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   FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10   

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https://dejure.org/2012,40617
FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10 (https://dejure.org/2012,40617)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15.03.2012 - 3 K 83/10 (https://dejure.org/2012,40617)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 15. März 2012 - 3 K 83/10 (https://dejure.org/2012,40617)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 90a Abs 2 S 1 FGO, § 90a Abs 3 FGO, § 35 Abs 1 S 2 GmbHG, § 35 Abs 2 S 2 GmbHG, § 122 AO
    Prozessunfähigkeit einer GmbH - Bekanntgabe von Steuerbescheiden an die in Ermangelung eines Geschäftsführers oder Liquidators führungslose GmbH

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Vertretungsbefugnis eines Gesellschafters in Bezug auf eine GmbH sowie an die Klagebefugnis bei einer Steuerfestsetzung auf Null Euro

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Klagebefugnis des Gesellschafters bei GmbH ohne Geschäftsführer fehlende Prozessfähigkeit der GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Klagebefugnis des Gesellschafters bei GmbH ohne Geschäftsführer - fehlende Prozessfähigkeit der GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Amtsniederlegung, Ersatzzustellung, Geschäftsführer, Gesellschafter, Gesellschaftsrecht, gesetzliche Vertretung, Prozessvertreter, Rechtsmissbrauch, Steuerrecht, Vertretungsbefugnis

  • koesterblog.com (Kurzinformation)

    Prozessfähigkeit der führungslosen GmbH

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
    Aus diesem Grunde ist die P. - Beteiligungs GmbH in Ermangelung eines gesetzlichen Vertreters nicht prozessfähig (BGH-Urteil vom 25. Oktober 2010 II ZR 115/09, NJW-RR 2011, 1159).
  • BFH, 19.05.2004 - III R 18/02

    Verfahrensrechtliche Voraussetzungen einer abweichenden Ausübung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
    Die Klageänderung wäre freilich ohnehin bereits deshalb unzulässig, weil mangels einer Beschwer T. der Klage nach ihrer Änderung eine Sachurteilsvoraussetzung fehlen würde (vgl. zur Unzulässigkeit der Klageänderung bei nach etwaiger Änderung fehlender Sachurteilsvoraussetzung BFH-Urteil vom 19. Mai 2004 III R 18/02, BStBl II 2004, 980).
  • BFH, 06.07.2011 - II R 34/10

    Prozessführungsbefugnis des Insolvenzverwalters bei Beendigung des

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
    Auch hat G. T. nicht etwa einen Anspruch auf Aufhebung der Verwaltungsakte und der zu ihnen ergangenen Einspruchsentscheidungen, weil von ihnen der Rechtsschein einer wirksamen Regelung ausginge (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 06. Juli 2011 II R 34/10, BFH/NV 2012, 10).
  • BFH, 11.01.1980 - VI R 11/79

    Einreichen der Vollmacht - Fristversäumnis - Unzulässigkeit der Klage -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
    Die Kosten des Verfahrens sind dem vollmachtlosen Vertreter aufzuerlegen, weil dieser die erfolglose Prozessführung veranlasst hat (BFH-Urteil vom 11. Januar 1980 VI R 11/79, BStBl II 1980, 229).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2010 - 25 Wx 56/10

    Ablehnung der Eintragung der Abberufung des Geschäftsführers einer GmbH im

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
    Somit hat W. L., als er sich seines Amts entledigte, nicht überwiegende Interessen anderer zurückgestellt, was Voraussetzung eines Rechtsmissbrauchs wäre (OLG Düsseldorf Beschluss vom 17. Dezember 2010 I-25 Wx 56/10, GWR 2011, 233), insbesondere verblieb G. T. durch die Amtsniederlegung auf den Tag der Eintragung in das Handelsregister genug Zeit, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und angesichts des Umstands, dass er über mehr als ¾ der Stimmrechte verfügte, einen neuen Geschäftsführer zu berufen (zum zeitlichen Erfordernis vgl. Uwe H. Schneider in Scholz, GmbHG, 10. Aufl. 2007, 3 38, RZ 90 und LG Frankenthal Beschluss vom 23. April 2006 1 HK T 1/96, Rpfleger 1996, 411).
  • OLG Jena, 19.05.2011 - 1 UF 93/11

    Versorgungsausgleich: Teilung von öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
    Aus diesem Grunde ist die P. - Beteiligungs GmbH in Ermangelung eines gesetzlichen Vertreters nicht prozessfähig (BGH-Urteil vom 25. Oktober 2010 II ZR 115/09, NJW-RR 2011, 1159).
  • LG Bonn, 26.05.2009 - 30 T 426/09

    Verfahrensfähigkeit der GmbH im Beschwerdeverfahren; unzulässige Beschwerde der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
    Dass Gesellschafter als solche nicht i.S.d. § 35 GmbHG befugt sind, die GmbH zu vertreten, ergibt sich im Umkehrschluss aus § 35 Abs. 1 Satz 2 GmbHG (LG Bonn Beschluss vom 26. Mai 2009 30 T 426/09, NJW-RR 2009, 1342).
  • EuG, 13.01.1999 - T-1/96

    Böcker-Lensing und Schulze-Beiering / Rat und Kommission

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
    Somit hat W. L., als er sich seines Amts entledigte, nicht überwiegende Interessen anderer zurückgestellt, was Voraussetzung eines Rechtsmissbrauchs wäre (OLG Düsseldorf Beschluss vom 17. Dezember 2010 I-25 Wx 56/10, GWR 2011, 233), insbesondere verblieb G. T. durch die Amtsniederlegung auf den Tag der Eintragung in das Handelsregister genug Zeit, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und angesichts des Umstands, dass er über mehr als ¾ der Stimmrechte verfügte, einen neuen Geschäftsführer zu berufen (zum zeitlichen Erfordernis vgl. Uwe H. Schneider in Scholz, GmbHG, 10. Aufl. 2007, 3 38, RZ 90 und LG Frankenthal Beschluss vom 23. April 2006 1 HK T 1/96, Rpfleger 1996, 411).
  • LG Frankenthal, 23.04.1996 - 1 HKT 1/96
    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 15.03.2012 - 3 K 83/10
    Somit hat W. L., als er sich seines Amts entledigte, nicht überwiegende Interessen anderer zurückgestellt, was Voraussetzung eines Rechtsmissbrauchs wäre (OLG Düsseldorf Beschluss vom 17. Dezember 2010 I-25 Wx 56/10, GWR 2011, 233), insbesondere verblieb G. T. durch die Amtsniederlegung auf den Tag der Eintragung in das Handelsregister genug Zeit, eine Gesellschafterversammlung einzuberufen und angesichts des Umstands, dass er über mehr als ¾ der Stimmrechte verfügte, einen neuen Geschäftsführer zu berufen (zum zeitlichen Erfordernis vgl. Uwe H. Schneider in Scholz, GmbHG, 10. Aufl. 2007, 3 38, RZ 90 und LG Frankenthal Beschluss vom 23. April 2006 1 HK T 1/96, Rpfleger 1996, 411).
  • BFH, 28.08.2012 - I B 69/12

    Zur Prozessfähigkeit einer GmbH bei Amtsniederlegung des Geschäftsführers;

    Mit Urteil vom 15. März 2012 (Aktenzeichen 3 K 83/10) wies das Finanzgericht (FG) des Landes Sachsen-Anhalt die daraufhin erhobene Klage ab und erlegte X, der die Klage für die Klägerin erhoben hatte, die Kosten des Verfahrens auf.
  • FG Sachsen-Anhalt, 22.09.2014 - 3 K 640/12

    Unwirksamkeit einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilten

    Dasselbe gilt für Vertreter ohne Vertretungsmacht (OLG Karlsruhe 2 WF 155/95, 2 WF 158/95, FamRZ 1996, 1135), insbesondere auch Vertreter ohne gesetzlich Vertretungsmacht (Brandis in Tipke/Kruse, FGO, 135. Lieferung Januar 2014, § 135, Rz. 5), speziell für Organe ohne Vertretungsmacht (BFH-Beschlüsse vom 11. September 2013 I B39/13, BFH/NV 2013, 1943; vom 28. August 2012 I B 69/12, BFH/NV 2013, 50; Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 15. März 2012 3 K 83/10, GmbHR 2012, 1151).
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