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   FG Sachsen, 29.05.2006 - 2 K 2142/05   

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https://dejure.org/2006,21532
FG Sachsen, 29.05.2006 - 2 K 2142/05 (https://dejure.org/2006,21532)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29.05.2006 - 2 K 2142/05 (https://dejure.org/2006,21532)
FG Sachsen, Entscheidung vom 29. Mai 2006 - 2 K 2142/05 (https://dejure.org/2006,21532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufwendungen für die Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut zur Konservierung der dort enthaltenen Stammzellen als außergewöhnliche Belastung; Begriff der Heilbehandlung; Trennung von Krankheitskosten einerseits und lediglich gesundheitsfördernden Vorbeugekosten ...

  • Judicialis

    EStG § 33 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (2002) § 33 Abs. 1
    Vorsorgliche Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut keine Krankheitskosten und keine außergewöhnliche Belastung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Vorsorgliche Entnahme und Einlagerung von Nabelschnurblut keine Krankheitskosten und keine außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.10.1995 - III R 106/93

    Aufwendungen für medizinische Fachliteratur sind auch dann keine außergewöhnliche

    Auszug aus FG Sachsen, 29.05.2006 - 2 K 2142/05
    Krankheitsbedingte Maßnahmen und die dadurch veranlassten Aufwendungen sind regelmäßig aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig, soweit sie entweder der Heilung dienen oder den Zweck verfolgen, die Krankheit - in der Person des Kranken - erträglich zu machen (vgl. BFH, BStBl. II 1996, 88 m.w.N).

    Nur vorbeugende, der Gesundheit ganz allgemein dienende Maßnahmen oder die mit einer Krankheit verbundenen Folgekosten erwachsen nicht zwangsläufig (vgl. BFH, BStBl. II 1996, 88 m.w.N.; Bordewin/Brandt, Kommentar zum EStG, § 33 EStG Rdnr. 74).

  • BFH, 18.06.1997 - III R 84/96

    Künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Sachsen, 29.05.2006 - 2 K 2142/05
    Krankheit ist dabei als einen anormaler, regelwidriger (körperlicher, geistiger oder seelischer) Zustand zu definieren (vgl. BFH, BStBl. II 1997, 805 m.w.N.).

    Der Begriff der Heilbehandlung umfasst alle Eingriffe und anderen Behandlungen, die nach den Erkenntnissen und Erfahrungen der Heilkunde und nach den Grundsätzen eines gewissenhaften Arztes zu dem Zweck angezeigt sind und vorgenommen werden, Krankheiten, Leiden, Körperschäden, körperliche Beschwerden oder seelische Störungen zu verhüten, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern (vgl. BFH, BStBl. II 1997, 805 ).

  • BFH, 09.08.1991 - III R 54/90

    Zur Zwangsläufigkeit der Anschaffung medizinischer Hilfsmittel

    Auszug aus FG Sachsen, 29.05.2006 - 2 K 2142/05
    Für die mitunter schwierige Trennung von Krankheitskosten einerseits und lediglich gesundheitsfördernden Vorbeuge- oder Folgekosten andererseits ist in besonders schwer zu beurteilenden Einzelfällen die Vorlage eines zeitlich vor der Aufwendung erstellten amts- oder vertrauensärztlichen Attests erforderlich, dem sich zweifelsfrei entnehmen lässt, dass die den Aufwendungen zugrunde liegende Maßnahme medizinisch indiziert ist (vgl. BFH, BStBl. II 1991, 920 m.w.N.).
  • BFH, 18.03.2004 - III R 31/02

    Zahlung von Erpressungsgeldern als außergewöhnliche Belastung

    Auszug aus FG Sachsen, 29.05.2006 - 2 K 2142/05
    Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die vorstehend aufgezählten Gründe der Zwangsläufigkeit von außen derart auf die Entscheidung eines Steuerpflichtigen einwirken, dass er ihnen nicht auszuweichen vermag (vgl. BFH, BStBl. II 2004, 867 m.w.N.).
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