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FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 2 K 718/01 |
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Volltextveröffentlichung
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Für Säumniszuschläge, die aufgrund der Regelung des § 240 Abs. 1 Satz 4 AO nicht entfallen, kommt ein Erlass nach § 227 AO nicht in Betracht; Erlass von Säumniszuschlägen
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- BFH, 16.07.1997 - XI R 32/96
Das FA ist regelmäßig nicht verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit und …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 2 K 718/01
Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (…vgl. BFH, BFH/NV 1999, 10 ; BFH, BFHE 184, 193 ; BFH, BStBl II 1991, 906, m.w.N.). - BFH, 29.08.1991 - V R 78/86
Erhebung der vollen Säumniszuschläge kann - nach vorher abgelehnter Aussetzung …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 2 K 718/01
Durch Säumniszuschläge werden schließlich auch die Verwaltungsaufwendungen abgegolten, die bei den verwaltenden Körperschaften dadurch entstehen, dass Steuerpflichtige eine fällige Steuer nicht oder nicht fristgemäß zahlen (…vgl. BFH, BFH/NV 1999, 10 ; BFH, BFHE 184, 193 ; BFH, BStBl II 1991, 906, m.w.N.). - GemSOGB, 19.10.1971 - GmS-OGB 3/70
Voraussetzungen für den Erlass der Gewerbesteuer; Rechte des Generalvertreters …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 2 K 718/01
Die Entscheidung über eine Billigkeitsmaßnahme ist eine Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur in den durch § 102 FGO gezogenen Grenzen nachprüfbar ist (Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes, BStBl II 1972, 603).
- BFH, 07.07.1999 - X R 87/96
Erlass von Säumniszuschlägen
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 2 K 718/01
Der Gesetzgeber hat mit der ausdrücklichen Regelung in § 240 Abs. 1 Satz 4 AO bewusst in Kauf genommen, dass Säumniszuschläge auch dann zu entrichten sind, wenn sich die Steuerfestsetzung später als unrechtmäßig erweist (vgl. BFH, BFH/NV 2000, 161 ). - BFH, 10.12.1986 - I B 121/86
Steuerbescheid - Aufhebung der Vollziehung - Säumniszuschlag - Wirkung der …
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 2 K 718/01
In den Fällen, in denen dies von Erklärungen des Steuerpflichtigen abhängt, ist dies regelmäßig erst in dem Zeitpunkt anzunehmen, in dem die relevanten Angaben bei der Finanzbehörde eingeht (vgl. BFH, BStBl II 1983, 397 zur Stundung; BFH, BStBl II 1987, 389 zum Zeitpunkt der Aussetzung der Vollziehung). - BFH, 06.10.1982 - I R 98/81
Ermessensgrenze - Stundungsentscheidung - Stundungsantrag - Erstattungsanspruch
Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 25.03.2002 - 2 K 718/01
In den Fällen, in denen dies von Erklärungen des Steuerpflichtigen abhängt, ist dies regelmäßig erst in dem Zeitpunkt anzunehmen, in dem die relevanten Angaben bei der Finanzbehörde eingeht (vgl. BFH, BStBl II 1983, 397 zur Stundung; BFH, BStBl II 1987, 389 zum Zeitpunkt der Aussetzung der Vollziehung).