Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192) |
| 1. Unterabschnitt - Steuerfestsetzung (§§ 155 - 178a) |
| IV. Kosten (§§ 178 - 178a) |
(1) Die Behörden der Bundeszollverwaltung sowie die Behörden, denen die Wahrnehmung von Aufgaben der Bundeszollverwaltung übertragen worden ist, können für eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung (kostenpflichtige Amtshandlung) Gebühren erheben und die Erstattung von Auslagen verlangen.
(2) Eine besondere Inanspruchnahme oder Leistung im Sinne des Absatzes 1 liegt insbesondere vor bei
(3) Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates nicht bedarf, die kostenpflichtigen Amtshandlungen näher festzulegen, die für sie zu erhebenden Kosten nach dem auf sie entfallenden durchschnittlichen Verwaltungsaufwand zu bemessen und zu pauschalieren sowie die Voraussetzungen zu bestimmen, unter denen von ihrer Erhebung wegen Geringfügigkeit, zur Vermeidung von Härten oder aus ähnlichen Gründen ganz oder teilweise abgesehen werden kann.
(4) 1Auf die Festsetzung der Kosten sind die für Verbrauchssteuern geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. 2Im Übrigen gilt für diese Kosten das Verwaltungskostengesetz in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung. 3Die §§ 18 bis 22 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung finden keine Anwendung.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22.12.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2026 | Gesetz zur Aufhebung der Freizone Cuxhaven und zur Änderung weiterer Vorschriften | 22.12.2025 | |
| 31.12.2014 | Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften | 22.12.2014 | |
| 15.08.2013 | Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes | 07.08.2013 | |
| 29.12.2007 | Jahressteuergesetz 2008 | 20.12.2007 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 178 AO
47 Entscheidungen zu § 178 AO in unserer Datenbank:
- FG Hamburg, 05.07.2019 - 6 K 215/18
Kindergeld: Inländischer Wohnsitz eines Kindes, welches ab der 1. Klasse in ...
- BFH, 11.10.1988 - VIII R 419/83
1. Steuerrechtlich schädlicher Zukauf kann in der Lnad- und Fortwirtschaft in ...
- BFH, 22.09.2009 - VII R 4/07
Gebühr für die Bereitstellung eines Abfertigungsbeamten - Kostendeckungsprinzip - ...
Zum selben Verfahren:
- FG Hamburg, 19.12.2006 - 4 K 95/05
Inanspruchnahme eines ständigen Abfertigungsbeamten außerhalb des Amtsplatzes
- FG Hamburg, 19.12.2006 - 4 K 95/05
- FG Niedersachsen, 24.07.2014 - 1 K 102/13
Vorsätzlich oder leichtfertig unterlassene Anzeige des Haushaltswechsels bei der ...
- FG Hessen, 19.10.2020 - 2 K 683/20
- FG Hamburg, 09.06.2016 - 4 K 23/14
Verwaltungskostenrecht/Zollkostenrecht: Erhebung von Verwahrungsgebühren nach der ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
Kostenschuldnerschaft in Bezug auf Lagergebühren für nicht abgeholte ...
- BFH, 20.02.2018 - VII R 21/16
- BFH, 13.01.1989 - VI R 153/85
Betriebsprüfung - Einkommensteuer - Veranlagung - Lohnsteueraußenprüfung - ...
- BFH, 10.11.1988 - IV R 63/86
Kfz-Sachverständiger, der mathematisch-technische Kenntnisse anwendet, kann ...
Querverweise
Auf § 178 AO verweisen folgende Vorschriften:
- Abgabenordnung (AO)
- Einleitende Vorschriften
- Steuerliche Begriffsbestimmungen
- § 3 (Steuern, steuerliche Nebenleistungen)
- Markengesetz (MarkenG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
- Beschlagnahme von Waren bei der Einfuhr und Ausfuhr
- § 148 (Zuständigkeiten, Rechtsmittel)
- Urheberrechtsgesetz (UrhG)
- Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
- Rechtsverletzungen
- Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
- § 111b (Verfahren nach deutschem Recht)
- Patentgesetz (PatG)
- Rechtsverletzungen
- § 142a
- Designgesetz (DesignG)
- Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
- § 57 (Zuständigkeiten, Rechtsmittel)
- Geschmacksmustergesetz (GeschmMG)
- Vorschriften über Maßnahmen der Zollbehörde
- § 57 (Zuständigkeiten, Rechtsmittel)