Rechtsprechung
   FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,18216
FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07 (https://dejure.org/2010,18216)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21.09.2010 - 3 K 2016/07 (https://dejure.org/2010,18216)
FG Sachsen, Entscheidung vom 21. September 2010 - 3 K 2016/07 (https://dejure.org/2010,18216)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,18216) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fahrzeuge zur Beförderungen von kranken Personen sind von der Umsatzsteuer befreit; Folgen der Verwendung eines "Kombifahrzeugs" für den Transport von kranken Personen für die Befreiung von der Umsatzsteuer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umsatzsteuerfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern in sog. Kombifahrzeugen; Unterschiedliche Steuersätze bei Mietwagen- und Taxiunternehmen für im Auftrag von Krankenkassen durchgeführte Krankenfahrten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Umsatzsteuerfreie Beförderung von Rollstuhlfahrern in sog. Kombifahrzeugen - Unterschiedliche Steuersätze bei Mietwagen- und Taxiunternehmen für im Auftrag von Krankenkassen durchgeführte Krankenfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2011, 1370
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 12.08.2004 - V R 45/03

    Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG für Beförderungsleistungen

    Auszug aus FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07
    Die Fahrten, die sie zur Beförderung von Rollstuhlfahrern erbringe, erfolgten in Fahrzeugen, die denjenigen Fahrzeugen entsprächen, die in dem Urteil des BFH vom 12.08.2004 ( V R 45/03) beschrieben seien.

    Der Beklagte verweist auf eine Entscheidung des BFH (V R 45/03, BStBl II 2005, 314 ) und ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22.03.2005 (BStBl I 2005, 710).

    Körperliche oder geistige Behinderungen, die dazu führen, dass sich die Betroffenen lediglich mit Hilfe eines Rollstuhles fortbewegen können, stellen eine Krankheit dar (BFH-Urteil vom 12.08.2004 - V R 45/03, BStBl II 2005, 314 ).

    aa) Das BMF weist mit Verwaltungsvorschrift vom 22.03.2005 (BStBl I 2005, 710) mit dem Betreff "Konsequenzen aus dem Urteil des BFH vom 12.08.2004 V R 45/03" darauf hin, dass eine Steuerbefreiung bei Fahrzeugen, die zum Zweck einer anderweitigen Verwendung umgerüstet werden können, nur für Fahrten anerkannt werden könne, die einzeln (etwa mittels Fahrtenbuch) nachgewiesen seien.

  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvL 29/87

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Abs. 2 Nr. 10 UStG 1982 in Bezug auf Ermäßigungen

    Auszug aus FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07
    Insbesondere verstößt die unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Personenbeförderungsumsätze im Mietwagenverkehr gegenüber denjenigen im Verkehr mit Taxen grundsätzlich weder gegen den Gleichheitssatz (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil v. 05.03.1992 - V R 97/88, BFH/NV 1992, 775; BFH-Beschlüsse v. 21.09.1988 - V B 137/87, BFH/NV 1989, 271; v. 27.10.1988 - V B 104/88, BFH/NV 1990, 199; v. 27.10.1988 - V B 18/88, BFH/NV 1990, 236) noch gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG-Beschluss v. 11.02.1992 - 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238).

    Im Hinblick auf die unterschiedliche beförderungsrechtliche Behandlung und die sich hieraus ergebende unterschiedliche Struktur der beiden Verkehrsarten liegt in der unterschiedlichen umsatzsteuerrechtlichen Behandlung keine willkürliche Ungleichbehandlung von wesentlich Gleichem (vgl. auch BVerfG-Beschlüsse v. 08.06.1960 - 1 BvL 53/55, BVerfGE 11, 168 ; v. 11.02.1992 - 1 BvL 29/87, BVerfG85, 238).

  • BFH, 18.09.2007 - I R 30/06

    Rettungsdienste und Krankentransporte sind nicht gemeinnützig

    Auszug aus FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07
    Anders ist es nach der Rechtsprechung des BFH aber, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens, erlassen wurde, sondern - zumindest auch - dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter zu dienen bestimmt ist (BFH-Urteile v. 18.09.2007 - I R 30/06, BStBl. II 2009, 126; v. 15.10.1997 - I R 10/92, BStBl II 1998, 63 ).

    Diese Rechtsverletzung kann jedoch nicht im vorliegenden Verfahren beseitigt werden, sondern ist von der Klägerin ggf. mit einem Antrag auf volle Besteuerung der in Rede stehenden Taxiumsätze und bei Ablehnung durch den Beklagten mit einer dahingehenden Verpflichtungsklage zu bekämpfen (vgl. BFH-Urteil v. 18.09.2007 - I R 30/06, a.o.O.).

  • EuGH, 23.10.2003 - C-109/02

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07
    Die Einführung und Beibehaltung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die niedriger sind als der in Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie und, ihm folgend, in § 12 Abs. 1 UStG festgesetzte Regelsteuersatz, sind nämlich nur zulässig, wenn sie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht missachten, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt und es verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. u. a. Urteile v. 03.05.2001, Kommission/Frankreich, C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnrn. 21 und 22, sowie v. 23.10.2003, Kommission/Deutschland, C-109/02, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20).

    bb) Die Einführung und Beibehaltung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die niedriger sind als der in Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie festgesetzte Regelsteuersatz, sind allerdings nur zulässig, wenn sie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht missachten, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt und es verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. u. a. EuGH - Urteile v. 03.04.2008 - C-442/05, BStBl II 2009, 328; v. 03.05.2001, Kommission/Frankreich, C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnrn. 21 und 22, sowie v. 23.10.2003, Kommission/Deutschland, C-109/02, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20).

  • EuGH, 03.05.2001 - C-481/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07
    Die Einführung und Beibehaltung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die niedriger sind als der in Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie und, ihm folgend, in § 12 Abs. 1 UStG festgesetzte Regelsteuersatz, sind nämlich nur zulässig, wenn sie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht missachten, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt und es verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. u. a. Urteile v. 03.05.2001, Kommission/Frankreich, C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnrn. 21 und 22, sowie v. 23.10.2003, Kommission/Deutschland, C-109/02, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20).

    bb) Die Einführung und Beibehaltung ermäßigter Mehrwertsteuersätze, die niedriger sind als der in Art. 12 Abs. 3 Buchst. a der Sechsten Richtlinie festgesetzte Regelsteuersatz, sind allerdings nur zulässig, wenn sie den Grundsatz der steuerlichen Neutralität nicht missachten, der dem gemeinsamen Mehrwertsteuersystem zugrunde liegt und es verbietet, gleichartige und deshalb miteinander in Wettbewerb stehende Waren oder Dienstleistungen hinsichtlich der Mehrwertsteuer unterschiedlich zu behandeln (vgl. u. a. EuGH - Urteile v. 03.04.2008 - C-442/05, BStBl II 2009, 328; v. 03.05.2001, Kommission/Frankreich, C-481/98, Slg. 2001, I-3369, Randnrn. 21 und 22, sowie v. 23.10.2003, Kommission/Deutschland, C-109/02, Slg. 2003, I-12691, Randnr. 20).

  • FG München, 19.10.2005 - 3 K 3912/02

    Umsätze aus der Beförderung von Personen mit Seilbahnen und Bergbahnen

    Auszug aus FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07
    Das FG München habe in dem Urteil vom 19.10.2005 ( 3 K 3912/02) die Klage nicht abgewiesen, weil die Bundesrepublik Deutschland nicht zur Einführung eines ermäßigten Steuersatzes verpflichtet gewesen sei, sondern weil das Gericht kein Konkurrenzverhältnis zwischen Seil- und Bergbahnen und Personenschiffen gesehen habe.

    Das habe auch das FG München festgestellt (Urteil vom 19.10.2005 3 K 3912/02, EFG 2006, 456 ).

  • BFH, 15.10.1997 - I R 10/92

    Konkurrentenklage im Gemeinnützigkeitsrecht

    Auszug aus FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07
    Anders ist es nach der Rechtsprechung des BFH aber, wenn die Nichtbesteuerung oder zu niedrige Besteuerung gegen eine Norm verstößt, die nicht ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit, insbesondere im öffentlichen Interesse an der gesetzmäßigen Steuererhebung und Sicherung des Steueraufkommens, erlassen wurde, sondern - zumindest auch - dem Schutz der Interessen einzelner an dem betreffenden Steuerschuldverhältnis nicht beteiligter Dritter zu dienen bestimmt ist (BFH-Urteile v. 18.09.2007 - I R 30/06, BStBl. II 2009, 126; v. 15.10.1997 - I R 10/92, BStBl II 1998, 63 ).
  • BFH, 08.10.2008 - V R 61/03

    UStG 1999 § 2 Abs. 3 Satz 1, § 12 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. Nr. 34 der Anlage zum

    Auszug aus FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07
    Eine selektive Anwendung des ermäßigten Satzes ist danach möglich (vgl. z.B. EuGH - Urteil v. 06.05.2010 - C-94/09, BFH/NV 2010, 1401 ), sofern gesetzlich geregelt (vgl. BFH - Urteil v. 08.10.2008 - V R 61/03, BStBl II 2009, 321).
  • BFH, 21.09.1988 - V B 137/87

    Verfassungsmäßigkeit der umsatzsteuerlichen Andersbehandlung von

    Auszug aus FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07
    Insbesondere verstößt die unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Personenbeförderungsumsätze im Mietwagenverkehr gegenüber denjenigen im Verkehr mit Taxen grundsätzlich weder gegen den Gleichheitssatz (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil v. 05.03.1992 - V R 97/88, BFH/NV 1992, 775; BFH-Beschlüsse v. 21.09.1988 - V B 137/87, BFH/NV 1989, 271; v. 27.10.1988 - V B 104/88, BFH/NV 1990, 199; v. 27.10.1988 - V B 18/88, BFH/NV 1990, 236) noch gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG-Beschluss v. 11.02.1992 - 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238).
  • BFH, 05.03.1992 - V R 97/88

    Unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung der

    Auszug aus FG Sachsen, 21.09.2010 - 3 K 2016/07
    Insbesondere verstößt die unterschiedliche umsatzsteuerrechtliche Behandlung der Personenbeförderungsumsätze im Mietwagenverkehr gegenüber denjenigen im Verkehr mit Taxen grundsätzlich weder gegen den Gleichheitssatz (ständige Rechtsprechung des BFH, vgl. BFH-Urteil v. 05.03.1992 - V R 97/88, BFH/NV 1992, 775; BFH-Beschlüsse v. 21.09.1988 - V B 137/87, BFH/NV 1989, 271; v. 27.10.1988 - V B 104/88, BFH/NV 1990, 199; v. 27.10.1988 - V B 18/88, BFH/NV 1990, 236) noch gegen das Grundrecht auf Berufsfreiheit nach Art. 12 Abs. 1 GG (BVerfG-Beschluss v. 11.02.1992 - 1 BvL 29/87, BVerfGE 85, 238).
  • BFH, 05.10.2006 - VII R 24/03

    Auskunftsanspruch zur Vorbereitung einer Konkurrentenklage gegen einen kommunalen

  • EuGH, 08.06.2006 - C-430/04

    Feuerbestattungsverein Halle - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Möglichkeit der

  • BFH, 01.07.2010 - V B 62/09

    Vollzugsdefizite bei der Besteuerung von Umsätzen im Inland und im Unionsgebiet -

  • BFH, 27.10.1988 - V B 18/88

    Erledigung des Rechtstreites in der Hauptsache bei wirksamen beiderseitigen

  • BFH, 27.10.1988 - V B 104/88

    Ablehnung eines Antrags auf Aussetzung der Vollziehung von Umsatzsteuerbescheid

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

  • EuGH, 10.09.2002 - C-141/00

    Kügler

  • EuGH, 03.04.2008 - C-442/05

    Zweckverband zur Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung Torgau-Westelbien

  • BFH, 24.02.2010 - III R 3/08

    Fortbildung zur Handelsfachwirtin als Berufsausbildung - Keine "Gleichheit im

  • EuGH, 06.05.2010 - C-94/09

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

  • EuGH, 09.10.1984 - 188/83

    Witte / Parlament

  • EuGH, 31.03.1993 - 89/85

    Ahlström / Kommission

  • FG Baden-Württemberg, 09.01.2009 - 1 V 4533/08

    Genügt der Ausbau der dritten Sitzbank im Kombifahrzeug zum Transport von

  • BFH, 19.05.2005 - V R 31/03

    Zur umsatzsteuerrechtlichen Organschaft - Gegenstand des Klageverfahrens

  • OLG Naumburg, 29.06.2007 - 10 U 7/07
  • BFH, 15.11.2005 - XI B 33/04

    Verfahrensfehler: unterlassene Aussetzung nach § 74 FGO

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht