Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192) |
| 1. Unterabschnitt - Steuerfestsetzung (§§ 155 - 178a) |
| III. Bestandskraft (§§ 172 - 177) |
(1) Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zuungunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zugunsten und zuungunsten des Steuerpflichtigen solche materiellen Fehler zu berichtigen, die nicht Anlass der Aufhebung oder Änderung sind.
(2) Liegen die Voraussetzungen für die Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen vor, so sind, soweit die Änderung reicht, zuungunsten und zugunsten des Steuerpflichtigen solche materiellen Fehler zu berichtigen, die nicht Anlass der Aufhebung oder Änderung sind.
(3) Materielle Fehler im Sinne der Absätze 1 und 2 sind alle Fehler einschließlich offenbarer Unrichtigkeiten im Sinne des § 129, die zur Festsetzung einer Steuer führen, die von der kraft Gesetzes entstandenen Steuer abweicht.
vereinbarungen § 175bÄnderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte § 176Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden § 177Berichtigung von materiellen Fehlern
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Rechtsprechung zu § 177 AO
647 Entscheidungen zu § 177 AO in unserer Datenbank:
- BFH, 27.11.2024 - X R 1/23
Änderung der Gewinnermittlungsart
Zum selben Verfahren:
- FG Thüringen, 31.08.2022 - 4 K 599/21
Ausübung des Wahlrechts hinsichtlich der Gewinnermittlungsart zur Glättung von ...
- FG Thüringen, 31.08.2022 - 4 K 599/21
- BFH, 20.04.2023 - III R 25/22
Änderung von Antrags- und Wahlrechten
Zum selben Verfahren:
- FG Köln, 09.03.2022 - 15 K 1055/20
Streit um die Ablehnung der getrennten Veranlagung; Möglichkeit der späteren ...
- FG Köln, 09.03.2022 - 15 K 1055/20
- BFH, 22.04.2015 - X R 24/13
Saldierung nach § 177 AO bei Änderung eines Folgebescheids
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 30.11.2011 - 7 K 10263/09
Änderung von Steuerbescheiden: Kompensationsmöglichkeiten nach § 177 AO
- FG Niedersachsen, 30.11.2011 - 7 K 10263/09
- BFH, 29.08.2024 - V R 19/22
Korrektur einer jahresübergreifenden Umsatzverlagerung
- FG Hamburg, 10.06.2022 - 2 K 55/21
Umsatzsteuer als Betriebseinnahme bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung - ...
- BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 571/07
Verfassungsmäßigkeit der Möglichkeit der Änderung bestandskräftiger ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 09.08.2006 - II R 24/05
Saldierung materieller Fehler auch bei Teilverjährung, Bestimmung des ...
- BFH, 09.08.2006 - II R 24/05
Querverweise
Auf § 177 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)