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   FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07   

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https://dejure.org/2012,29374
FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07 (https://dejure.org/2012,29374)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09.05.2012 - 4 K 2130/07 (https://dejure.org/2012,29374)
FG Sachsen, Entscheidung vom 09. Mai 2012 - 4 K 2130/07 (https://dejure.org/2012,29374)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung von Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten bei Vorhandensein einer Wohnung bei den Eltern; Notwendigkeit einer finanziell maßgeblichen Beteiligung an einem Haushalt für die steuerliche Anerkennung dieses Haushaltes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers Unentgeltlich genutzte Räumlichkeiten im Haus der Eltern sind kein eigener Hausstand

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers - Unentgeltlich genutzte Räumlichkeiten im Haus der Eltern sind kein eigener Hausstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 22.02.2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111 ; vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820 ).

    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen bestehen (vgl. hierzu und zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820 ).

  • BFH, 14.06.2007 - VI R 60/05

    Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden bei unentgeltlicher Nutzung der

    Auszug aus FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07
    Dazu gehört auch, dass der Arbeitnehmer für die Kosten des Haushalts aufkommt (BFH-Urteil vom 14.06.2007 VI R 60/05, BStBl II 2007, 890 ).

    Denn ein eigener Hausstand kann bei Kostentragung im Übrigen auch in einer unentgeltlich überlassenen Wohnung geführt werden (vgl. hierzu und zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 14.06.2007 VI R 60/05, BStBl II 2007, 890 ; FG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2008 7 K 1976/05 E, EFG 2009, 176).

  • FG Düsseldorf, 07.05.2008 - 7 K 1976/05

    Berücksichtigungsfähigkeit von Mehraufwendungen für eine doppelte

    Auszug aus FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07
    Denn ein eigener Hausstand kann bei Kostentragung im Übrigen auch in einer unentgeltlich überlassenen Wohnung geführt werden (vgl. hierzu und zum Vorstehenden BFH-Urteil vom 14.06.2007 VI R 60/05, BStBl II 2007, 890 ; FG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2008 7 K 1976/05 E, EFG 2009, 176).

    Eine maßgebende finanzielle Mitwirkung an der Führung eines Hausstandes ergibt sich daraus aber nicht (vgl. auch FG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2008 7 K 1976/05 E, EFG 2009, 176).

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07
    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (vgl. BFH-Urteile vom 05.10.1994 VI R 62/90, BStBl II 1995, 180 ; vom 04.11.2003 VI R 170/99, BStBl II 2004, 16).
  • BFH, 04.11.2003 - VI R 170/99

    Eigener Hausstand des AN bei Vorbehaltsnießbrauch der Eltern als Voraussetzung

    Auszug aus FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07
    Auch ein alleinstehender Arbeitnehmer kann einen doppelten Haushalt führen (vgl. BFH-Urteile vom 05.10.1994 VI R 62/90, BStBl II 1995, 180 ; vom 04.11.2003 VI R 170/99, BStBl II 2004, 16).
  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07
    Ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen Hausstand darstellt, ist anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Urteile vom 22.02.2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111 ; vom 09.08.2007 VI R 10/06, BStBl II 2007, 820 ).
  • BFH, 05.07.2007 - VI R 44/06

    Voraussetzungen eines eigenen Hausstands bei Alleinstehenden

    Auszug aus FG Sachsen, 09.05.2012 - 4 K 2130/07
    Der Arbeitnehmer muss sich an der Haushaltsführung sowohl finanziell als auch durch seine persönliche Mitwirkung maßgeblich beteiligen (BFH-Urteil vom 05.07.2007 VI R 44-45/06, BFH/NV 2007, 1878 ).
  • VG Braunschweig, 16.04.2013 - 6 A 64/11

    Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung; Aufhebung;

    Ein Verkehrszeichen ist ein Verwaltungsakt und wird mit Aufstellung gegenüber demjenigen, für den er bestimmt ist, in dem Zeitpunkt wirksam, in dem dieser ihn mit der nach § 1 StVO gebotenen Sorgfalt eines durchschnittlichen Verkehrsteilnehmers erstmalig hätte wahrnehmen können (vgl. VG Oldenburg, U. v. 13.01.2012 - 7 A 2094/11 -, n.v., m.w.N.; VG Gelsenkirchen, U. v. 01.12.2009 - 14 K 5458/08 -, juris Rn. 34 ff.; VG Freiburg, U. v. 15.03.2007 - 4 K 2130/07 -, juris Rn. 19 ff.).
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