkünfte als Schedule verbundenen Besonderheiten in diesem Fall nicht allein die im zu ändernden Einkommensteuerbescheid festgesetzte Steuer, sondern vielmehr ist auch die durch den Steuerabzug abgegoltene Einkommensteuer zu berücksichtigen (zu alledem BFH-Urteil vom 12. Mai 2015 VIII R 14/13, BStBl. II 2015, 806).
  • BFH, 17.06.2009 - VI R 46/07

    Anfechtung eines Einkommensteuerbescheids zwecks Anrechnung höherer

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
    Die begehrte höhere Anrechnung von Steuerabzugsbeträgen ist deshalb nur möglich, wenn zunächst die nacherklärten Kapitalerträge vollständig in die Veranlagung einbezogen werden (zu alledem BFH-Urteil vom 17. Juni 2009 VI R 46/07, BStBl. II 2010, 72).
  • BFH, 28.03.1985 - IV R 159/82

    Neue Tatsachen nach Schätzung; unmittelbarer und mittelbarer Zusammenhang

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
    Ein derartiger unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang ist gegeben, wenn eine zu einer höheren Besteuerung führende Tatsache die zu einer Steuerermäßigung führende Tatsache ursächlich bedingt, so dass der steuererhöhende Vorgang nicht ohne den steuermindernden Vorgang denkbar ist (vgl. BFH-Urteil vom 28. März 1985 IV R 159/82, BStBl. II 1986, 120).
  • BFH, 02.08.1983 - VIII R 190/80

    Bei Anwendung des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO sind steuermindernde Tatsachen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
    Die Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO werden auch nicht gegeneinander gewichtet, so dass eine in ihrer finanziellen Auswirkung geringfügige Tatsache zu einer beträchtlichen Steuererstattung führen kann (vgl. BFH-Urteil vom 2. August 1983 VIII R 190/80 BStBl. 1984, 4).
  • BFH, 24.08.2009 - VII B 42/09

    Keine Steueranrechnung bei nicht erklärten Einkünften - Steuerlicher

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
    So verhält es sich im Streitfall, da nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer auf die Einkommensteuerschuld nur angerechnet wird, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist (BFH-Beschluss vom 24. August 2009 VII B 42/09, BFH/NV 2009, 198).
  • BFH, 11.11.2008 - X B 190/07

    Unterbrechung des Rechtsstreits bei Widerruf der Rechtsanwaltszulassung des

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
    So verhält es sich im Streitfall, da nach § 36 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) die durch Steuerabzug erhobene Einkommensteuer auf die Einkommensteuerschuld nur angerechnet wird, soweit sie auf die bei der Veranlagung erfassten Einkünfte entfällt und nicht die Erstattung beantragt oder durchgeführt worden ist (BFH-Beschluss vom 24. August 2009 VII B 42/09, BFH/NV 2009, 198).
  • BFH, 16.03.1990 - VI R 90/86

    Steuerfestsetzung - Änderung - Wirkung eines Änderung - Nachträglich behauptete

    Auszug aus FG Niedersachsen, 17.05.2017 - 3 K 268/15
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift kann nur aus einem Vergleich der ursprünglichen mit der beabsichtigten Steuerfestsetzung abgeleitet werden, ob die beabsichtigte Änderung zu einer höheren oder niedrigeren Steuer führt (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 16. März 1990 VI R 90/86, BStBl. II 1990, 610).
  • BFH, 25.03.2021 - VIII R 7/18

    Zur Berücksichtigung nacherklärter Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 173 Abs.

    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 17.05.2017 - 3 K 268/15 aufgehoben.

    Das Finanzgericht (FG) war der Auffassung, die begehrte Änderung der bestandskräftigen Einkommensteuerbescheide sei gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO zulässig (Urteil des Niedersächsischen FG vom 17.05.2017 - 3 K 268/15, Entscheidungen der Finanzgerichte 2018, 1333).

    Das FA beantragt sinngemäß, das angefochtene Urteil des Niedersächsischen FG vom 17.05.2017 - 3 K 268/15 aufzuheben und die Klage abzuweisen.

  • FG Berlin-Brandenburg, 30.01.2020 - 4 K 4105/18

    Kein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang i.S. des § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz

    Der Senat ist entgegen der Auffassung des Finanzgerichts (FG) Niedersachsen (Urteil vom 17.05.2017 3 K 268/15, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2018, 1333 - nicht rechtskräftig, Revision anhängig, Aktenzeichen des BFH: VIII R 7/18), nicht der Ansicht, dass die Einbeziehung der Kapitalerträge mit abgeltender und ohne abgeltender Kapitalertragsteuer den von § 173 Abs. 1 Satz 2 AO normierten unmittelbaren oder mittelbaren Zusammenhang begründen könnte (ähnlich kritisch Wackerbeck, Anmerkung zum Urteil des FG Niedersachsen vom 17.05.2017 3 K 268/15, EFG 2018, 1333 ff.).

    Hierbei ist die jeweilige finanzielle Auswirkung der Tatsachen nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 AO nicht von Relevanz, da diese nicht gegeneinander gewichtet werden, so dass eine in ihrer finanziellen Auswirkung geringfügige Tatsache zu einer beträchtlichen Steuererstattung führen kann (insoweit zutreffend FG Niedersachen, Urteil vom 17.05.2017 3 K 268/15, EFG 2018, 1333).

    Die Revision zum BFH war nach § 115 As. 2 FGO zuzulassen, weil der Senat von der Entscheidung des FG Niedersachsen (Urteil vom 17.05.2017 3 K 268/15, EFG 2018, 1333) abweicht, gegen dessen Urteil das Revisionsverfahren beim BFH zum Az. VIII R 7/18 anhängig ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht