Rechtsprechung
   FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,17729
FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05 (https://dejure.org/2006,17729)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13.07.2006 - 2 K 2212/05 (https://dejure.org/2006,17729)
FG Sachsen, Entscheidung vom 13. Juli 2006 - 2 K 2212/05 (https://dejure.org/2006,17729)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,17729) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichtabführung von Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten als eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers; Abführen der im Lohnsteuer-Anmeldungszeitraum insgesamt einbehaltenen Lohnsteuer spätestens am zehnten Tag ...

  • Judicialis

    EStG § 38 Abs. 3 S. 1; ; EStG § 41a Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ; EStG § 41a Abs. 2 S. 1; ; GmbHG § 35 Abs. 1; ; AO 1977 § 34 Abs. 1; ; AO 1977 § 69

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bestehenbleiben der Pflicht eines GmbH-Geschäftsführers zur Abführung von Lohnsteuer auch bei Schadensersatzpflicht bzw. bei theoretischer Möglichkeit der Anfechtung der Zahlung durch den Insolvenzverwalter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bestehenbleiben der Pflicht eines GmbH-Geschäftsführers zur Abführung von Lohnsteuer auch bei Schadensersatzpflicht bzw. bei theoretischer Möglichkeit der Anfechtung der Zahlung durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • FG Saarland, 20.12.2004 - 2 V 385/04

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Lohnsteuerschulden der GmbH;

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05
    Die Kausalität der Nichtabführung der Lohnsteuer durch den Kläger für den Steuerausfall beim Beklagten entfällt nicht deshalb, weil der Steuerausfall - hätte der Kläger die Lohnsteuerbeträge bei Fälligkeit bezahlt - im Sinne einer Reserveursache bzw. hypothetischen Schadensursache (nicht im Sinne eines rechtmäßigen Alternativverhaltens) durch eine insolvenzrechtliche Anfechtung gleichfalls entstanden wäre (vgl. Sächsisches Finanzgericht, a.a.O.; entgegen FG Baden-Württemberg, EFG 2005, 2 und FG des Saarlands, EFG 2005, 680 und 1091; Valentin, EFG 2005, 1093; BGH, ZIP 2001, 80 und, ZIP 2005, 1026).

    Die Abführung von Lohnsteuer wirkt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Insolvenz des Arbeitgebers regelmäßig gläubigerbenachteiligend, weil sie zu Lasten des Vermögens des Arbeitgebers erfolgt und das Finanzamt ohne die erhaltene Befriedigung die Lohnsteuer nur als Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO) hätte geltend machen können (vgl. BGH, BGHZ 157, 350; FG Baden-Württemberg, EFG 2004, 1425; FG des Saarlandes, EFG 2005, 680).

  • FG Baden-Württemberg, 28.07.2004 - 1 V 30/04

    Haftung des Geschäftsführers einer KG für vom FA beigetriebene Lohnsteuerbeträge

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05
    Die Abführung von Lohnsteuer wirkt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Insolvenz des Arbeitgebers regelmäßig gläubigerbenachteiligend, weil sie zu Lasten des Vermögens des Arbeitgebers erfolgt und das Finanzamt ohne die erhaltene Befriedigung die Lohnsteuer nur als Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO) hätte geltend machen können (vgl. BGH, BGHZ 157, 350; FG Baden-Württemberg, EFG 2004, 1425; FG des Saarlandes, EFG 2005, 680).
  • BFH, 29.09.1987 - VII R 54/84

    Zur Begründung der Ermessensentschädigung der Verwaltung bei der Inanspruchnahme

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05
    Die Arbeitnehmer können mit Rücksicht auf § 42d Abs. 3 Satz 4 EStG nicht in Anspruch genommen werden, weil keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie von der nicht vorschriftsgemäßen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer Kenntnis hatten (vgl. BFH, BStBl II 1988, 176).
  • BGH, 07.06.1988 - IX ZR 144/87

    Probleme der Kausalität im Anfechtungsrecht

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05
    Hypothetische Schadensursachen sind keine Fragen der Kausalität, sondern Fragen der Schadenszurechnung (vgl. BGH, ZIP 1988, 1060, m.w.N.; Sächsisches Finanzgericht, a.a.O.; Heinrichs in Palandt, 63. Aufl., Vorbem. zu § 249 Rdnr. 96, m.w.N.).
  • FG Sachsen, 24.05.2005 - 1 K 2361/04

    Geschäftsführerhaftung trotz Schadensersatzpflicht nach § 64 Abs. 2 GmbHG und

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05
    An der Kausalität ändert nichts, dass der Steuerausfall möglicherweise (später) auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Klägers eingetreten wäre, weil ein Insolvenzverwalter (möglicherweise) die Zahlungen der Lohnsteuer angefochten hätte (vgl. Sächsisches Finanzgericht, EFG 2005, 1238).
  • BGH, 22.01.2004 - IX ZR 39/03

    Anfechtung der Pfändung der Ansprüche des Schuldners gegen ein Kreditinstitut aus

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05
    Die Abführung von Lohnsteuer wirkt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs in der Insolvenz des Arbeitgebers regelmäßig gläubigerbenachteiligend, weil sie zu Lasten des Vermögens des Arbeitgebers erfolgt und das Finanzamt ohne die erhaltene Befriedigung die Lohnsteuer nur als Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO) hätte geltend machen können (vgl. BGH, BGHZ 157, 350; FG Baden-Württemberg, EFG 2004, 1425; FG des Saarlandes, EFG 2005, 680).
  • FG Baden-Württemberg, 30.08.2004 - 1 V 49/03

    Keine Haftung bei Anfechtbarkeit durch den Insolvenzverwalter nach § 130 Abs. 1

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05
    Die Kausalität der Nichtabführung der Lohnsteuer durch den Kläger für den Steuerausfall beim Beklagten entfällt nicht deshalb, weil der Steuerausfall - hätte der Kläger die Lohnsteuerbeträge bei Fälligkeit bezahlt - im Sinne einer Reserveursache bzw. hypothetischen Schadensursache (nicht im Sinne eines rechtmäßigen Alternativverhaltens) durch eine insolvenzrechtliche Anfechtung gleichfalls entstanden wäre (vgl. Sächsisches Finanzgericht, a.a.O.; entgegen FG Baden-Württemberg, EFG 2005, 2 und FG des Saarlands, EFG 2005, 680 und 1091; Valentin, EFG 2005, 1093; BGH, ZIP 2001, 80 und, ZIP 2005, 1026).
  • BGH, 14.11.2000 - VI ZR 149/99

    Schaden durch Nichtabführung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung bei

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05
    Die Kausalität der Nichtabführung der Lohnsteuer durch den Kläger für den Steuerausfall beim Beklagten entfällt nicht deshalb, weil der Steuerausfall - hätte der Kläger die Lohnsteuerbeträge bei Fälligkeit bezahlt - im Sinne einer Reserveursache bzw. hypothetischen Schadensursache (nicht im Sinne eines rechtmäßigen Alternativverhaltens) durch eine insolvenzrechtliche Anfechtung gleichfalls entstanden wäre (vgl. Sächsisches Finanzgericht, a.a.O.; entgegen FG Baden-Württemberg, EFG 2005, 2 und FG des Saarlands, EFG 2005, 680 und 1091; Valentin, EFG 2005, 1093; BGH, ZIP 2001, 80 und, ZIP 2005, 1026).
  • BFH, 10.05.1989 - I R 121/85

    Haftungsbescheid gegen Einzelunternehmer wegen vorsätzlicher Verkürzung von

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05
    Sie haben entsprechend § 34 AO die Pflichten eines gesetzlichen Vertreters zu erfüllen, auch wenn sie nicht formell zum Geschäftsführer bestellt sind (vgl. BFH, BFH/NV 1990, 7).
  • BFH, 21.12.1998 - VII B 175/98

    Lohnsteuerhaftung des GmbH-Geschäftsführers

    Auszug aus FG Sachsen, 13.07.2006 - 2 K 2212/05
    Die Nichtabführung von Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten stellt regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers dar (vgl. BFH, BFH/NV 2001, 1222; BFH, BFH/NV 1999, 745).
  • BGH, 18.04.2005 - II ZR 61/03

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme des GmbH-Geschäftsführers wegen

  • BFH, 08.05.2001 - VII B 252/00

    GmbH-Geschäftsführer; Haftungsbescheid; auf eigenen Arbeitslohn entfallende LSt

  • FG Köln, 12.09.2005 - 8 K 5677/01

    Haftung eines faktischen GmbH-Geschäftsführers

  • OLG Brandenburg, 16.11.2011 - 4 U 202/10

    Bauforderungssicherung: Haftung des Generalunternehmers gegenüber dem

    c) Soweit in der Literatur die Ansicht vertreten wird, dass der Schutzzweck des Bauforderungssicherungsgesetzes es verbiete, dass sich der Geschäftsführer unter Berufung auf den Einwand insolvenzrechtlicher Anfechtung seiner Haftung entziehe und zur Begründung ausgeführt wird, dass der Verstoß gegen die Baugeldverwendungspflicht im Falle später fällig werdender Werklohnforderung fortbestehe, so dass ohne Bedeutung sei, ob die Werklohnforderung zu einer Zeit fällig wurde, als der Empfänger bereits seine Zahlungen eingestellt hatte und ob eine Zahlung auf die Entgeltforderung gemäß den §§ 130 Nr. 1, 131 InsO anfechtbar gewesen wäre (so Bruns, Das Bauforderungssicherungsgesetz - Ein Gesetz wird 100 Jahre alt, in: Jahrbuch Baurecht, Kapellmann/Vygen, 2010, S. 1, 33; Stammkötter, aaO, § 1 Rn. 211; in diese Richtung jeweils auch OLG Hamburg, Urteil vom 10.5.1996, 14 U 70/796; Rz. 14; Urteil vom 20.8.1999, 14 U 205/98; Rz. 50; Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 13.7.2006, 2 K 2212/05; Rz. 17/18), vermag der Senat dieser Sichtweise - jedenfalls im Streitfall - nicht zu folgen.
  • OLG Bamberg, 14.08.2015 - 8 U 42/14

    Schadensersatzforderung im Zusammenhang mit Bauvorhaben

    Hypothetische Schadensursachen sind keine Fragen der Kausalität, sondern der Schadenszurechnung (BGH NJW 1988, 3265 f.; Sächsisches Finanzgericht, Urt. v. 13.07.2006 - 2 K 2212/05; Palandt, Grüneberg, BGB, 74. Aufl., Vorbemerkung vor § 249 Rn. 55).
  • VG München, 03.07.2008 - M 10 K 07.2334

    Haftungsbescheid; Verschulden bei Verletzung der Grundsätze der anteiligen

    Ab diesem Zeitpunkt war der Kläger nicht mehr in der Lage, die Gewerbesteuerschulden der GmbH zu tilgen, weil er zu diesem Zeitpunkt die Verfügungsbefugnis über das Vermögen der GmbH verloren hatte (vgl. Sächsisches Finanzgericht vom 13.7.2006, Az.: 2 K 2212/05).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht