Abgabenordnung
| Vierter Teil - Durchführung der Besteuerung (§§ 134 - 217) |
| Dritter Abschnitt - Festsetzungs- und Feststellungsverfahren (§§ 155 - 192) |
| 1. Unterabschnitt - Steuerfestsetzung (§§ 155 - 178a) |
| III. Bestandskraft (§§ 172 - 177) |
1Ein Steuerbescheid ist zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit dies zur Umsetzung einer Vorabverständigungsvereinbarung nach § 89a, einer Verständigungsvereinbarung oder eines Schiedsspruchs nach einem Vertrag im Sinne des § 2 Absatz 1 geboten ist. 2Verbindliche Auskünfte nach § 89, verbindliche Zusagen nach § 204 oder rechtlich bindende Vereinbarungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Finanzverwaltung stehen dem nicht entgegen. 3Die Festsetzungsfrist endet insoweit nicht vor Ablauf eines Jahres nach dem Wirksamwerden der Verständigungsvereinbarung oder des Schiedsspruchs oder der einvernehmlichen rückwirkenden Anwendung einer Vorabverständigungsvereinbarung.
Fassung aufgrund des Jahressteuergesetzes 2024 vom 02.12.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 06.12.2024 | Jahressteuergesetz 2024 | 02.12.2024 | |
| 09.06.2021 | Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) | 02.06.2021 |
vereinbarungen § 175bÄnderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte § 176Vertrauensschutz bei der Aufhebung und Änderung von Steuerbescheiden § 177Berichtigung von materiellen Fehlern
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Rechtsprechung zu § 175a AO
28 Entscheidungen zu § 175a AO in unserer Datenbank:
- FG Köln, 06.05.2015 - 2 K 3712/10
Fristenregelung des § 175a AO , Erstattungsverfahren nach § 50d Abs. 1 Satz 2 ...
- FG München, 22.05.2023 - 7 K 2545/19
Anwendbarkeit des § 8b Abs. 5 KStG im Zusammenhang mit Gewinnkorrekturen nach dem ...
- FG Münster, 24.11.2021 - 3 K 3403/19
Verzinsung der sich ergebenen Erstattungsbeträge im Falle einer Änderung von ...
- FG Baden-Württemberg, 09.02.2018 - 13 K 3586/16
Bestimmung der Festsetzungsfrist für Hinterziehungszinsen auf hinterzogene ...
- FG München, 28.10.2008 - 6 K 2831/07
Durchbrechung der Bestandskraft
- FG Münster, 24.04.2013 - 7 K 2342/11
Änderung der bestandskräftigen Inanspruchnahme des Veräußerungsfreibetrags bei ...
- OVG Sachsen, 18.12.2014 - 5 A 192/12
Buchgrundstücksbegriff, wirtschaftliche Einheit, selbstständige Bebaubarkeit, ...
- FG Baden-Württemberg, 16.01.2009 - 3 K 115/07
Grenzgängereigenschaft - eintägige Dienstreisen in Drittstaaten, Tage der ...
- FG Baden-Württemberg, 07.01.2009 - 3 K 116/07
Grenzgängereigenschaft i.S. des Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA CHE: ...
- FG Hamburg, 27.11.2007 - 3 K 75/07
Finanzgerichtsordnung / Zivilprozessordnung /Doppel-besteuerungsabkommen: ...
Querverweise
Auf § 175a AO verweisen folgende Vorschriften:
- Kommunalabgabengesetz (KAG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 3 (Anwendung von Bundesrecht)