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   FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2009 - 1 K 519/05   

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https://dejure.org/2009,49679
FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2009 - 1 K 519/05 (https://dejure.org/2009,49679)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.06.2009 - 1 K 519/05 (https://dejure.org/2009,49679)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Juni 2009 - 1 K 519/05 (https://dejure.org/2009,49679)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung einer formalen Änderungsbefugnis gem. § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO; Begriff des Investitionsabschlusses im InvZulG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Dem Einkommensteuer-Sachbearbeiter schon längst bekannter Zeitpunkt des Abschlusses von Herstellungsarbeiten als für den für Investitionszulage zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts neue Tatsache i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Dem Einkommensteuer-Sachbearbeiter schon längst bekannter Zeitpunkt des Abschlusses von Herstellungsarbeiten als für den für Investitionszulage zuständigen Sachbearbeiter des Finanzamts neue Tatsache i.S. von § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 16.12.1988 - III R 186/83

    Bei Fertigstellung eines einheitlich geplanten und genehmigten Gebäudes nach dem

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2009 - 1 K 519/05
    Folglich ist eine Investition zu dem Zeitpunkt abgeschlossen, zu dem das betreffende Wirtschaftsgut angeschafft oder hergestellt worden ist, wobei die Herstellung abgeschlossen ist, wenn das Wirtschaftsgut fertig gestellt ist (vgl. dazu BFH, Urt. v. 16. Dezember 1988, III R 186/83, BStBl. II 1989, 203).

    Speziell bei Wohngebäuden wird dazu verlangt, dass bei allen im Gebäude vorhandenen Wohnungen ein Bezug zumutbar ist (BFH, Urt. v. 16. Dezember 1988, III R 186/83, BStBl. II 1989, 203), wobei diese Frage anhand objektiver Kriterien und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu entscheiden ist (BFH, Urt. v. 25.Juli 1980, III R 46/78, BStBl. II 1981, 152).

    Im allgemeinen wird verlangt, dass die Türen und Fenster eingebaut, die Anschlüsse für Strom- und Wasserversorgung gelegt sowie die Heizung und Sanitäreinrichtungen vorhanden sind und dass die Möglichkeit zur Einrichtung einer Küche besteht (BFH, Urt. v. 16. Dezember 1988, III R 186/83, BStBl. II 1989, 203).

    (BFH, Urt. v. 16. Dezember 1988, III R 186/83, BStBl II 1989, 203 ).

  • BFH, 25.07.1980 - III R 46/78

    Begriff der Wohnung bei der Abgrenzung Einfamilienhaus/Zweifamilienhaus

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2009 - 1 K 519/05
    Speziell bei Wohngebäuden wird dazu verlangt, dass bei allen im Gebäude vorhandenen Wohnungen ein Bezug zumutbar ist (BFH, Urt. v. 16. Dezember 1988, III R 186/83, BStBl. II 1989, 203), wobei diese Frage anhand objektiver Kriterien und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung zu entscheiden ist (BFH, Urt. v. 25.Juli 1980, III R 46/78, BStBl. II 1981, 152).
  • BFH, 23.03.1983 - I R 182/82

    Rechtsbehelfsstelle eines Finanzamts - Einspruch - Veranlagungsdienststelle -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2009 - 1 K 519/05
    Voraussetzung ist weiter, dass die Tatsachen in dem betreffenden Zeitraum zwar bereits vorhanden, aber gerade der für die Festsetzung des Bescheides zuständigen Person (BFH, Urt. v. 23. März 1983, I R 182/82, BStBl. II 1983, 548) noch unbekannt waren, dass dem Beklagten deswegen kein überwiegendes Organisationsverschulden und seiner Bearbeiterin keine überwiegende Ermittlungspflichtverletzung vorzuwerfen ist.
  • BFH, 10.04.1987 - III R 104/82

    Frist für die Beantragung einer Investitionszulage

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 08.06.2009 - 1 K 519/05
    Geringfügige Restarbeiten, die diese Nutzung nicht beeinflussen, berühren den Fertigstellungszeitpunkt aber nicht und sind, wenn sie später ausgeführt werden, unschädlich (BFH, Urt. v. 10. April 1987, III R 104/82, BFH/NV 1987, 601).
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