Rechtsprechung
FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 46/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 33
Fahrtkosten bei erheblicher Steh- und Gehbehinderung als außergewöhnliche Belastung § 33 EStG - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Fahrtkosten bei erheblicher Steh- und Gehbehinderung als außergewöhnliche Belastung § 33 EStG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- steuerberaten.de (Entscheidungsbesprechung)
Können Behinderte ihre Kfz-Kosten unbegrenzt von der Steuer absetzen?
Verfahrensgang
- FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 46/07
- BFH, 15.06.2010 - VI B 11/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BFH, 13.12.2001 - III R 6/99
Berücksichtigung einer Fahrleistung von mehr als 15 000 km als außergewöhnliche …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 46/07
Etwas anderes gelte lediglich in besonders gelagerten Ausnahmefällen z.B. dann, wenn die 15.000 Grenze schon nahezu vollständig durch behinderungsbedingt unvermeidbare Fahrten zur Durchführung einer berufsqualifizierenden Ausbildung ausgeschöpft werde (vgl. BFH, Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 6/99, BStBl II 2002, 198 ).So habe der BFH im Urteil vom 13. Dezember 2001 III R 6/99, BStBl II 2002, 198 unter 2. c) bb) ausgeführt, dass sich die Begrenzung auf 15.000 km auf rein private, im Wesentlichen dem persönlichen Vergnügen dienende Fahrten, nicht aber auf Fahrtaufwendungen, die zum überwiegenden Teil durch zwingende sachliche Gründe veranlasst seien, beziehe.
Ein solcher Ausnahmefall lag der Entscheidung des BFH vom 13. Dezember 2001, BStBl II 2002, 198 zugrunde.
- BFH, 21.02.2008 - III R 105/06
Fahrtkosten behinderter Menschen als außergewöhnliche Belastung
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 46/07
Diese Rechtsprechung werde im Urteil vom 21. Februar 2008 III R 105/06, BFH/NV 2008, 1141 bestätigt.Bei Steuerpflichtigen mit erheblicher Geh- und Stehbehinderung, die sich außerhalb des Hauses nur mit Hilfe eines Kfz bewegen können, sind grundsätzlich sämtliche Kfz-Kosten, soweit es sich nicht um Werbungskosten oder Betriebsausgaben handelt, als außergewöhnliche Belastung anzuerkennen, also nicht nur die unvermeidbaren Kosten zur Erledigung privater Angelegenheiten, auch die Kosten für Erholungs-, Freizeit- und Besuchsfahrten (z.B. BFH, Urteil vom 21. Februar 2008 II R 105/06, BFH/NV 2008, 1141).
- BFH, 02.10.1992 - III R 63/91
KfZ-Kosten bei stark Gehbehinderten sind außergewöhnliche Belastungen
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 03.12.2009 - 1 K 46/07
Für die Festlegung dieser Grenze war ausschlaggebend, dass eine höhere Fahrleistung nicht den privaten Fahrgewohnheiten der Mehrheit der Autobenutzer entspricht (vgl. BFH, Urteil vom 02. Oktober 1992, III R 63/91, BFHE 169, 427 , BStBl II 1993, 286 ).